Recht: Parkendes Autos beschädigt - keine Haftung für Siebenjährigen
Haftungsbeschränkung für Kinder im Straßenverkehr
Ärgerlich, wenn ein Fußgänger versehentlich das Auto zerkratzt. Noch ärgerlicher, wenn der Verursacher ein Kind ist. Denn: In einigen Fällen sind Kinder haftungsfrei.
München - Bis zum Alter von zehn Jahren haften Kinder im fließenden Verkehr nicht für die von ihnen - ohne Vorsatz - verursachten Schäden. Bei parkenden Autos gilt das allerdings nicht, hier können sie ab sieben Jahren haften. Dennoch kann auch für einen Siebenjährigen ein von ihm verursachter Schaden am parkenden Auto folgenlos bleiben, wenn er eine Verkehrsgefahr falsch eingeschätzt hat. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 345 C 13556/17).
In dem verhandelten Fall wollte ein siebenjähriger Junge mit seinem eigenen und dem Kickboard (Tretroller) seiner Schwester die Straße überqueren. Ein gerade ausgeparktes Auto fuhr mit mäßigem Tempo am Jungen vorbei. Dieser wollte sich schmal machen, schrammte dabei aber mit dem rechten Lenker eines Kickboards an einem parkenden Auto vorbei. Auf der Tür und dem Kotflügel des parkenden Autos entstand ein langer Kratzer. Dessen Besitzer klagte auf 1.500 Euro Schadenersatz.
Ohne Erfolg. Generell gilt: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 828 BGB) haften Minderjährige, wenn sie das siebte aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben, nicht für Schäden mit anderen Kraftfahrzeugen - es sei denn, es ist Vorsatz im Spiel. Der Bundesgerichtshof hat diese Regel bei einem Unfall mit geparkten Autos eingeschränkt. Denn von parkenden Autos gehen in der Regel nicht die Gefahren aus, die Kinder überfordern können. Doch im konkreten Fall handele es sich nicht allein um eine Beschädigung eines geparkten Autos. Sondern die Unfallursache sei das fahrende Auto gewesen, dem das Kind ausweichen wollte.
Quelle: dpa
Für den Autofahrer natürlich sehr ärgerlich, aber aus rechtlicher Sicht durchaus nachzuvollziehen.
daher sollten nicht nur Autos eine Haftpflichtversicherungen haben sondern auch jede Person.
Gruß Tobias
Wem wäre in diesem Fall mit einer Haftpflichtversicherung geholfen? Das Urteil sagt doch, dass das Kind nicht haftet.
Es gibt auch Haftpflichtversicherungen die bei Schäden durch deliktunfähigr Kinder zahlt. Man ist zwar nicht gesetzlich verpflichtet, aber wenn es mein Nachbat wäre, wäre es mir schon sehr unangenehm, wenn er den Schaden nicht bezahlt bekäme.
Wo bitteschön gibt es denn das? Eine Versicherung die freiwillig zahlt, obwohl das Gericht sagt, dass sie nicht muss?
Kenne das Problem nur all zu gut. Bei meinem Parkenden Auto war ein 7 Jähriges Kind mit Rad dran gefahren und gesamte Seite Verbeult und zerkratzt. Ich war natürlich sauer, als ich das sah, Nachbarn hatten mich informiert und das Kind weinte auch, was ich aber beruhigte. Das dumme ist nur, wer für den Schaden aufkommt? Jede Versicherung weigerte sich am Anfang. Am Ende war es die Haftflicht Versicherung der Eltern des Kindes, die sich dann selbst drum gekümmert hatten, da es für sie selber peinlich war und keinen Stress mehr haben wollten.
Hi,
ja es gibt Haftpflichtversicherungen bei denen kann die Haftung für deliktunfähige Kinder mit rein nehmen.
Die Versicherung zahlt dann nach Aufforderung durch die Eltern die durch das Kind verursachten Schäden.
Kosten natürlich im Schnitt ein paar € mehr, ist aber echt nicht viel. das sollte einem das gute Verhältnis zu den Nachbarn schon Wert sein als Eltern.
Gruß tobias
Dann sollte man dies zur Pflicht machen. Alle Versicherungen müssen diese Option Bestandteil jeder Privathaftpflicht werden lassen und alle Eltern müssen verpflichtet werden, eine solche Privathaftpflicht abzuschließen. Ganz einfach. Es kann nicht sein, daß so ein rechtlich unhaltbarer Zustand weiter bestehen bleibt! Auch sollte der Bund in eine solche Versicherung zwangsweise einzahlen müssen, damit auch Schäden durch die Menschen abgedeckt sind, für die sonst niemand haftet.
Vertrag. Kostet halt.
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Urteil geht klar, denk ich. Bauchgefühl. 😊
MfG
Was ist denn mit dem Grundsatz Eltern haften für ihre Kinder? Und das diese dann in der Familienhaftpflicht eingebunden sind
§828 BGB, steht im Artikel
Wenn das Kind nicht "verantwortlich" ist, muss auch keiner für das Kind haften
Hier war der "Sonderfall", daß ein Siebenjähriger durchaus dafür verantwortlich sein kann, wenn er an einem parkenden Fahrzeug vorsätzlich einen Kratzer macht. "Vorsatz" hört sich schlimm an, aber dafür reicht, wenn man weiß, was man da tut...grob gesprochen.
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"Unfall"ursache war hier aber ein fahrendes Fahrzeug!
Und das muss schon recht "eng und knapp" gewesen sein, so vom Lesen des Sachverhaltes her. Ob eine Ortsbegehung stattgefunden hat um sich ein Bild zu machen, entzieht sich unserer Kenntnis!
Und das ist eben für nen 7 Jährigen too much, sagen jedenfalls die Richter in diesem Fall.
Minderjährige(!) sind laut §828 BGB natürlich IMMER haftungsfrei, wenn kein Vorsatz besteht. Das dürfte auf die allerallerallermeisten denkbaren Fälle zutreffen. . .
Das wär mir persönlich noch wichtig, dass das etwas klarer wird. 😊
MfG
ps Ein Baby, dass heute in der Bahn schreit, verdreht vielleicht in 30 Jahren die Augen, wenn ein Baby schreit. Hab ich heut im Radio gehört...😆
Diesen Grundsatz gibt es nicht. Und das ist auch gut so (Sippenhaft gabe es das letzte mal...). Man haftet niemals für fremdes Verschulden, sondern nur für eigenes, Eltern also nur bei Aufsichtspflichtverletzung.
Nur was passiert dann eigentlich, bleibt der Fahrzeugbesitzer auf seinen Schaden von (wie hier 1500 EUR) sitzen?
Kann ja durchaus noch höher sein.
das dann jemand klagt um eventuell irgend einen Schadenersatz zu bekommen ist doch nur verständlich.
Auch in der "normalen" Privathaftpflichtversicherung bestand und besteht keine Versicherungspflicht. Es besteht somit keinerlei rechtliche Grundlage, nun eine solche einzuführen.