Auto der Freundin regelmäßig genutzt: Fahrerin muss nach Unfall zahlen
Haftung bei Unfall
Eine enge Beziehung begründet keinen Haftungsausschluss: Wer mit einem geliehenen Auto einen Unfall baut, muss in der Regel für den Schaden aufkommen.
Celle - Wer mit einem geliehen Auto einen Unfall baut, kann nicht davon ausgehen, dass der Halter automatisch die Schäden am Auto trägt. Denn es ist nicht als stillschweigender Haftungsausschluss anzusehen, wenn jemand einem anderen den Wagen regelmäßig mit einem Zweitschlüssel überlässt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az: 15 U 148/15).
In dem Fall durfte eine Tochter das Auto ihres Vaters nutzen. Einer Freundin erlaubte sie, es ebenfalls mit ihrem Zweitschlüssel zu fahren. Die Freundin baute fahrlässig einen Unfall. Den Schaden am Auto wollte der Vater von der Frau bezahlt bekommen, da das Auto keine Kaskoversicherung hatte.
Das Gericht kam dieser Forderung nach. Denn die Freundin habe den Unfall verursacht. Ein stillschweigender Haftungsausschluss liege nicht vor, denn allein eine enge Beziehung begründe diesen nicht. Er kommt in der Regel nur bei besonderen Umständen in Betracht, etwa bei gegenseitigen Gefälligkeitsdiensten.
Quelle: dpa
Die Menschheit wird immer blöder.
Ich schnorre mir was, baue Mist, und will dann auch noch den Schadenausgleich für MEINEN Fehler erschnorren? Wow.
Ich finde es schlimm, dass man eine solche Selbstverständlichkeit gerichtlich klären muß!
Ein Unfall kann passieren, aber dann komm ich für den Schaden auf.
Sich regelmäßig gratis ein Auto leihen und dann nicht mal für den selbstgebauten Mist geradestehen wollen....Leute gibt's...
Wahrscheinlich kann der Autobesitzer sich noch glücklich schätzen, an einen vernünftigen Richter geraten zu sein.
Wenn ich mir manche Urteile so anschaue, die jedem gesunden Gerechtigkeitsempfinden zuwiderlaufen.
Hat die Tochter (oder deren Vater) mit der Freundin einen Vertrag geschlossen (oder zumindest mal behauptet), wonach das Auto kaskoversichert wäre?
Oder war hier im Hintergrund eine Versicherung der Freundin am Werk, die nun zahlen muss und das eigentl. abwenden wollte?
Oder konnten die
nicht nachgewiesen werden? (keine derartigen Gedanken hier wg. Vater<->Freundin der Tochter, gell? ;-))
Fragen über Fragen. Verstehe sowas nur, wenn eben Teil-/Vollkasko mit xEUR zugesichert wurde und das nicht gehalten wird.
notting
Ich habe vor Jahrzehnten mit einem geliehenen Auto einen Unfall gehabt. Der war zwar unverschuldet, aber der Unfallgegner hatte gute Kumpel als "Zeugen", was dazu führte, dass ich das nicht beweisen konnte.
Ich bin noch heute froh, dass ich nur den Schaden am geliehenen Auto bezahlen musste. Der Verleiher des Autos wusste ja, dass ich nichts dafür konnte. Über ein paar Jahre gerechnet war der verlorene Schadenfreiheitsrabatt ganz sicher auch nicht ohne.
In meinen Augen sollten sich alle Beteiligten bei so einer Geschichte den anderen gegenüber so verhalten, wie sie selber in der Situation würden behandelt werden wollen.
Gruß Michael
Denke ich mir auch.
In paar Wochen wird es bei vergleichbarer Konstellation heißen
"hätte es wissen müssen" also dass es weiter verliehen wird
, "Schlüssel hat er ja nicht versteckt" und weiter wird es heißen "deswegen die Folgen in Kauf genommen / Einwilligenden geschieht kein Unrecht".
Wie es eben passt, irgendetwas kann man sich immer basteln und einer Situation hinterher rufen,
also meint nur nicht dass man sich darauf verlassen kann dass es immer so ausgeht.
Ja ich weiß, natürlich wird der Fall ganz anders sein, weswegen es anders ausgehen muss,
wird dann nicht die Freundin der Tochter sondern ihr Freund sein und es war zudem Vollmond,
schon klar dass sie irrelevante Unterschiede so groß betonen werden
um ein anderen Ausgang zu legitimieren.