Recht: Gotthard-Raser muss für 12 Monate ins Gefängnis
Gotthard-Raser tritt Haftstrafe an
Vier Jahre nach seinen waghalsigen Fahrten durch den Gotthard-Tunnel sitzt der sogenannte "Gotthard-Raser" nun im Knast. 12 von 30 verhängten Monaten muss er absitzen.
Stuttgart - Gut vier Jahre nach seiner gefährlichen Fahrt durch einen Tunnel in der Schweiz sitzt der sogenannte Gotthard-Raser nun seit Dienstag im Gefängnis. Er sei am Morgen an seinem Wohnort im Kreis Ludwigsburg von Polizisten abgeholt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Zuvor hatte die Behörde vergebens versucht, den Mann zum freiwilligen Haftantritt zu bewegen - er war zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Der 44-Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft zuletzt selbst für krank erklärt und war mehreren Aufforderungen, sich bei einem Sachverständigen zur Untersuchung zu melden, nicht nachgekommen.
Mehrmals mit mehr als 200 km/h überholt
Der Mann hatte der Schweizer Justiz zufolge 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel überholt. Teils mit Tempo 200 lieferte er sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei - erlaubt waren auf dieser Strecke maximal 120 Kilometer pro Stunde. Gestoppt werden konnte der Raser erst durch eine Straßensperre der Polizei.
Ein Schweizer Gericht verurteilte ihn deshalb in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen er 12 Monate verbüßen soll. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied dieses Frühjahr, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Eigentlich hätte er bereits seit Anfang Juni im Gefängnis sitzen müssen.
Quelle: dpa
Mein Gott, der Typ ist krank... Geisteskrank, akute Profilneurose... der braucht keinen Knast sondern eine Klapse.
Gut, dass sich die Justiz nicht länger auf der Nase rumtanzen lässt.
Eine harte Strafe ist zwar angebracht, aber die Verhältnismäßigkeit fehlt. Andere begehen hier wesentlich schlimmere und brutalere Straftaten und kommen mit Alibi-Sträfchen davon...
Andere Länder andere Sitten, und hier ist man für Rasen schneller im Knast als für Kinderf****
Ach ja das hier ist der Held. https://www.blick.ch/.../...-hickhack-nun-im-gefaengnis-id8983377.html
Warum sitzt der in Deutschland im Knast und nicht in der Schweiz?
Gruß Metalhead
12 Monate sind hier wohl ein Geschenk.
Ansonsten frag ich mich gerade wer sich bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei an das Tempolimit hält?
Wäre aber sicher in einer Fußgängerzone interessant. 😆
Und Deutschland zahlt die "Hotel-"Kosten?
Gelesen?
Finde ich OK, wir haben mehr als genug Ausländer in unseren Luxus-Strafanstalten
Klar hab ich das gelesen. Aber warum zum Teufel fällt der dem deutschen Steuerzahler zur Last für eine Strafe die die Schweizer verhängt haben.
Einfach zur Grenze verfrachten und einem Schweizer Zöllner übergeben (Thema kostengünstig erledigt).
Gruß Metalhead
Und wo ist die Grenze der "Amtshilfe"?
"Gottkönig" Erdogan hat bekanntlich BASF und Daimler usw. usf. auf die Terrorliste gesetzt.
Alle ohne deutsches Gerichtsverfahren auf Deutschlands Kosten einsperrren?
Die Grenze wäre bei fehlenden internationalen / bilateralen Vereinbarungen, bei fehlender Sanktionierbarkeit in DE und beim EUGH für Menschenrechte...
Insofern brauchst du in DE keine Angst vor den willkürlichen. politisch motivierten Verbrechen von Erdogan , Putin oder den arabischen Scheichs zu haben... zumindest nicht, was die Amtshilfe deutscher Behörden angeht (getötet oder entführt werden ist aber immer noch drin :-D )
Siehe auch:
http://www.badische-zeitung.de/.../...ier-in-den-knast--138325765.html
"Die Schweizer haben in Baden-Württemberg nicht um eine Auslieferung ersucht, sondern um Vollstreckung vor Ort. Dafür gibt es rechtliche Grundlagen: das Schengener Durchführungsübereinkommen und das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen."
"Voraussetzung für die Vollstreckungsübernahme ist unter anderem, dass die Verurteilung in einem Verfahren zustande kam, das den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte genügt."
"Der bestrafte Sachverhalt muss außerdem auch nach deutschem Recht sanktionierbar sein. Geschwindigkeitsübertretungen werden zwar in Deutschland in den allermeisten Fällen nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft, nicht als Straftat. Doch sanktionierbar wäre die Fahrt eben auch in Deutschland gewesen."
Pech für den Raser (und Glück für die anderen Verkehrsteilnehmer) ist halt, daß es in DE nur eine lächerliche Ordnungswidrigkeit gewesen wäre - in CH dagegen eher so eine Art "Kapitalverbrechen" ;-)
"Wer als Schweizer in Deutschland rast, hat es besser. "Reine Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach der Rechtslage in Deutschland – auch wenn sie erheblich sind – nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar", bestätigte ein Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums auf Anfrage. "Sie können daher lediglich mit einer Geldbuße und gegebenenfalls mit Fahrverboten sanktioniert werden." "
Ebenfalls interessant zu lesen:
https://www.lto.de/.../
Ich dachte weniger an Kinderf***** als an Messermänner und Grapscher +++
Aber darf man ja nicht mehr aussprechen, ohne in eine bestimmte Ecke geschoben zu werden... somit lasse ich es auch politically correct dabei bewenden!
Interessant waren die teilweise hirnlosen Kommentare. 🙄
Die Schweiz "darf" den nicht "kidnappen" a la Mossad Style 😉
Der ist einfach nicht mehr in die Schweiz gefahren. 😊😆 Daher hat man wohl ein Rechtshilfe-Ersuchen gestellt.
Funktioniert scheinbar.