Gebrauchtwagen-Kauf: "Also für 15 kannste ihn haben"
Gericht erklärt Ironie bei Kaufverhandlungen
Einen Gebrauchtwagen für nur 15 Euro? Da witterte ein Autokäufer aus Hessen seine große Chance. Zwei Gerichtsinstanzen später ist nun klar: Doch kein Gebrauchter für 15 Euro.
Frankfurt - Ein hochwertiger Gebrauchtwagen für nur 15 Euro - diesen Traum eines Hessen hat das Oberlandesgericht Frankfurt endgültig zu den Akten gelegt. Der Mann hatte den Anbieter über zwei Instanzen hinweg verklagt, das Auto für den Niedrigpreis herauszugeben, wie die Justiz am Mittwoch mitteilte. Der Kläger bezog sich dabei auf zwei Äußerungen des Autobesitzers im Laufe der Internet-Kommunikation nach den eigentlich schon gescheiterten Preisverhandlungen.
"Also für 15 kannste ihn haben", hatte der Anbieter geschrieben, worauf der spätere Kläger "Guten Tag, für 15 nehme ich ihn" antwortete und sich nach der Kontonummer und Abholmöglichkeit erkundigte. Der Beklagte schrieb dann "Kannst Kohle überweisen, Wagen bringe ich dann", nannte aber keine Bankverbindung.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts wie auch des erstinstanzlichen Landgerichts ist damit aber kein Kaufvertrag zustandegekommen. Vielmehr habe es sich um eine "Scherzkonversation" gehandelt, auf die sich der beklagte Autobesitzer eingelassen habe. Dies hätte der Kläger auch ohne erklärende Gesten, Tonfall oder Mimik erkennen müssen und könne daher auch seine Anwaltskosten nicht verlangen.
Quelle: dpa
Oftmals lese ich Urteile, wonach man sich nur noch am Kopf fassen kann.
So etwas gibt mir dann wieder Lichtblicke.
Ich hoffe, dass der "Käufer" durch die Anwalts- und Gerichtkosten seine Strafe erhält. Zusätzlich wünschte ich diesem, dass er seine generelle Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges unter Beweis stellen müsste.
Solche Verfahren werden wohl ganz überwiegend erst nach Kostenzusage einer Rechtschutzversicherung geführt. Außer einer eventuellen, geringen Selbstbeteiligung kommt da auf den Kläger nichts zu.
...leider. Deshalb bleibt mir nur noch das Hoffen 😉
Dennoch würde ich fast schon behaupten, dass selbst eine Rechtschutzcersicherung nicht so dämlich sein sollte.
...da fehlt wieder die Hälfte der Infos...: Auto der 15.000 Preisklasse oder der Bastelbudenecke??
Je nach dem welche Preisklasse ist der Eine oder der Andere der Blödel.
Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass eine RV dafür eine Zusage erteilt hat. Ich hoffe, der Anwalt und die Gerichtskosten waren hoch. Obwohl, die richten sich immer nach dem Streitwert, wenn ich richtig informiert bin.... Leider
Also, selbst ich als Laie weiß, dass Scherzerklärungen keinerlei rechtliche Substanz haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Scherzerkl%C3%A4rung
erinnert irgendwie an den fall, wo eine seine karre 'schwarz' lackiert haben wollte...😆
Den "Fall" kenn ich noch aus dem Studium.
Bei der RS reicht oft, wenn der Anwalt einen Klageentwurf fertigt und (einigermaßen) nachvollziehbar die Erfolgsaussichten begründen kann.
erinnert mich an die preisverhandlungen auf ebay-kleinanzeigen..... da braucht man ganz viel humor....
Ich schätze der Verkäufer hat den Wagen so für ca. 25000 inseriert. Da kam dann wieder einer dieser "was is ledzde prais?" und "ich gibe 15" Mail. Verständlicherweise hat dann der Verkäufer dann entsprechend eine Dumme bzw flapsige Antwort geschrieben, woraufhin der Händler sich für besonders schlau gehalten hat und Klage eingereicht hat.
Ganz ehrlich, diese Hütchenspieler / Trickbetrüger Fähnchenhändler die auch immer diese Kärtchen in meiner Scheibe entsorgen, sollte man allesamt auf dem Scheiterhaufen verbrennen...
Ja, oder bei Ebay Kleinanzeigen. Mittlerweile trifft man überall auf das immmergleiche Ungeziefer, was einem auf den Keks geht. Schlimm. Würde gerne in den 70er oder 80ern gelebt haben.
Die 70er und 80er hatten ihre eigenen Probleme. Man erinnert sich immer nur an das positive zurück. "Früher war alles besser". So ein Quatsch.
Die "Probleme" von damals würde ich gerne gegen die von heute eintauschen. Das ganze Land ist mittlerweile soziokulturell an die Wand gefahren.
Hatte mal im Ing.-Studium "Recht BGB". Da war ein Beispiel mit dem Porsche "für ein Appel und ein Ei", wo der Interessent dann mit einem Apfel und einem Ei kam (natürl. mit dem selben Ergebnis wie hier).
Wieso hat sein Anwalt diesen Typen nicht gestoppt bekommen?!
notting