Gebrauchtwagen-Mangel: Händler muss Kaufpreis erstatten
Händler muss den Gebrauchten zurücknehmen
Der Bundesgerichtshof gab einer Gebrauchtwagenkäuferin im Streit mit einem Händler Recht. Dieser muss den maroden Opel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Karlsruhe - Im Streit um einen maroden Gebrauchtwagen hat eine Frau beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen: Sie kann den Wagen zurückgeben und bekommt ihr Geld zurück. (Az.: VIII ZR 80/14).
Die Klägerin hatte den 13 Jahre alten Opel Zafira 2012 bei einem Gebrauchtwagenhändler während eines Urlaubs in Lindau gekauft. Der Wagen mit einer Laufleistung von 144.000 Kilometern kostete 5.000 Euro. Auf dem Rückweg in ihre Heimat - die Nordseeinsel Wangerooge - versagte jedoch der Motor. Abgesehen davon stellte sich später heraus, dass die Bremsleitungen verrostet waren.
Die Käuferin klagte auf Rückgabe des Wagens gegen Rückzahlung der 5.000 Euro und hatte damit bereits in den Vorinstanzen Erfolg. Der Händler habe den Wagen vor dem Verkauf sorgfältig prüfen müssen, entschied etwa das Oberlandesgericht Oldenburg im vergangenen Jahr. Die Revision des Verkäufers gegen das OLG-Urteil wies der BGH am Mittwoch zunächst ohne Begründung zurück.
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Glaubt noch jemand ernsthaft das der TÜV mehr Wert als das Papier ist? Mit all dem Konkurrenzdruck zwischen den Organisationen kann das doch nichts mehr werden. Hauptsache der Gewinn stimmt, da drückt der Prüfer eben beide Augen zu um seine Umsatzziele zu erreichen.
Da stand nichts von TÜV, kann also gut sein, daß der Händler alleine die Mängel kennen mußte. Im Prinzip ist es auch egal, ich finde es gut, wenn die Sache so läuft, denn hier gibt es genügend schwarze Schafe. Besonders, wenn der Käufer weit weg wohnt, ist die Gefahr für solche Händler gering, daß sie da in irgendeiner Art und Weise belangt werden.
Leider kann man da als Richter nicht noch eine Strafe obendrauf packen, es sei denn, parallel dazu wäre eine Anzeige wegen Betruges gelaufen, was aber dann ins Leere läuft, wenn der Händler einfach behauptet, das Auto erst gar nicht inspiziert zu haben.
Die Rechte der Verbraucher werden sowieso immer mehr beschnitten, da ist es schön, wenn man solche Dinge mitbekommt. Auch für ehrlichere Händler sollte dies ein Signal sein, daß sie auf dem rechten Weg sind.
wiedermal ein schönes urteil dafür, gebrauchtfahrzeuge ausnahmeslos in den export zu geben!
wer ne 13jahre alte rostschibbel mit fast 150tsd. kauft, und dann neuwagenzustand erwartet...
...da frage ich mich manchmal ernsthaft, ob diese leute überhaupt geschäftsfähig sind oder ob es nicht besser wäre, diesen leuten einen gerichtlichen vormund zu verpassen!
genau, wie man es bei manchen Internetschreibern machen sollte 😆
Was hat "Motor ist verreckt" und "Bremsleitungen verrostet" (die man sicher vorher erkennen und austauschen hätte können) mit Neuwagenzustand zutun?! Der Händler hat 5kEUR gewollt, dafür kann man ein ausreichend kurz vor dem Verkauf gewartetes bzw. noch etwas gründlicher durchgesehenes Auto verlangen. Es ging schießlich nicht um irgendwelche etwas abgenutzte Knöpfe oder so. Und je nach Motor war der mit dem km-Stand gerade erst eingefahren.
Der Händler kann ja sogar Sachen reinschreiben wie "Zahnriemen bei km-Stand x oder Datum y fällig je nach dem was zuerst kommt" auch wenn das in der Gewährleistungszeit liegt, dann ist er aus der Geschichte raus, wenn der Kunde sich nicht dran gehalten hat und der Zahnriemen reißt (und selbst wenn er kurz davor reißt, obwohl der ZR nicht älter war als angegeben, dürfte der Händler aus dem Schneider sein).
Wenn das Auto vllt. 500EUR gekostet hätte, könnte ich deine Argumentation verstehen.
notting
Einerseits Richtig das die Kundin sich an den Händler gehalten hat. Nur der eigentliche Schuldige ist der TÜV, der nicht richtig Geprüft hat. Viele Händler haben keine Werkstatt und können daher nicht sehen wie es drunter Aussieht und Ahnung von Autos haben auch nur die wenigsten. Es sind halt nur Händler mit vielleicht einer Kaufmännischen Ausbildung. Wer sich ein 13 Jahres alte Auto kauft sollte klar sein in kurzer Zeit in eine Werkstatt zu fahren. Es dort dann Durchchecken zu lassen und paar Hundert Euro für Reparaturen zu bezahlen.
WO stand denn was von TÜV?
Ab und zu gibt es doch noch Gerechtigkeit.
Das kommt weil hier nur eine gekürzte Fassung veröffentlicht wurde. Händler wie auch Kundin haben darauf vertraut das der TÜV der kurz vorher eine HU gemacht hat alles Richtig Geprüft hat. Dumm wer noch Deutschen Dipl. Ingenieuren vertraut...
Ok, das hab ich nun auch nachgelesen.
Ich hab selber schon erlebt, daß ein Händler beim TÜV hoch und heilig versprach, einen Mangel zu beheben und bekam dann die Plakette... Also, irgendwo traurig, aber wohl wahr....
...alte rostschibbel... 🙄
Ich habe vor 2 Monaten ein Opel Signum (10 Jahre Alt) mit ca. 95.000km für 2.000Euro an ein Arbeitskollegen verkauft. Der Kollege jammert zwar auch jetzt, weil der Wagen paar kleine Mängel hat. Aber was kann man für 2.000Euro Erwarten? Der Wagen wurde fast 1 Jahr kaum bewegt, weil mein Stiefvater Krebs hatte und ich ihn zuletzt damit nur immer wieder mal ins Krankenhaus, oder zu Ärzten gefahren habe.
der TÜV überprüft nicht ob ein Zahnriemen gewechselt werden muss. Auch ein Händler sollte bei Gebrauchtwagenkäufe eine Ankaufsuntersuchung machen.
Mit der HU wird die Verkehrstauglichkeit geprüft, aber nicht auf Mängelfreiheit untersucht. Ein Gebrauchtwagenhändler hat nun einmal sehr strenge Untersuchungspflichten. Wenn er es selbst nicht kann, muss er sich eben einen Fachmann suchen, der es für ihn macht. Aus diesem Grund haben ja viele Händler das Geschäft aufgegeben oder auf höherwertige Gebrauchtwagen beschränkt. Es lohnt kaum, eine alte Mühle zu verkaufen. Weist der Verkäufer auf die 1001 Mängel hin, kauft das Ding keiner mehr, repariert er sie, lohnt der Verkauf gar nicht mehr, "übersieht" oder verschweigt er sie, kommt der Kunde, wie in diesem Beispiel, zurück und stellt im die Krücke auf den Hof.
Schlecht für de Händler, gut für den Kunden.
Grüße vom Ostelch
Abgesehen sind 5.000 Euro für so ein alten Wagen kein Schnäppchen.