Ein Neuwagen darf ein Jahr alt sein
Gerichtsurteil: Alter von Neuwagen
Neuwagen sind nicht immer fabrikneu. Zwischen Produktion und Verkauf darf bis zu ein Jahr Zeit vergehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
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Hamm/Oldenburg - Ein vom Händler als Neuwagen verkauftes Auto darf bis zu ein Jahr alt sein. Das lässt sich aus einem Urteil (Az.: 28 U 140/15) des Oberlandesgerichts Hamm schließen, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist. Ein Auto gilt demnach als fabrikneu, solange zwischen der Produktion und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen.
Im erwähnten Fall ging es um einen im September 2011 gebauten Mercedes. Ein Mann unterzeichnete 2012 kurz vor Ablauf der Jahresfrist die Bestellung eines Neufahrzeugs und übernahm den Wagen im Oktober in Kenntnis des Produktionsdatums. Zum Jahreswechsel wollte der Käufer dann aber den Vertrag rückabwickeln. Das Auto sei bereits ein Jahr alt gewesen, deswegen kein Neufahrzeug mehr. Außerdem habe es vor der Übergabe länger beim Händler gestanden und sei auf Ausstellungen gezeigt worden. Der Käufer ging vor Gericht.
Ohne Erfolg. Denn er konnte keinen Mangel nachweisen. Außerdem hätte keine vertragliche Vereinbarung bestanden, nach der das Auto aus dem Jahr 2012 hätte stammen müssen, so das Gericht. Der Käufer übernahm das Auto in Kenntnis des Produktionsjahres und nachdem der Händler ihm zusätzlich 3.000 Euro Rabatt gewährte. Das Gericht nannte folgende Punkte, nach denen ein Auto als Neuwagen gilt: So muss das Auto zum Beispiel aus neuen Materialen bestehen und noch unbenutzt sein.
Standschäden dürfen genauso wenig auftauchen wie andere Schäden nach der Produktion. Und das Modell muss zum Kaufzeitpunkt noch unverändert in der Produktion sein.
Quelle: dpa
>und noch unbenutzt sein
na, ob das SOO im Urteil steht?
Wieder mal ein Kotau vor der Industrie, dieses Urteil.
Das Auto muss also so noch in Produktion sein?
Somit ist bei Generationswechsel, jeder Neuwagen plötzlich ein 'Gebrauchter'?
Dem speziellen Fall nach, der hier beschrieben worden ist, kann man also durchaus noch sagen, es ist ein Neuwagen. Wobei die genannten Bedingungen hier nicht neu sind. Ist ja nicht das erste Urteil in dem Sinne. Da hat sich wohl der Anwalt des Käufers nen kleines Sümmchen verdient.
Wichtig ist das ihr ein Gerichtsurteil habt! 😜 Kriegt ihr ohne die Obrigkeit garnix gebacken????
Pete
Solange die dümmsten Gerichtsurteile weiterhin vom nordamerikanischen Kontinent kommen, können wir mit unserem System bzw. Urteilen relativ zufrieden sein. Es ist nicht perfekt(wo gibt´s das schon), aber dafür hängen wir unseren Ars.. diesbezüglich auch nicht so weit aus dem Fenster, wie andere. 😊
Für mich ist ein Neuwagen ein unbenutzes Kfz ohne jegliche Schäden. Alter und ob es schon einen Nachfolger gibt wäre mir egal. Ein TV ist auch nicht plötzlich gebraucht nur weil es schon länger als 1 Jahr bei Media Markt und co. im Regal liegt.
Man sollte aufhören Lagerwagen zu kaufen, dann erledigt sich das Problem von selbst.
Das mit dem "Ein Neuwagen darf ein Jahr alt sein" wird sicherlich nicht generell gelten. Bei den Elektrofahrzeugen stellt der Batteriehersteller das Batterie-Zertifikat aus. Da würden bei einer achtjährigen Garantie nur noch 7 Jahre übrig bleiben.
Leider kann man dem Bericht nicht entnehmen, ob der Kläger in Revision gehen will.
Schön und gut. Auch Milch darf auch mit der Aufschrift "frisch" verkauft werden, nach dem sie auf 127° C hocherhitzt wurde, entfettet wurde, mit wertlosem Ersatzfett rückgefettet wurde (Fettgehalt = 3,5% sagt NICHT aus, dass da Fett von der Kuh drin wäre) und dann "Länger haltbar" genannt wird - egal ob der Dreck überhaupt Milch IST.
Insofern ist ein abgestandenes Auto durchaus neu im Vergleich zu frischer Milch, die weder frisch, noch Milch ist.
Aber, dass der Kunde auch noch korrekt über die Standzeit informiert wurde, und dieser anschließend gegen das klagt, was er selbst vereinbart hat, und wofür er bereits einen Nachlass erhalten hat, ist schon extrem dreist.
Ich finde es positiv, dass solche Dreistigkeit in diesem Fall gestoppt wurde (in anderen Fällen, vor allem in der Industrie, vor allem bei Lebensmitteln, wird sie munter praktiziert - ganz legal).
Wenn der Kunde über die "Vorgeschichte" des Autos getäuscht worden wäre, dann wäre das Urteil unverständlich. Ein nie vorher zugelassenes Auto mit voller Gewährleistung und Herstellergarantie, ohne Abnutzungsspuren und mit 100% aktueller Funktionalität IST nun mal neu. Wenn der Kunde über die Standzeit informiert wurde, und dafür Rabatt erhalten hat - was will er mehr?
GENAU DAS HABE ICH MIT EINEM HP-DRUCKER ERLEBT.
Nach langem Hin und Her hat dann der Händler für eine Reparatur unseres Gerätes gesorgt.