Wer haftet für Abschleppschäden?
Haftungsfrage bei Abschleppschäden
Schadenersatz vom Abschleppunternehmer kann nur der jeweilige Auftraggeber fordern. Und häufig ist das nicht der Fahrzeugbesitzer, sondern der Automobilclub.
Köln - Kommt einem liegengebliebenen Autofahrer ein Abschleppdienst zu Hilfe, ist der Autofahrer in der Regel dankbar. Dumm nur, wenn beim Abschleppen das Fahrzeug beschädigt wird. Denn eine Forderung nach Schadensersatzanspruch kann scheitern, wie ein Urteil des Amtsgerichts Oranienburg zeigt (Az. 23 C 67/16).
Im vorliegenden Fall kontaktierte der Kläger bei einer Autopanne seinen Automobilclub, der wiederum ein Abschleppunternehmen beauftragte, um das liegengebliebene Fahrzeug des Mitglieds zu bergen. Auf der Fahrt zur Werkstatt wurde bei der Kollision mit einem Baum das aufgeladene Fahrzeug am Dach beschädigt. Die Kosten für diesen Schaden übernahm der Automobilclub.
Dennoch klagte der Pkw-Besitzer, weil seiner Meinung nach beim Transport das Auto zusätzlich an den Seiten beschädigt wurde. Hierfür forderte er Schadenersatz vom Abschleppunternehmer. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung berichtet, sah das Amtsgericht Oranienburg allerdings keine Grundlage für einen Schadenersatzanspruch, da zwischen Autofahrer und Abschleppunternehmen kein Vertrag bestand.
Vielmehr hat der Automobilclub und nicht der Autofahrer den Abschleppdienst angefordert. Deshalb könne das Unternehmen nicht auf Verletzung seiner vertraglichen Sorgfaltspflichten verklagt werden. Ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch sei zwar möglich, doch müsse der Autofahrer dafür nachweisen, dass die Schäden vom Transport herrühren. Das war ihm allerdings nicht möglich.
Quelle: SP-X
Wie aber auch immer wieder die Bezugsquellen fehlen. Zumindest das Urteil, von dem die Rede ist, hätte man mit angeben können.
Generell sollte es keine Schwierigkeit darstellen, in so einen Text einen einfachen Link mit anzugeben.
Wozu gibt es Google. Einfach das Aktenzeichen eingeben und schon hat man das Urteil im Wortlaut.
Die Haftpflicht, genauer Betriebshaftpflicht bei Unternehmen. Bei Buddies die sich ziehen die KFZ Haftpflicht evtl. die Privathaftpflicht........
IANAL, aber: Der Artikel geht überhaupt nicht drauf ein, dass (aus der grundsätzl. juristischen Sicht) das Abschleppunternehmen auch nur vermittelt sein kann, ergo dann doch ein Vertrag direkt mit dem Abschleppunternehmen zustande kommt. IMHO ist das z. B. der Fall, wenn man beim Fahrzeughersteller anruft und die Mobilitätsgarantie nicht greift.
Bzw. ich frage mich, ein nicht vorhandener oder unfähiger Anwalt oder falsche Angaben des Betroffenen zu dem Urteil geführt haben.
notting