Was Autofahrer über kurze Stopps wissen sollten
Halten Sie noch oder parken Sie schon?
Auf dem Schutzstreifen, in zweiter Reihe, Warnblinkanlage an: Beim kurzen Halt am Straßenrand können Autofahrer vieles falsch machen. Manchmal droht dann sogar Bußgeld.
Leipzig - Kurz mal am Straßenrand halten: Fast jeder Autofahrer macht das hin und wieder - um jemanden rauszulassen oder etwas schnell in die Wohnung zu schaffen. Doch Vorsicht: Wer länger als drei Minuten an einer Stelle steht, der parkt, erklärt Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte in Leipzig. Und das kann an Orten, wo Parken nicht erlaubt ist, mindestens 10 Euro Bußgeld kosten.
Wer sein haltendes Fahrzeug verlässt, um kurz in ein Geschäft zu gehen oder den Einkauf ins Haus zu bringen, parkt rechtlich gesehen ebenfalls. Denn beim Halten muss das Auto die ganze Zeit im Blick des Fahrers sein. Er muss eine "permanente Zugriffsmöglichkeit" haben, erläutert Janeczek die Regel.
Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Halten in zweiter Reihe. Das kostet mindestens 15 Euro Bußgeld. Auch auf dem Fahrradschutzstreifen dürfen Autofahrer nicht kurz stoppen - 10 Euro werden dafür fällig. Wer dann aussteigt und kurz weggeht oder länger als drei Minutens steht - also parkt - kann noch kräftiger zur Kasse gebeten werden. Das kostet zum Beispiel auf einen Fahrradschutzstreifen mindestens 20 Euro.
Übrigens ist es auch keine gute Idee, die Warnblinkanlage anzuschalten, um auf ein haltendes Auto aufmerksam zu machen. "Diese darf nur eingesetzt werden, um vor Gefahr zu warnen." Beim Halten ist aber keine Gefahr im Verzug. Zusammen mit einem Verstoß für das falsche Halten oder Parken sollte man in diesem Fall aber um ein Extrabußgeld herumkommen, schätzt der Anwalt. "Die missbräuchliche Nutzung dürfte in Tateinheit bewertet werden." In dem Fall wird nur das höhere der beiden Bußgelder fällig. Sonst kostet der ungerechtfertigte Warnblinkereinsatz 5 Euro.
Wenn ich in meinem Wohnort auf Provisionsbasis den ruhenden Verkehr überwachen dürfte, wäre ich in Kürze Millionär und/oder die Stadtkasse saniert.
Sicher parken hier auch Ausländer auf dem Gehweg, im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot oder auf dem Behindertenparkplatz, entgegen der Fahrtrichtung usw. Die absolute Mehrzahl stellen hier aber die Einheimischen, hier Geborenen. "Nur eben schnell" - selbst wenn 30 m weiter ein legaler, freier Parkplatz ist wird, besonders vor dem Fleischergeschäft, gerne im absoluten Halteverbot, halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg, geparkt. Wäre das klassische Parken mit Behinderung.
Genauso sieht es aus. Deutsche stellen bei diesem Vergehen die absolute Mehrheit. Das ist Fakt.
Na, als erstes müßte man es Prozentual sehen, und zweitens wo man wohnt, in NRW ist es einfach zum Ko.zen.
Bis dann
Mit einer S-Klasse oder einem 7er BMW kann das nicht passieren, die sind per Gesetz von den Strafen befreit und dürfen überall stehen.
Schade, das ich gerade keine aktuellen Bilder da habe. Aber es gibt eine Berufsgruppe denen ist es nicht nur egal, sondern sogar scheißegal wo sie sich hinstellen. Nein, das sind nicht die Lieferdienste, sondern Taxis. Bei uns in der Uni Klinik am bestem im absoluten Halteverbot und direkt vor dem Notfalleingang. Was ich schon an denen vorbei mußte (mit der Trage um die scheiß Karre rumlaufen) und vor allem froh war überhaupt vorbei zu kommen.
Letztens passiert. Kollegen kamen mit Sondersignal (nur Blaulicht) in die Tiefzufahrt. Ein Taxi stand genau im Weg. Die Kollegen hatten keine Möglichkeit vorbei zu kommen. Also noch das Horn an. Das nahm dann der gute Mann als Anlaß noch extra langsam zu machen.
Was mich daran so wütend macht, ist das in dem Rettungswagen eine laufende Reanimation stattfand. Das heißt die Kollegen haben den Patient drückend (Herzdruckmassage) und Beatmet in die Klinik gebracht.
Ich frage mich immer wieder was soll so ein Sch...........
Gab's wenigstens eine Anzeige für den Taxifahrer?
In der Eifel, am Niederrhein, im Münsterland oder doch eher im Teutoburger Wald?
Grüße vom Ostech
Parkvergehen sind einfach zu billig. Würden die Bußgelder bei 100€ losgehen, wäre die Parkdisziplin razzfazz aber sowas von vorbildlich. Würde man dann auch noch die Rechte von Anwohnern stärken, sodass sich Abschleppunternehmen das Geld in jedem Fall vom Verursacher holen können, wären zugeparkte Privatstellplätze und Einfahrten auch kein Thema mehr...
Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen mit hirnverbranntem Geparke sollte es pauschal eine saftige Geldstrafe und 3 Monate Fahrverbot geben. Alles per Halterhaftung versteht sich, damit es keine Schlupflöcher gibt.
Ich seh schon, ich komm schon wieder in's Schwärmen 😆
diese bussen sind ja kaum ein grund, dort eben nicht zu halten oder zu parken. wenn ich sehe was in anderen ländern für zum teil viel weniger als das verlangt wird, kommen mir die tränen...
Wenn nicht genug Parkpläze da sind, was soll man machen?
Kavaliersdelikt, nicht mehr. Interessiert keine Sau.