Urteil: Versicherung muss nach Unfall Anwaltskosten tragen
Geschädigter klagte Anwaltskosten ein
Urteil: Beauftragt ein Unfallgeschädigter einen Anwalt, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.
Balingen - Der Geschädigte eines Unfalls kann schon früh einen Anwalt beauftragen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich ist. Die gegnerische Versicherung muss für diese Kosten aufkommen, auch wenn sie den eigentlichen Schaden später nicht voll bezahlen muss.
Das entschied das Amtsgericht Balingen (Az.: 3 C 76/13). Das Einschalten eines Anwalts sei nur dann nicht notwendig, wenn die Schuldfrage und die Höhe der Haftungssumme von vornherein klar sei und aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schuldige seiner Ersatzpflicht nachkommen wird.
Wie die Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, war in dem verhandelten Fall ein Autofahrer mit seinem Wagen auf das Fahrzeug eines Autohausinhabers aufgefahren. Dieser beauftragte einen Anwalt.
Die Versicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten ebenfalls übernehmen, entschied das Gericht. Auch für den Inhaber eines Autohauses mit Erfahrung in der Unfallregulierung sei der Fall nicht leicht zu überblicken gewesen. Es habe mehrere Zusammenstöße gegeben, da noch ein drittes Fahrzeug aufgefahren war.
Quelle: dpa
Eine Selbstverständlichkeit....
Es muß aber auch tatsächlich alles (wie gesagt) in einer gewissen Verhältnismäßig stehen !
Heutzutage ist es aber üblich sofort und bei allem nur noch so zu verfahren, geschweige die polizeiliche Aufnahme bei allem eingefordert wird und gerade leider weil auch die Versicherungen zögern/pokern/hinhalten bei (offensichtlich klarer) Schadensregulierung...seufz.
Lachnummer: Wenn von vornherein feststeht..... Beschäftige mich als Anwalt u.a. mit der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen. Ich kenne keinen Vorgang, bei dem die Versicherung freiwillig und schnell bezahlt hat. Immer wird versucht, durch eigene Sachverständige das Fahrzeug "begutachten" zu lassen um den Schaden klein zu rechnen. Oder Gutachten von freien Sachverständigen durch bezahlte Fachfirmen "überprüfen" zu lassen. Rechnet sich natürlich nur, wenn die Schadenssumme kräftig reduziert werden kann. Und wer noch nie einen Unfall regulieren musste, weiß ja auch, welche Ansprüche ihm zustehen.
Haben sich die Versicherungen selbst zu zuschreiben. Wenn kein Druck vom Anwalt kommt, rühren die keinen Finger und warten darauf, dass der Geschädigte keine Lust mehr hat, seinem Geld hinterher zu rennen.
Genau so ist es. Hatten selber letztes Jahr den Umstand, bei einem Unfall geschädigt worden zu sein. Eigentlich sollte alles einfach geregelt werden, aber die Versicherung verhielt sich derart arrogant daß dann doch noch ein Anwalt beauftragt werden musste.
Mit oder ohne Anwalt, es kann so oder so Jahre dauern, bis der Schaden vollständig abgerechnet ist..
Das ändert nichts an der Tatsache, das sie nicht im Interesse der Versicherten, sondern im Interesse der Gewinnmaximierung der Aktionäre tätig sind.
Ein eingeleitetes Verfahren, wegen Verschleppung, beschleunigt auch nichts, da die Gerichte mit anderen Dingen zugemüllt sind und werden.
Man will sich als Geschädigter ja auch von lästiger Zusatzarbeit befreien. Da ist es nur allzu verständlich, wenn man die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung an einen Fachanwalt delegiert.