Anklage gegen Ex-Porsche-Vorstände

Hat Wiedeking manipuliert?

verfasst am Wed Dec 19 12:01:29 CET 2012

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter wegen Marktmanipulation erhoben. Die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue wurden dagegen fallen gelassen.

Angeklagt: Ex-Porsche-Vorstand und Restaurantbesitzer Wendelin Wiedeking
Quelle: dapd

Stuttgart - Der Wirtschaftskrimi um die versuchte Übernahme von Volkswagen durch Porsche kommt langsam zum Abschluss: Über drei Jahre ist es her, da stand die Staatsanwaltschaft plötzlich mit Durchsuchungsbefehlen vor den Häusern der ehemaligen Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter in Beckum und Bietigheim-Bissingen.

Die Vorwürfe von damals lauteten Untreue und informations- wie auch handelsgestützte Marktmanipulation. Davon blieb im Laufe der Ermittlungen nicht mehr viel übrig. Am Mittwoch teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie Anklage wegen informationsgestützter Marktmanipulation erhebe. Damit drohen im Extremfall fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Wiedeking und Härter halten die Vorwürfe für unbegründet. Die fallen gelassenen Punkte dürften sie jedoch innerlich jubeln lassen. "Wie ein Schneemann in der Sonne" sei das Verfahren zusammengeschrumpft, sagte eine Person aus dem Umfeld der beiden früheren Porsche-Lenker.

Übernahme von VW scheiterte

Ebenfalls angeklagt: Porsches Ex-Finanzchef Holger Härter.
Quelle: dapd
Wiedeking, einst bestbezahlter Manager Deutschlands, und Härter, den manche als genialen Finanzjongleur, mache als hemmungslosen Zocker sehen, bereiteten 2008 und 2009 einen Coup vor, der seinesgleichen gesucht hätte: Sie wollten mit dem kleinen Sportwagenbauer, den sie in den 90er Jahren noch vor der Pleite bewahrten, den ungleich größeren Wolfsburger Volkswagen-Konzern übernehmen.

Das Vorhaben scheiterte, am Ende wurde Porsche von VW geschluckt. Porsche hatte die geplante Übernahme mit komplizierten Aktiengeschäften vorbereitet. Die Staatsanwaltschaft ist sich nun sicher, dass die beiden die Börse nicht korrekt über die Pläne informiert haben.

"Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in von ihnen im Jahr 2008 veranlassten öffentlichen Erklärungen des Unternehmens in Bezug auf den Beteiligungserwerb an der Volkswagen AG unrichtige Angaben gemacht zu haben", heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Porsche habe im Zeitraum vom 10. März 2008 bis 2. Oktober 2008 in mindestens fünf öffentlichen Erklärungen eine bereits bestehende Absicht zur Aufstockung seiner Beteiligung an der Volkswagen AG auf 75 Prozent dementiert.

Nach Ansicht der Behörde hatten die Beschuldigten jedoch spätestens im Februar 2008 die Absicht gefasst, ein Jahr später über eine 75-Prozent-Beteiligung einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchzusetzen.

Anwälte sehen das Verfahren als "massiv eingeschmolzen" an

Die Anwälte Wiedekings und Härters sprachen angesichts der fallen gelassenen Anklagepunkte der Untreue und der handelsgestützten Marktmanipulation von einem "massiv eingeschmolzenen" Verfahren. Bei der handelsgestützten Marktmanipulation hätten die beiden nicht nur durch Mitteilungen, sondern auch mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten versuchen müssen, den Kurs der VW-Aktie zu manipulieren. Auch bei der informationsgestützten Marktmanipulation seien von 14 untersuchten Fällen nur fünf übrig geblieben.

Die verbliebenen Vorwürfe sehen die Anwälte "in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht als unbegründet" an. Die von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Mitteilungen seien zum einen inhaltlich zutreffend gewesen. Zum anderen seien sie überwiegend nicht geeignet gewesen, auf den Börsenkurs einzuwirken und hätten dies auch nachweislich nicht getan. "Bei fehlender Kurseinwirkung kommt eine Strafbarkeit nicht in Betracht", erklärten die Juristen.

Härter muss sich im Zusammenhang mit den Übernahmeplänen bereits seit September vor dem Landgericht Stuttgart wegen Kreditbetrugs verantworten. Das Landgericht muss im jetzigen Fall nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verhandlungstermine entscheiden.

 

Quelle: dapd