Handy am Steuer: Nicht jeder Griff zum Telefon ist untersagt
Hantieren mit dem Handy kann erlaubt sein
Nicht jeder Griff zum Telefon muss eine Strafe für den Fahrer bedeuten. Das Mobiltelefon in die Ladeschale zu legen sei erlaubt, entschied ein Gericht in Landstuhl.
Quelle: Picture Alliance
Landstuhl - Handy am Steuer kann teuer werden: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg stehen im Bußgeld-Katalog. Was genau als Handy-Benutzung gilt, steht dort jedoch nicht. Ein Gericht setzte sich nun mit der Frage auseinander und befand: Mit dem Handy zu hantieren, kann in manchen Situationen zulässig sein.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer das Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand genommen, um es in eine Ladestation zu stecken. Das beobachtete eine Polizeistreife - und verhängte ein Bußgeld. Der Fahrer legte Einspruch ein.
Bislang sah das nicht jedes Gericht so
Zu Recht, entschied ein Richter aus Landstuhl. Denn für eine Strafe müsse immer ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein. Das Umlegen des Handys an einen anderen Platz reiche dafür nicht aus. Andere Gerichte werteten bereits den Ladevorgang als Telefonbenutzung. Das sei nicht richtig: Telefonieren mit Freisprechanlage oder Headset sei gestattet. Somit müsse auch erlaubt sein, das Handy dafür in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen.
Weiterlesen: Bei der aktuellen Gesetzeslage muss es nicht bleiben.
Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich verstehe die deutsche Rechtsprechung schon lange nicht mehr.
Allein schon Einspruch einzulegen, obwohl klar ist, dass man vorsätzlich mit dem Handy rumhantiert hat, ist schon ein Unding. Wegen dieser Prozeßhansel fehlt der Justiz dann wieder die Kapazität für die wirklich relevanten Fälle... 😕🙁😤
Liest man demnächst wieder mal "aus ungeklärter Ursache von der Straße ab- oder in den Gegenverkehr gekommen", war womöglich das erlaubte (!) Hantieren mit dem Handy die Ursache für diese kurze aber folgenschwere Ablenkung... Aber hey... es war ja völlig in Ordnung das Handy während der Fahrt in einen "funktionstüchtigen Zustand zu versetzen". Man muss es nicht verstehen...
Entweder ist der Richter Fußgänger oder Telefonjunkie... 😆. Oder beides... 😉.
Dann muss halt die Gesetzeslage eindeutig definiert werden. Mit einem Navi darf ich während der Fahrt auch machen was ich will.
Die Gesetzeslage IST eindeutig.
Den Richter kümmert's nur nicht.
Weil er weiß, dass er wegen seiner Rechtsbeugung nicht zur Rechenschaft gezogen wird.
... was ein verantwortungsbewusster Autofahrer sicherheitshalber während der Fahrt auch vermeiden wird. Normalerweise gibt man den Zielort vor Abfahrt ein und gut ist. Aber ganz klar ist hier auch seitens der Hersteller in den letzten Jahren durch den Handywahnsinn vieles verbockt worden. Die fummeligen Multimediaanlagen mit "Spiegelungsmöglichkeit" des Handies via Apple CarPlay oder AndroidAuto ist garantiert auch eine Ablenkung erster Klasse. Das gleiche gilt für Abspielmöglichkeiten von USB-Sticks mit 500 Songs, von denen während der Fahrt unbedingt der sechzehnte aus dem zwanzigsten Ordner ausgewählt werden muss... Warum es so weit kommen musste werde ich nie verstehen... 😕.
Ein wirklich selbstkritischer Fahrer wird sich bei derartigen Aktionen während der Fahrt nie wohlfühlen. Vor 25 Jahren war das Wechseln einer Cassette und später dann das Raussuchen von CDs auch immer schon ein Unsicherheitsfaktor. Allerdings hat seitdem der Verkehr doch schwer zugenommen. Schon absurd bei dem Verkehrsaufkommen von heute Technik zur Verfügung zu haben, die mit dem Fahren an sich überhaupt nichts zu tun hat...
Warum sind die Leute wohl so wenig selbstkritisch und gehen immer davon aus, alles im Griff zu haben??? Natürlich auch während der Fahrt. Ein klarer Fall von Überheblichkeit wie ich finde...
Dabei ist rumhantieren in der Mittelkonsole sogar noch gefährlicher als nur telefonieren.
Oder mit dem Radio.
Oder allgemein der Stereoanlage.
Oder der Klimaanlage.
Oder dem Funkgerät.
Gruß Michael
. . . na dann werd ich mir jetzt eine Ladehalterung seitlich an die Kopfstütze bauen . . . hab ich immer eine gute Ausrede ! 😆
Drehen wir das mal um:
Mit was darf ich, ausser dem Handy natürlich (also mit Aussnahmen), denn nicht während der Fahrt hantieren?
Genau, die Gesetzeslage ist eindeutig - §23 (1a) StVO Regelmäßig werden Telefone zum Telefonieren benutzt oder im Falle eines Smartphones ergänzend zum Internetsurfen und für Kurznachrichtendienste etc.
Ein Anschließen eines Telefons an einen Ladeanschluss bzw. die Umlagerung sind keine üblichen Benutzungsmuster.
Nach Bußgeldkatalog wird "Telefonieren am Steuer während der Fahrt oder bei Stopp mit laufendem Motor ohne Benutzung einer Freisprechanlage " mit einem Punkt und 60 Euro Bußgeld bedroht.
Der Beschuldigte hat nicht telefoniert, noch sein Smartphone für andere Telko-Dienste genutzt. Er hat absolut richtig gehandelt, die Anschuldigung der Streife gerichtlich prüfen zu lassen, der Richter hat nach Recht und Gesetz geurteilt. Fertig.
Im Gesetz steht etwas anderes... jedenfalls nichts von Telefonieren:
Da ich kein Jurist bin, lasse ich das einmal so stehen...
Mag nämlich sein, dass du dich hier auf eine Gesetzesauslegung oder einen Gesetzeskommentar beziehst. Magst du uns die Quelle nennen?
Auch gut: Das OLG Stuttgart sieht in der Formulierung "...gehalten werden muss" durch das Wörtchen "muss" keine gesetzliche Basis für eine Bestrafung, wenn Bluetooth im Spiel ist. Denn dann muss das Telefon ja nicht gehalten werden. Es kann aber...
https://www.anwalt.de/.../...cht-handyverbot-am-steuer-auf_082012.html
Praktische Konsequenz: In der OLG-Region wird Telefonieren am Steuer durch die AG nicht mehr verfolgt.
Hallo, wenn ich mal kurz meinen Senf dazu beitragen darf.
Wahrscheinlich ist der Hintergrund des Urteils die Gefahrenabwägung.
Was also wiegt schwerer:
a) das Auflegen eines Smartphones / Handy auf die dafür verbaute Ladeschale
b) ein nicht durchführbarer Notruf wegen leerem Akku
Wäre doch eine tolle Ausrede: " Ich konnte leider die Polizei / Feuerwehr/ Notarzt nicht benachrichtigen, mein Handyakku war leer- und ich durfte diesen während der Fahrt ja nicht auf die Schale zum Laden legen.
Immerhin kann man sein Handy während einer Rotlichtpause nun ruhigen Gewissens ans Ladegerät anschließen, ohne dass hier eine unerlaubte Nutzung vorliegt. Das musste mal so klar gestellt werden.
Bei Tempo 200 auf der Autobahn sieht diese Aktion schon wieder ganz anders aus. Aber, darum ging es ja im Urteil auch gar nicht!
Ein Navi sollte niemand während der Fahrt bedienen. ( einfache bis grobe Fahrlässigkeit). An einer roten Ampel, bei Kriechverkehr auf der Autobahn oder mal eben bei laufendem Motor am Strassenrand sollte dies keine Rechtsrelevanz haben.
Gerichtsurteile können mitunter unlogisch erscheinen, darum kommt es immer darauf an, von welcher Seite her man die Sache sieht.
Gruss vom Asphalthoppler
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