ZDK gegen DUH: Einnahmen aus Abmahnungen
Grün oder Geld?
In den vergangenen sechs Jahren soll die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vier Millionen Euro mit Abmahnungen eingenommen haben. Der ZDK kritisiert die Motivation.
Bonn – Dieser Ärger ist teuer. Seit mehr als zehn Jahren mahnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Autohändler ab, die gegen die NEFZ-Kennzeichnungspflicht verstoßen. Dagegen macht jetzt der Zentralverband des deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) mobil. Der ZDK will gegen eine „Abmahnindustrie“ zu Lasten seiner Mitglieder vorgehen.
Die einen sagen, die DUH mache sich die Taschen auf Kosten unbedarfter Autohändler voll. Der DUH-Chef findet es drollig, wie die Autobranche versucht, Recht und Gesetz nicht einzuhalten.
Konkret geht es um „Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung“, wie es auf Amtsdeutsch heißt.
Klartext: Wer für Autos wirbt, muss bereits seit 2002 Verbrauchsangaben machen – ähnlich dem Warnhinweis auf Zigarettenschachteln. Geschieht das nicht oder nicht korrekt, droht die DUH mit Abmahnung, und bei einem erneuten Verstoß mit einer Vertragsstrafe, wenn eine Unterlassungserklärung unterschrieben wurde.
Das Geschäft mit den Abmahnungen
Der Hannoveraner Rechtsanwalt Thomas Feil vertritt regelmäßig Autohäuser, die von der Umwelthilfe abgemahnt wurden. „Die DUH hat das Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten perfektioniert“, erklärt er im Gespräch mit MOTOR-TALK.
Als anerkannter Verbraucherschutzverband darf die DUH seit 2004 gemäß § 4 des Unterlassungsklagegesetzes Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze verfolgen.
Thomas Feil findet das prinzipiell sinnvoll. Auf derselben Grundlage gingen Verbraucherschützer zum Beispiel gegen illegale AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bei Telefonanbietern oder Versicherungen vor, gegen die sich Endkunden nur schwer wehren können. Außerdem, erklärt Thomas Feil, könne auch jedes Autohaus einen Wettbewerbsverstoß eines anderen Händlers abmahnen.
„Die Frage ist, inwieweit wünschenswert ist, dass sich eine gemeinnützige Organisation zum guten Teil aus Abmahnungen und Vertragsstrafen finanziert“, sagt Feil. Die DUH scanne systematisch Zeitungen, Zeitschriften, das Internet.
Bei einem Verstoß wird abgemahnt, die Zahlung einer Gebühr von 275 Euro und eine Unterlassungserklärung verlangt. Viele Unternehmen gehen darauf ein: „Es wäre meistens viel teurer, einen Anwalt einzuschalten“, sagt Feil. Allerdings werde das Autohaus danach von der DUH weiter beobachtet. Bei einem weiteren Verstoß wird die Vertragsstrafe verlangt, im Normalfall zwischen 5.000 und 10.000 Euro.Der Umweltverband erzielt damit beachtliche Einnahmen: Im Jahresbericht 2014 führt die DUH rund 1,7 Millionen Euro Einnahmen aus dem Verbraucherschutz an. Der ZDK hat errechnet: Die DUH habe „allein bei Autohändlern in den letzten sechs Jahren rund vier Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen eingenommen“. Dies seien nur die Fälle, von denen der Verband Kenntnis habe. „In Hochzeiten hatten wir 1.000 Fälle pro Jahr“, sagt ein Sprecher gegenüber MOTOR-TALK.
Abmahnungen für Facebook- und Twitter-Posts
Abgemahnt, so das ZDK, werden dabei auch „abstruse Verstöße“. Da gehe es zum Beispiel um die Schriftgröße und Platzierung der Hinweise in Anzeigen. Für eine Abmahnung reiche es schon, wenn ein Autohaus bei Facebook oder Twitter einen Artikel einer Autozeitschrift teilt. „Praktisch jeder Händler bemüht sich, alles richtig zu machen“, sagt ein Sprecher des Gewerbeverbands. Die bestehende, unsichere Rechtslage werde von der DUH ausgenutzt und für das eigene Geschäftsmodell missbraucht. Mit Umweltschutz habe das nichts mehr zu tun.
Von der EU-Gesetzgebung wünscht sich der ZDK deshalb „klare und verständliche Regelungen“, wie die Angaben zu Verbrauch und CO2-Ausstoß aussehen müssen. „Für Warnhinweise auf Zigarettenschachteln gibt es eindeutige Regeln. Wo muss der Hinweis stehen, wie groß muss er sein, wie sieht er aus. Das wünschen wir uns auch“, sagt uns ein ZDK-Rechtsexperte.
Aktuell seien die Vorschriften schwammig: Der Verbrauchshinweis müsse deutlich sichtbar sein und gegenüber der Werbebotschaft nicht in den Hintergrund treten. Auch Anwalt Feil verweist auf die vielen Fallstricke und fragt: „Wenn der Mitarbeiter weiß, welche Angaben bei Neuwagenangeboten stehen müssen – weiß er auch, wie es mit Gebrauchtwagen oder Jahreswagen ist?“
Der Verband hofft nun auf eine mögliche Verordnungsnovelle, die 2017 kommen soll: „Da es bei Verbrauch und CO2 nur um eine einzige Branche geht, wäre es eigentlich leicht, die Vorschriften zu präzisieren.“
Keine klare Rechtsprechung bei Verstößen
Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. So bekam die Umwelthilfe 2010 Recht mit der Forderung: Der Hersteller Porsche müsse 20.000 Euro Vertragsstrafe zahlen. Porsche hatte 2007 eine Unterlassungserklärung abgegeben und danach im Kundenmagazin Christophorus keine Angaben zu Verbrauch und CO2-Ausstoß gemacht.
2011 dagegen unterlag die DUH im Streit mit einem Ford-Händler. Das Landgericht Hannover beurteilte ihr Vorgehen als „missbräuchlich“. Zwar habe der Händler die Pflichtangaben etwas kleiner abgedruckt als andere Informationen zum Auto. Allerdings, so die Richter, „erlangt die Beklagte keinen Vorteil daraus, weil die Verbrauchs- und CO2-Emmissionswerte des beworbenen Fahrzeugs günstig und daher werbewirksam sind.“
Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich im Recht
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, begründete das gerichtliche Vorgehen in einer Stellungnahme gegenüber MOTOR-TALK: „Während sich die Zigarettenindustrie an die sie sehr viel stärker einschränkenden Kennzeichnungsvorschriften hält, versucht die Automobilindustrie und der Autohandel mit immer neuen Tricks, dem Verbraucher diese für seine Kaufentscheidung wichtigen Informationen entweder gänzlich vorzuenthalten, die Angaben mit kleiner Schriftgröße zu verstecken oder gar falsche Angaben zu machen." Die DUH habe damit in den vergangenen Jahren zum Beispiel eine Werbekampagne von Mercedes verbieten lassen, die Verbrauchsangaben der stärksten Mercedes-S-Klasse-Modelle verheimlichte.
Zur Kritik am Vorgehen der DUH schreibt Resch: „Es ist schon bemerkenswert, mit welchem Selbstbewusstsein die Autobranche ihren Anspruch formuliert, geltendes Recht nicht einhalten zu müssen. Keine andere der von der DUH kontrollierten Branchen verstößt dabei so massiv und mit immer neuen Tricks gegen eine gesetzeskonforme Energieverbrauchs-Kennzeichnung wie die Automobilwirtschaft.“
Die Regelungen selbst empfinde Resch „klar und auch für Nichtjuristen verständlich“. Dem Vorwurf, die DUH finanziere sich zum großen Teil mit Einnahmen aus Abmahnungen, erwidert er: "Die DUH erzielt als gemeinnütziger Verband keinerlei Gewinne. Die im Zuge der Marktüberwachung erzielten Einnahmen dienen zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Darüber hinaus werden damit die Verbraucherberatung und -aufklärung sowie Studien und Untersuchungen über rechtswidrige Praktiken der Automobilwirtschaft bezüglich realem Spritverbrauch, CO2-Emissionen und Schadstoffemissionen (insbesondere Dieselruß und NO2) im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben der DUH finanziert.“
Da sieht man es endlich mal deutlich, wie "seriös" diese ominöse DUH ist.
Für mich sind die keinen Deut besser, als die krummbiegeligen Anwälte bei dem damaligen Redtube-Skandal. http://www.heise.de/.../Geldmaschine-Streaming-Abmahnung-2070512.html
Und MT ist sich nicht zu schade dafür, regelmäßig für deren "Verlautbarungen" neue News-Threads aufzumachen.
Was für ein Unsinn. Gebrauchsangaben sind Muss, aber mit der Realität übereinstimmen müssen sie nicht.
Dies ist eh nicht relevant, denn die Hersteller sind ja nur verpflichtet das jeweilige Modell der üblichen standardmäßigen NEFZ-Norm durchzuführen, was bekanntlich Schwachsinn ist. Diese Test sind Unrealistisch, siehe hier oder hier.
Ergo für mich völlig egal ob dies bei einer Werbung mit deklariert wird...
Es wird doch immer lächerlicher in der EU/in Deutschland...
Ist ja bald in amerika wo vor jedem furz gewarnt werden muss. Aufkleber vergessen - klage. Im verkaufsprospekt steht es doch sowieso alles drin, auf facebook interessiert es eh keinen. Und stimmen tun diese werte ohnehin nicht. Die duh ist also einfach nur ein klagetroll der sich sanieren will.
Diese ganzen Abmahnwellen sind einfach nur peinlich, vor allem für die Abmahnenden...
Peinlich aber lukrativ.
Sehr Lukrativ!!!!😤
Leute, es macht doch Sinn, wenn die Verbrauchsangaben in die Werbung kommen! Ist doch klar: Jeder weiß, daß Werbung nur Werbung ist und mit der Wahrheit nur selten etwas zu tun hat. Was in der Werbung gesagt oder geschrieben wird, stimmt meist nicht.
Da ist es doch konsequent, den de facto schwachsinnigen, weil realtitätsfernen, aber offiziellen Verbrauch in der Werbung zu nennen. Stimmt schließlich auch nicht.
Kein Mensch kauft ein Auto wegen einer Zeitungsanzeige oder eines Werbespots im Fernsehen. Daher ist das, was die DUH macht nur eines:
Abzocke.
Die NICHT im Sinne des Verbrauchers ist.
Gruß Michael
Ich bin auch Verbraucher! Und ich finde diese Aktivität der DUH in meinem Sinne!
Die Pflicht zur Angabe besteht seit 2002! Wer es bis jetzt noch nicht gelernt hat, muss halt zahlen. Ganz einfach.
Und den Sinn der Angabe des Verbrauches nach NEFZ haben hier einige offensichtlich immer noch nicht verstanden!
Peinlich sich mit Abnahmungen zu finanzieren!
Die Frage die sich mir stellt ist, weshalb die Strafe an die DHU gezahlt wird... Dass sie als Gemeinnützige Organisation solchen Dingen nachgeht, ist ja vollkommen legitim - dass sie allerdings die Möglichkeit erhält, sich darüber zu finanzieren eher weniger. Dann sollte ich als Normalbürger ebenso bei jedem Verstoß abmahnen und die Strafzahlung in die eigene Tasche stecken dürfen.
So wie es aktuell ist, ist Missbrauch ja vorprogrammiert... Mit "Regulierung" hat es wenig zu tun, wenn es nur eine Instanz gibt, die in purer Willkür entscheiden kann, der aktuelle Kontostand sollte nicht dafür ausschlaggebend sein, was recht oder unrecht ist!
Klar definierte Richtlinien für die Art und Weise der Pflichtangaben des Verbrauchs, realitätsnahe Verbrauchsberechnungen der Hersteller und alle sind glücklich...eigentlich ja kein wirkliches Problem, oder?
Dennoch: Die Automobilisten haben mit der Zeit sehr gute Arbeit bei der Reduzierung von Kraftstoffverbräuchen geleistet. Da hat es meiner Meinung nach eigentlich niemand nötig sich zu verstecken oder Dinge zu schönen. Wer ein sparsames Auto möchte, findet auch eins. Wer andere Prioritäten beim Kauf hat, ebenso :-)
Die ganzen Abmahnvereine etc. sind mir nicht sonderlich sympathisch - ob hier wirklich so viel fürs Allgemeinwohl getan wird wie oft angegeben, ist fraglich.
Aber einen Beratungsservice, wie ich meine Anzeige gestalten darf, ohne von den ******* einen auf den Sack zu kriegen gibt es es auch nicht.😤
Toller gemeinnütziger Verein 🙄