Recht: Weiterreichen des Handys zählt nicht als Benutzung
Handy darf während der Fahrt an Beifahrer gegeben werden
Weil eine Autofahrerin ihr Handy an den Beifahrer reichte, sollte sie ein Bußgeld wegen Telefonieren am Steuer zahlen. Sie klagte und bekam Recht.
Köln - Während der Autofahrt darf der Fahrer nicht mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das ist unstrittig. Was allerdings zum Telefonieren dazu gehört, das ist offenbar durchaus diskutabel: Das Oberlandesgericht Köln hob ein Urteil des Amtsgerichts auf, das eine Autofahrerin wegen verbotswidriger Benutzung eines Handys am Steuer zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt hatte.
Ortsveränderung des Handys zählt nicht als Benutzung
Grund war, dass die Frau „keinen eigenen Kommunikationsweg vorbereitet“ hatte. Telefoniert hatte sie sowieso nicht, sondern nur das läutende Telefon während der Autofahrt in ihrer Handtasche gesucht und an ihren Sohn auf dem Beifahrersitz weitergegeben.
„Vor- und Nachbereitungshandlungen“ fallen zwar unter die Benutzung eines Handys am Steuer, heißt es in der Gerichtsmitteilung. So gilt zum Beispiel das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs. Die bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons gehöre aber nicht dazu.
Die Richter gingen davon aus, dass die Fahrerin ihr Mobiltelefon weiter gegeben hat, ohne vorher das Display abzulesen. So habe sie keine Funktionsmöglichkeit des Telefons genutzt. (Az: III-1 RBs 284/14)
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Es wäre ja noch schöner wenn in Zukunft das Suchen des Feuerzeuges strafbar wäre. 😆
Und wieder zeigt sich, wie fließend die Grenzen zwischen vernünftigen Regelungen und Wahnsinn sind.
Genau das.. Ich dürfte also nicht einmal einen Anruf mit einem Klick ablehnen, sondern muss das laute Gebimmel ertragen? Na da weiß ich, was mehr ablenkt!
Wenn dich das Gebimmel so sehr ablenkt, musst du das Telefon vor der Fahrt lautlos stellen.
Und man sieht auch sehr schön, dass anscheinend immer mehr Leute gehörig einen an der Pfeife haben.
Ich reiche eine Packung Taschentücher zum Beifahrer -> okay
Ich reiche ein Mobiltelefon zum Beifahrer -> Ordnungswidrigkeit
(Btw.: Ich nutze ein Headset)
cheerio
Warte halt die nächste rote Ampel ab und mach kurz den Motor aus. Dann ist alles erlaubt!
Man müsste sich mal einen iPod Touch zulegen und damit vor und neben diversen Polizeiwagen herumfuchteln. Völlig legal, weil der Touch ein Telefon ohne Telefonfunktion ist.
Ich hab auf YouTube mal ein Video von einem gesehen, der so getan hat als würde er telefonieren.. Und als die Polizei dann kam, hat er den Handy- Keks einfach aufgegessen. 😆 "it's not forbidden to eat cookies, officer?"
Mein Nachbar durfte sogar mal dafür zahlen weil er schon 100m vor seiner Haustür, während der Fahrt in unserer Spielstraße (Schrittgeschwindigkeit), das Handy aus der Freisprecheinrichtung/Halterung genommen und in die Hemdtasche gesteckt hat, Begründung der Polizei: "Das Handy darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden"!
Wie hat die Dame dann ihr Handy aus der Handtasche bekommen? Mit dem Mund oder den Füßen?😆
Und gut daß das Rumwühlen in einer Handtasche während der Fahrt nicht ablenkt🙄
Ca.50% aller Regelungen/Gesetze sind in D: schwachsinnig und auch Sinnlos, aber dafür sind ja unsere Bürokraten bekannt.
Natürlich nur in dem Sinne Schwachsinn, weil es weder zur Sicherheit noch zum Nutzen Aller ist !
Außer das es, wie viele andere Sachen Geld ins Staatssäckle bringt.
Was das SMS schreiben usw. betrifft, das ist eine ganz andere Geschichte
Aus dem Eröffnungsbeitrag geht leider nicht hervor, ob das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bereits Rechtskraft erlangt hat. 🙁