Höhere Bußgelder ab heute gültig
Härtere Strafen für Telefonieren am Steuer und Blockieren der Rettungsgasse
Die Handynutzung am Steuer kann ab sofort richtig teuer werden. Auch Rettungsgassenblockierer werden nun stärker zur Kasse gebeten.
Berlin - Handy-Sünder und Rettungsgassen-Blockierer müssen ab sofort mit härteren Strafen rechnen. Die nun in Kraft getretenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung betreffen außerdem das Verhüllen des Gesichts und das Blockieren der Rettungsgasse.
Die Änderungen im Einzelnen: Wer auf der Autobahn bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 200 Euro rechnen. Werden Einsatzfahrzeuge behindert, sind bis zu 320 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die sich häufenden Beschwerden von Rettungskräften über Behinderungen durch Gaffer und blockierende Autos.
Außerdem wird die unerlaubte Handynutzung am Steuer des Autos teurer. Das Bußgeld steigt von 60 auf 100 Euro, zudem wird weiterhin ein Punkt auf dem Flensburger Sündenkonto eingetragen. Kommt es durch die Handynutzung zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe auf 200 Euro und zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Wer auf dem Fahrrad das Handy nutzt, zahlt künftig 55 Euro statt 25 Euro. Darüber hinaus wird das Verbot explizit auf alle Kommunikationsgeräte, also auch Tablets und Laptops, erweitert. Außerdem konkretisiert der Gesetzgeber, dass die Nutzung zwar bei ausgeschaltetem Motor, nicht aber bei Abschaltung durch das Start-Stopp-System erlaubt ist.
Darüber hinaus ist nun vorgeschrieben, dass beim Fahren eines Fahrzeugs das Gesicht erkennbar sein muss. Es darf demnach nicht verdeckt oder verhüllt sein. Ausnahmen gelten für Zweiradfahrer, die einen Schutzhelm tragen. Deutlich verschärft wurden bereits Mitte Oktober die Strafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen. Wer sie veranstaltet oder an ihnen teilnimmt, wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Kommt es zu Schwerverletzten oder Toten, sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Auch das Einziehen der beteiligten Fahrzeuge ist künftig möglich. Bisher drohten bei der Teilnahme ein Bußgeld von 400 Euro und ein Monat Fahrverbot.
Quelle: sp-x
Schön!
Aber es wird wohl wieder bei einer bloßen Androhung bleiben, auch wenn die Verstöße im Bußgeldkatalog aufgeführt sind. Solange deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, kann es noch so teuer sein. Es ist ja auch technisch einfacher, sogenannten "Rasern" nachzustellen. Als wenn die StVO und der Bußgeldkatalog nur aus einem Paragraphen bestünden.
Mal gucken, wie viele Unfallopfer und -verursacher bis Ende des Jahres den Löffel abgeben, weil Rettungskräfte sich vordergründig um die Protokollierung von Missachtung der Rettungsgassenbildung kümmern.
Alternativ bleibt es beim Papiertiger und der lange Arm des Gesetzes muss den Verkehr sicherer machen, indem man an lukrat .. äh .. gefährlichen Stellen den Fotoapparat aufbaut und die Raser mit 5 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung rauszerrt. Wobei das ja mehr und mehr private Unternehmen übernehmen ..
Und wie will man eigentlich das Handyverbot kontrollieren? Die CDU hat doch in nicht wenigen Teilen Deutschlands die Polizei weggespart und die 5 Streifen, die man im Jahr sieht, sind auf dem Weg zum Bäcker oder direkt bei der Arbeit.
Lächerlich. Die Strafen haben einfach nur Symbolcharakter ..
Schreibst Du nen Unsinn...
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungswagen gehören mit einer "Dash-Cam" ausgestattet, die bei Einsatzfahren (Blaulicht und Sirene) automatisch aktiviert wird. Sollten im Einsatz relevante Behinderungen festgestellt werden, werden die Aufnahmen des Einsatzes am Ende dem Ordnungsamt übergeben, dass sich dann kümmern darf.
Sollte es für die Vollstreckung notwendig sein, dass der Fahrer erkennbar ist, muss eben auch seitlich und nach hinten gefilmt werden. Ich finde aber, dass man, ähnlich wie beim Falschparken, den Bescheid einfach an den Fahrzeughalter zustellen kann.
Wow, 200€ bei Unfall. Die hochgefährliche "freie Meinungsäußerung" kann schnell mal 50 Mio. kosten.
😕😕😕
Ganz einfach: kein einziger. Für die Rettungskräfte werden Unfallopfer immer Vorrang haben.
Ich bin froh, dass wir noch keinen Polizeistaat haben, wo an jeder Ecke und auf jeder Straße kontrolliert wird - wird ja langsam beängstigend. Es gibt mittlerweile andere Probleme als die ultimative Verkehrsüberwachung.
Weiß jmand wie das mut dem Handy etc am Steuer ist, wenn das Handy in einer Halterung ist und als Navi benutzt wird? Darf man das Handy dann bedienen ? Also das Navi bedienen ?
Ja, wenn...
...zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Warum sollte das beängstigend sein, außer für Verkehrssünder?
Vielen Dank dir 😊
Ja solange es in der Halterung bleibt kannst du damit machen was du willst.
Du darfst es nur nicht in die Hand nehmen, egal wo für, sonst Strafe
Quads und Trikes doch sicherlich auch, oder?
Und was ist mit so Exoten wie z.B. dem KTM X-Bow? Den möchte sicher niemand ohne Helm bewegen...