Schlappe für Kim Dotcom: Luxusautos bleiben unter Verschluss
Gericht verwehrt Freigabe von Dotcoms Autosammlung
verfasst am Thu Aug 21 15:12:57 CEST 2014
Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom muss weiter auf seinen beschlagnahmten Fuhrpark warten. Ein Gericht stoppt nun die Freigabe der konfiszierten Autos.
Hier wird einer von Dotcoms Mercedes CLK DTM AMG-Modell abtransportiert. Der Megaupload-Gründer besaß zwei der 582 PS starken Renner
Quelle: picture alliance / dpa
Wellington/Neuseeland - Im Kampf gegen Neuseelands Behörden und die Auslieferung an die USA musste der deutsche Internetunternehmer Kim Schmitz alias Dotcom eine Schlappe einstecken. Ein Berufungsgericht stoppte am Donnerstag die Freigabe von beschlagnahmten Vermögenswerten.
Die Polizei hatte bei einer Razzia im Januar 2012 Luxusautos, Schmuck und Bargeld im Wert von 11,8 Millionen neuseeländischen Dollars (7,4 Mio Euro) konfisziert. Zu dem außergewöhnlichen Fuhrpark gehören unter anderem ein pinkfarbener Cadillac aus dem Jahr 1959, ein Rolls-Royce Phantom Drophead Coupé und diverse Mercedes-AMG-Modelle.
Anklage: Massiver Copyright-Betrug
Die Razzia der neuseeländischen Behörde erfolgte nach einer US-Anklage gegen den Internet-Millionär. Die amerikanischen Behörden werfen dem Gründer der inzwischen geschlossenen Tauschplattform Megaupload massiven Copyright-Betrug vor. Schmitz lebt seit mehreren Jahren in Neuseeland.
Dotcom wehrt sich gegen eine Auslieferung an die USA. Das Verfahren hat sich mehrfach verzögert und soll nun im Februar 2015 stattfinden. US-Behörden beantragten, die Vermögenswerte bis dahin festzuhalten.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Nach einer Razzia im Januar 2012 wurden Dotcoms Autos beschlagnahmt, unter anderem diverse AMG-Modelle, wie der Mercedes ML 63 AMG
Quelle: picture alliance / dpa
Ein pinkfarbener Cadillac aus dem Jahr 1959 gehörte ebenfalls zu der Sammlung von Kim Dotcom
Quelle: picture alliance / dpa
Mich würde mal interessieren, mit welchen Argumenten der Kerl das Freigabeersuchen vor dem Berufungsgericht begründet hat... 😆
escalator
Die Razzia war illegal und einen Schuldnachweis/Verurteilung gibt es auch (noch) nicht.
Antriebswelle15619
Meine Zusammenfassung:
Die Amis erheben Anklage, haben nicht genug Beweise für eine zügige Auslieferung und er hat für 3 Jahre seine Sachen nicht.
Neuseeland beschlagnahmt und liefert wegen Anklagen aus, die zu dem Zeitpunkt in Neuseeland gar nicht strafbar waren.
Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von chfreund
Neuseeland beschlagnahmt und liefert wegen Anklagen aus, die zu dem Zeitpunkt in Neuseeland gar nicht strafbar waren.
Seit wann ist das eine Grundvoraussetzung für eine Auslieferung? 😕
Antriebswelle15619
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von chfreund
Neuseeland beschlagnahmt und liefert wegen Anklagen aus, die zu dem Zeitpunkt in Neuseeland gar nicht strafbar waren.
Seit wann ist das eine Grundvoraussetzung für eine Auslieferung? 😕
Wäre das nicht eine Grundvoraussetzung für eine Auslieferung in jedem modernen Land, dann würden ständig Leute wegen (in)direkten politischen Anklagen ausgeliefert. Es kann auch nicht sein, dass ein Land an eine Rechtsordnung glaubt und dann Menschen einer komplett gegensätzlichen Rechtsordnung ausliefert und auf Grund von nebulösen Auslieferungs- und Vollstreckungshilfeersuchen an fremde Regime abgibt, die diese dann möglicherweise für etwas bestrafen, dass man selber für erlaubt hält.
So ist das bei uns: http://www.auslieferungsverfahren.de/.../...ungsverbot-Grundgesetz.htm http://www.bmj.de/.../RiVaSt_Textfassung.html?nn=1608470
Fremde Staatsbürger werden nur ausgeliefert, wenn der Anklagegrund auch im Inland strafbar wäre und beide Staaten ein Abkommen zu solchen Auslieferungen haben. Also wenn jemand im Ausland z.B. wegen seiner, hier erlaubten, politischen Anschauungen oder Kriegsdienstverweigerung angeklagt wird, dann liefern wir den nicht aus. Er bekommt dann sogar mit höherer Wahrscheinlichkeit bei uns Asyl. Es gibt übrigens auch einige Deutsche die von den USA nicht ausgeliefert werden, weil sie hier etwas geäußert haben, dass in den USA nicht strafbar ist.
Damit will ich aber jetzt nicht unterstellen, dass der gute Kim Dotcom deswegen nach Neuseeland gezogen ist. ;-) Es kann auch sein, dass er am Ende doch Pech hat, weil er kein Neuseeländer ist und das Delikt in Deutschland für ihn als Deutscher/Finne verfolgbar. Wir sollten einen Experten für neuseeländisches Verfassungsrecht hinzuziehen.
Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von escalator
Die Razzia war illegal...
Offensichtlich nicht, auch wenn er und seine Anwälte diesen Eindruck erwecken woll(t)en.
flex-didi
Zitat:
Original geschrieben von chfreund
... Es gibt übrigens auch einige Deutsche die von den USA nicht ausgeliefert werden, weil sie hier etwas geäußert haben, dass in den USA nicht strafbar ist...
echt, hast du ein bsp. dafür (womöglich nazi-t-shirts drucken ?)?!
meines wissens liefern wir auch (grundsätzlich) dann nicht aus, wenn bei gleichgelagerter verfehlung zu beiden ländern, letztlich dort eine todesstrafe droht.
Antriebswelle15619
Zitat:
Original geschrieben von flex-didi
Zitat:
Original geschrieben von chfreund
... Es gibt übrigens auch einige Deutsche die von den USA nicht ausgeliefert werden, weil sie hier etwas geäußert haben, dass in den USA nicht strafbar ist...
echt, hast du ein bsp. dafür (womöglich nazi-t-shirts drucken ?)?!
Ich meinte diese Fälle wo Leute, die ihre Kinder nur zu Hause erziehen, von Deutschen Behörden verfolgt wurden um die "Schulpflicht" durchzusetzen und dann in den USA daher Asyl bekommen haben.
Wenn Du wegen Deinen selbstgemachten Nazi-T-Shirts verfolgt wirst, dann wäre das aber auch einen Versuch wert, das ist da nicht strafbar. :P
flex-didi
ach ja, die hiesige schulpflicht.
neee, ich fand's nur früher schon irgendwie "verkrampft", wenn modellbausätze/decals dahingehend geschwärzt waren.
Da mußte auch erst ein Serdar Somuncu in aller Kunst "Mein Kampf" aufnehmen.
Reifenfüller10307
Hmmm werden diese Autos denn auch während der Beschlagnahme bewegt und gegebenenfalls gewartet? Nicht nur um Standschäden zu vermeiden, gerade bei manchen Oldtimern entsteht ja sonst u.U. ein stark wertmindernder Wartungsstau (Verharzung etc?)
Ist ja bei jahrelanger Beschlagnahme schon auch ein Thema.
Ich habe jetzt von der gesetzlichen Rechtsprechung keine Ahnung, aber solange er nicht verurteilt und eindeutig schuldig ist, sollte man dem armen Kerl seine Spielzeuge lassen....
Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von golf2004
...solange er nicht verurteilt und eindeutig schuldig ist, sollte man dem armen Kerl seine Spielzeuge lassen....
Die Beschlagnahme erfolgte aus dem Grund, weil der Kerl keine Sicherheiten (Kaution) stellen wollte/konnte.
Mich würde mal interessieren, mit welchen Argumenten der Kerl das Freigabeersuchen vor dem Berufungsgericht begründet hat... 😆
Die Razzia war illegal und einen Schuldnachweis/Verurteilung gibt es auch (noch) nicht.
Meine Zusammenfassung:
Die Amis erheben Anklage, haben nicht genug Beweise für eine zügige Auslieferung und er hat für 3 Jahre seine Sachen nicht.
Neuseeland beschlagnahmt und liefert wegen Anklagen aus, die zu dem Zeitpunkt in Neuseeland gar nicht strafbar waren.
So ist das bei uns: http://www.auslieferungsverfahren.de/.../...ungsverbot-Grundgesetz.htm
http://www.bmj.de/.../RiVaSt_Textfassung.html?nn=1608470
Fremde Staatsbürger werden nur ausgeliefert, wenn der Anklagegrund auch im Inland strafbar wäre und beide Staaten ein Abkommen zu solchen Auslieferungen haben. Also wenn jemand im Ausland z.B. wegen seiner, hier erlaubten, politischen Anschauungen oder Kriegsdienstverweigerung angeklagt wird, dann liefern wir den nicht aus. Er bekommt dann sogar mit höherer Wahrscheinlichkeit bei uns Asyl. Es gibt übrigens auch einige Deutsche die von den USA nicht ausgeliefert werden, weil sie hier etwas geäußert haben, dass in den USA nicht strafbar ist.
Damit will ich aber jetzt nicht unterstellen, dass der gute Kim Dotcom deswegen nach Neuseeland gezogen ist. ;-) Es kann auch sein, dass er am Ende doch Pech hat, weil er kein Neuseeländer ist und das Delikt in Deutschland für ihn als Deutscher/Finne verfolgbar. Wir sollten einen Experten für neuseeländisches Verfassungsrecht hinzuziehen.
meines wissens liefern wir auch (grundsätzlich) dann nicht aus, wenn bei gleichgelagerter verfehlung zu beiden ländern, letztlich dort eine todesstrafe droht.
Wenn Du wegen Deinen selbstgemachten Nazi-T-Shirts verfolgt wirst, dann wäre das aber auch einen Versuch wert, das ist da nicht strafbar. :P
ach ja, die hiesige schulpflicht.
neee, ich fand's nur früher schon irgendwie "verkrampft", wenn modellbausätze/decals dahingehend geschwärzt waren.
Da mußte auch erst ein Serdar Somuncu in aller Kunst "Mein Kampf" aufnehmen.
Hmmm werden diese Autos denn auch während der Beschlagnahme bewegt und gegebenenfalls gewartet? Nicht nur um Standschäden zu vermeiden, gerade bei manchen Oldtimern entsteht ja sonst u.U. ein stark wertmindernder Wartungsstau (Verharzung etc?)
Ist ja bei jahrelanger Beschlagnahme schon auch ein Thema.
Ich habe jetzt von der gesetzlichen Rechtsprechung keine Ahnung, aber solange er nicht verurteilt und eindeutig schuldig ist, sollte man dem armen Kerl seine Spielzeuge lassen....
Warum er keine Sicherheiten stellen konnte, ist inzwischen auch klar. 😆
http://www.n-tv.de/.../...te-fuerchtet-Gefaengnis-article14034361.html
Haha. XX Anwälte und Frau - sowas kostet immer (zu)viel.
Als Nachfolge zu Gerd Fröbe sieht er sich wohl allzu gern auch mal vor der Linse ;-)