Kfz-Versicherung haftet für Schäden von Passagieren
Haftpflicht muss auch Schäden durch Mitfahrer regulieren
Auch wer ein Auto nicht steuert, kann Schäden im Straßenverkehr verursachen. Laut einem Gerichtsurteil muss dann trotzdem die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen.
Saarbrücken - Die Kfz-Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die von Mitfahrern verursacht werden. Das jedenfalls legt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken nah (Az.: 13 S 117/15), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem Urteil ging es um einen Fall, bei dem ein Beifahrer seine Autotür geöffnet hatte und dabei ein daneben parkendes Auto traf. Am Nachbarauto entstand ein Schaden von rund 1.100 Euro. Die Fahrerin des beschädigten Autos klagte und bekam vor Gericht Recht. Die Versicherung musste auch die von den Insassen verursachten Schäden bezahlen. Denn zum Gebrauch des Fahrzeuges gehöre ebenfalls das Öffnen der Tür beim Aussteigen, so die Richter.
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Quelle: dpa
Unglaublich, daß für diese Selbstverständlichkeit auch noch ein Gericht bemüht werden muß. Schließlich ist bei der KFZ-Haftpflicht der Umgang mit dem Fahrzeug und daraus resultierende Schäden versichert und nicht dessen Fahrer.
Tja,
ich finde es etwas bedenklich und unlogisch.
Als Beifahrer gehöre ich in der Regel NICHT zum mitversicherten Personenkreis einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn dem so ist, dann zahlt für solche Schäden dann die Privathaftpflicht des Beifahrers. Die versucht sich natürlich regelmäßig davor zu drücken und verweist an die Kfz-Haftpflicht. Dort verliert man ja seinen Rabatt. Frage ist dann, ob die Verweisung Richtung Kfz-Haftpflicht zulässig ist.
Fragen über Fragen. Ich habe es nämlich mal so gelernt. Wenn ein "Dritter" beim Ein- und Aussteigen als Beifahrer einen Dritten schädigt, muss die Privathaftpflicht einspringen. Denn bei der Kfz-Haftpflicht gibt es einen versicherten Personen- und Nutzerkreis. Gehöre ich da nicht zu, haftet die Kfz-Haftpflicht allenfalls aus der Betriebsgefahr des Kfz heraus und holt sich das Geld dann bei der Privathaftpflicht des Verursachers wieder. Wie gesagt: Fragen über Fragen 😊
Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich einen Link zu einer Quelle nennen, welche dies belegt.
Hatte das gleiche vor ca. 16 Jahren Beifahrer schlug die Tür gegen meinen PKW , die Privathaftpflicht zahlte den Schaden. Hat sich da wieder etwas geändert das es jetzt die KFZ Versicherung zahlt ?
Die KFZ-Haftpflicht versichert alle Schäden, die durch das versicherte Fahrzeug an anderen entstehen. Der zu Grunde gelegte Personenkreis hat was mit der Höhe der Betriebsgefahr zu tun.
Hast du denn versucht, es über die KFZ-Haftpflicht des Verursacherfahrzeugs abzurechnen?
Genau das ist auch mein Kenntnisstand.
Tja, sag das mal den verklagten Versicherungen die so oft einfach nicht zahlen wollen - wohl weil's sich's unterm Strich lohnt, weil viele scheuen vor Gericht zu ziehen.
notting
Es sind doch auch Schäden durch Ladetätigkeit am Fahrzeug durch die Kfz-HP versichert.
Die Kfz-HP versichert keine Personen, sondern ein Fahrzeug und die von ihm ausgehende Betriebsgefahr. D.h. alles, was durch das Auto beschädigt wird, läuft logischerweise über die Kfz-HP. So ist mein Verständnis der Sache.
Ja, genau so ist es. Die handelnden Personen sind dabei zweitrangig - sie müssen nur dem Fahrzeug, welches den Schaden verursacht, zuzuordnen sein.
Nein hab den Beifahrer nach der Privathaftpflicht gefragt wußte nicht ob die KFZ Hafpflicht zahlt oder die Privathaftpflicht. Der Beifahrer und Ich und gingen denn einfachsten Weg.
Hi,
in den AKB-2015 ist genau definiert, wer und was versichert ist.
Und wenn ich nicht zum versicherten Personenkreis gehöre wird es imo tricky. Haftungsrecht ist nun kein einfaches Thema. Wenn eine nicht versicherte Person mit dem Versicherten beim Einkaufen den Einkaufswagen bewegt und knallt damit gegen ein geparktes Auto ist das idR KEIN Kfz-Haftpflichtfall aus Lade- und Entladetätigkeit. Die nicht versicherte Person hat in dem Fall mit dem Kfz nichts zu tun. Anders wäre es nur, wenn der Schaden vom Versicherten auf dem Weg zum geparkten Pkw mit dem Einkaufswagen passiert, den der Versicherte bewegt.
Daher halt meine Frage und Hinweis: Wenn eine nicht versicherte Personen einen Schaden mit oder im Gebrauch eines Kfz verursacht, dann stellt sich mir immer die Frage, wie die Haftungsfrage aussieht. Hat sich der Schaden aus der reinen Betriebsgefahr des Fahrzeuges realisiert? Oder durch die Tätigkeit eines Mitfahrers / Beifahrers. Denn Türen öffnen sich ja nicht von selbst.
Am Ende könnte man höchstens noch fragen, ob der Verursacher womöglich für den Schaden am Fahrzeug haftet, dessen Türe er da aufgemacht hat. Wie gesagt: Fragen über Fragen.
Womöglich war es ja auch so: Der Verursacher (Türöffner) hatte keine Privathafpflicht, ist ja nicht soooo selten und der Kfz-Haftpflichtversicherer hat erst mal gesagt: Nein ich zahle für den Schaden nicht eben weil der Türöffner gar nicht zum versicherten Personenkreis gehört hat und er den Schaden über die Privathaftpflicht zu begleichen hat bzw. aus §823 BGB . . . Fragen über Fragen 😊
Das stimmt so nicht. Es gibt ein versichertes Fahrzeug und einen versicherten Personenkreis. Und das muss schon übereinstimmen. Das Fahrzeug alleine haftet zwar vielfach für verursachte Schäden, aber nicht in jedem Fall für jeden Schaden. Das von mir gebrachte Beispiel mit dem Einkaufswagen ist so ein Beispiel.