Teilerfolg im Streit um VW-Gesetz
Gutachter bestätigt deutsche Auffassung
Seit Jahren geht die EU gegen das VW-Gesetz vor. Kritisiert wird das Vetrorecht des Landes Niedersachsen bei Unternehmensentscheidungen. Ein Gutachten verteidigt nun die Regelung.
Luxemburg - Deutschland muss das "VW-Gesetz" wohl nicht ändern. Der Streit zwischen Deutschland und der EU schwelt seit Jahren: Die EU-Behörde ist der Auffassung, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt.
Es sichert dem Bundesland Niedersachsen als Anteilseigner an Volkswagen ein Einspruchsrecht bei wichtigen Entscheidungen zu.
Nun sprach sich ein einflussreicher Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch dafür aus, die Klage der EU-Kommission abzuweisen. Die Bundesregierung habe ein früheres EU-Urteil bereits vollständig umgesetzt, schrieb er. Damit würde Deutschland um die von der EU-Behörde beantrage Geldbuße von mindestens 63 Millionen Euro herumkommen.
Das eigentliche Urteil folgt erst in einigen Monaten. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung, weil der Gerichtshof diesem in der Regel folgt.
VW-Gesetz: EU gegen Niedersachsen
2007 hatte der EuGH entschieden, das VW-Gesetz laufe EU-Recht zu wider und müsse geändert werden. Es verletze aus drei Gründen die Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU: Bund und Land konnten je zwei Vertreter im Aufsichtsrat von VW stellen, die Stimmrechte der Aktionäre waren auf 20 Prozent begrenzt und die Sperrminorität betrug 20 statt der sonst im Aktienrecht üblichen 25 Prozent.
Die Bundesregierung hatte daraufhin die ersten zwei Regeln abgeschafft, hielt aber an der Sperrminorität fest. Deshalb klagte die EU-Kommission 2012 erneut. Der Gutachter stärkt Deutschland nun den Rücken: Das Gericht habe nur die Kombination von Höchststimmrecht und Sperrminorität gerügt, nicht aber das Vetorecht an sich.
Der EU-Kommission ist die Sperrminorität ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung nach schrecke sie potenzielle Investoren ab, behindere Innovationen und könne zu steigenden Preisen führen. Deshalb verstoße sie gegen EU-Recht.
Urteil offen
Die Richter können in ihrem endgültigen Urteil die Klage nun abweisen - sie könnten aber auch weitere Änderungen verlangen oder ein anderes Bußgeld verhängen. Ein solches Strafgeld müsste die Bundesrepublik - nicht VW - zahlen.
Sollte der EuGH Deutschland dennoch verurteilen und eine Strafe anfallen, empfiehlt der Gutachter niedrigere Tagessätze als von der EU-Kommission verlangt. Die von der EU-Behörde berechnete Strafe belief sich bis Mittwoch auf rund 63 Millionen Euro - rund 31 000 Euro pro Tag seit dem Urteil 2007. Der Gutachter schlägt vor, einen niedrigeren Pauschalbetrag von rund 8870 Euro pro Tag anzusetzen
Quelle: dpa
Welcher Gutachter hat sich denn da zu Wort gemeldet?
Frage nicht nach dem Gutrachter, frag, wer den Gutachter bezahlt.😉
In diesem Fall ging es ja um ein Gutachten für einen Prozeß...😉
"Vetrorecht"
Aha. Ist der Schreibfehler absichtlich gesetzt oder sollte es Retrorecht heißen?
ach ja der Saftladen wieder... zu dem einzigen was die EU und der Euro fähig sind und sie extrem wichtig sind, ist die Sicherheit in Europa... alles andere geht sie eigentlich nix an, und diese weltfremden Kommentare und Forderungen immer, es gibt so momente wo die EU dringend mal deaktiviert gehört zur Schadensvermeidung...am besten nach jedem blöden Kommentar, also vermutlich alle 5min....
Grundgesetz eines Marktes, der sich selber regelt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis und nicht irgend eine Sperrminorität die nicht den geringsten Einfluss darauf hat, bei den aktuellen Katellen, Missständen und Betrügereien im großen Stil machen sie dann beide Augen aber wieder zu, der Klassiker.🙄
Grundsätzlich finde ich diese Regelung super, sie lässt Investitionen zu, gibt aber den Aktionären keine zu große Macht, denn sie betont und schützt ganz klar die soziale Komponente, den Menschen. Sie richtet sich rein gegen feindliche Übernahmen und Arbeitsplatzabwanderung, gerade heute sehr wichtig. Der Wildwuchs der Zockerei der Amis ist somit stark eingedämmt und wäre für jedes größere deutsche Unternehmen sinnvoll. Oder wartet ihr alle auf neue Badbanks und die Heuschrecken, die nur darauf warten, Gelder aus kerngesunden Unternehmen rauszuziehen und in die Insolvenz zu treiben. Bekannte Beispiele gibt es ja genug.
einer, der mit großer Wahrscheinlichkeit VW, Merkel, und das Land Niedersachsen im Nacken hat😆
das wird ja dann leider nicht spannend wenn auf der Anklageschrift "Gegen Bundesrepublik Deutschland" steht, da weis man den Verlierer immer schon im Vorraus. Tja Pech😆
mfg
Hallo...
also ich finde das Gesetz in Ordnung.
In der globalisierten Welt ist sich trotzdem jeder der Naechste, so lange er andere ausnutzen kann.
JEDER Staat subventioniert und schuetzt (Protektionismus) diverse Sektoren in der Wirtschaft.
Wir leben nun mal in einer globalen Diktatur der Grosskonzerne und der Grund, warum wir diese Form von Diktatur nicht "hassen" ist ganz einfach. Diese Konzerne geben uns tolle Gimmicks, die wir so lieben. Stattdessen macht man Buhmaenner aus (Iran, China, Nordkorea, Syrien), um die Hassenergie umzuleiten und Feindbilder zu generieren. Apple als Feindbild kann sich wohl niemand vorstellen.
Volkswagen ist mehrheitlich im Besitz von "Auslaendern". Im Prinzip gehoert es Oesterreich und Katar.
Bedenkt man, dass 60% des Kapitals der 30 groessten deutschen Aktiengesellschaften (u.a. die Volkswagen AG), die im DAX gehandelt werden, auch dem "Ausland" gehoeren, 33% deutschen institutionellen Anlegern und klaeglich-laecherliche 7% bei deutschen Privatanlegern liegt, dann ist so ein Gesetz wirklich sinnvoll.
Aber es gibt viele Ignoranten, die staendig vom Vorteil der "freien" Marktwirtschaft und die tollen Errungenschaften des Kapitalismus sprechen, ohne auch nur Ansatzweise die Nachteile zu beleuchten.
Das ausgelutschte Argument, das "privat" besser fuehrt und leitet kann als "oeffentlich", ist auch eine Luege.
Was mache ich denn, wenn ich "privatisiere" und Staatsunternehmen in private Haende uebergebe?
Ich transferiere oeffentliche Macht in private Haende, die dann wesentlich weniger transparent ist. Staatsunternehmen haben Verantwortlichkeit gegenueber der Gesellschaft, Privatunternehmen reden nur darueber.
Das Volkswagen-Gesetz geht voll und ganz in Ordnung, damit Deutschland (Niedersachsen) als Minderheit wenigstens noch einen Einfluss bewahrt. Die grosse Mehrheit von Volkswagen liegt schon auf oesterreichischen stiftungskonten der Familien Porsche und Piech.
Gruesse
the Moose
Allein schon der wirtschaftliche Erfolg Volkswagens beweist die Richtigkeit des Gesetzes.
Das stört natürlich aus rein ideologischen Gründen (Profit trotz Gewerkschaft - Pfui, das darf doch einfach nicht gehen!) gewisse Lager, publizistisch hauptsächlich vertreten durch den "Spiegel", aber scheinbar findet sich nun bald eine gute und langfristige Lösung - im Status Quo.