Gericht entscheidet über Befreiung von der Helmpflicht
Helmpflicht trotz Turbanpflicht?
Ein Anhänger der indischen Religionsgemeinschaft "Sikh" will sich von der Helmpflicht befreien lassen. Er führt religiöse Gründe an. Das Gericht hat Bedenken.
Mannheim - Darf ein Sikh-Anhänger mit Turban statt Helm Motorrad fahren? Darauf besteht ein Mann aus Konstanz. Er wollte sich von der Helmpflicht befreien lassen und klagte deshalb vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gegen die Stadt. Er beruft sich auf religiöse Gründe. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.
Bei der mündlichen Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter allerdings durchblicken, dass er die Glaubensfreiheit nicht stärker gewichten wolle als die psychische Unversehrtheit anderer Unfallgegner. Bei einem Unfall gehe es nicht nur um mögliche Verletzungen des Motorradfahrers, sondern auch um ein mögliches Trauma bei anderen Beteiligten. Es liege ein kollidierendes Verfassungsrecht vor.
Der Kläger argumentiert, er fahre täglich mit dem Motorrad und sei darauf angewiesen. Die Stadt widerspricht: Die Fahrten machten nur einen kleinen Teil des Alltags aus. Zudem könnte der Mann andere Verkehrsmittel nutzen. Er hat auch einen Autoführerschein.Helmpflicht schützt nicht nur den Helmträger
Der Mann war 2005 der Religion der Sikhs beigetreten, die ihm das dauernde Tragen eines Turbans vorschreibt. 2012 verpflichtete er sich nach eigener Aussage zum Leben nach diesen Regeln. Deshalb beantragte er 2013 bei der Stadt, keinen Helm nutzen zu müssen. Konstanz lehnte das jedoch ab.
Im Jahr 2015 beschäftigte sich bereits das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Fall. Die Richter gaben der Stadt Recht, weil die Ablehnung des Antrags nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletze. Zwar leisteten Sikhs bei ihrer Taufe den Eid, sich bis zum Lebensende die Haare nicht zu schneiden, sie zu bedecken und mit einem Turban zu schmücken. Das Tragen eines Helmes zwinge den Kläger aber weder zum Schneiden der Haare noch zu ihrer Entblößung in der Öffentlichkeit. Der Mann legte Berufung ein, sein Fall landete vor dem VGH. Eine Entscheidung des VGH wird in spätestens vier Wochen erwartet.
Quelle: dpa
Kann er nicht unter dem Turban einen Helm verstecken?
Den Anblick eines zermatschten Gesichts müssen etwaige Unfallzeugen auch ertragen wenn ein Unfallopfer einen Jethelm getragen hat und aufs Gesicht gefallen ist. Zudem dürfte ein Turban eine nicht unerhebliche Schutzwirkung haben.
Ich denke, dieser Mann sollte von der Hempflicht befreit werden. Natürlich mit der Auflage den Turban zu tragen. Damit sich nicht die Custombikehelden mit ihren Calimero-Gedächtniseierschalen plötzlich auf eine noch zu erfindene Chopperreligion berufen.
Meiner Ansicht nach ist die Hürde für die Befreiung hoch genug.
Gruß Michael
Einfach einen Lord Helmchen-Helm über den Turban ziehen....
Oder auf das Mopped fahren verzichten?
Also Vorsicht bei der Religionswahl, dann klappt es auch mit dem Mopped!
Ja, seine Religion (wie andere auch) ist ein schützenswertes Gut. Dies gibt aber keinen Freibrief bestehende Gesetze/Verordnungen zu brechen. Zumal die Lösung ja schon aufgezeigt wurde, Zitat "Zudem könnte der Mann andere Verkehrsmittel nutzen." Die Verpflichtung nach bestimmten Regeln zu leben, hat für ihn bestimmt einen sehr hohen Stellenwert. Aber dann ist die Fahrt mit Fahrrad, Auto, öffentlichem Nahverkehr, Taxi oder das Gehen zu Fuß eine zu akzeptierende Lösung.
So ein Unsinn.
So ein Turban ist viel sicherer als ein Helm.
Die Stadt Konstanz hat bereits beim TÜV Süd ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieser ist seinerseits auf das höchste Haus der Stadt gestiegen und hat Turban, wie auch Helm von der Dachterasse geworfen.
Ergebnis: der Helm war total zerstört.
Immer diese realitätsfremden Richter.
Am Ende muss jeder sich noch anschnallen, obwohl bei einem Unfall der Gurtstraffer kommt und somit die Sachschadenshöhe erheblich steigt, da z.T. Das ganze Gurtsystem raus muss.
Sowas auch!
Simmu
kann mich an einige "Rockergrössen" erinnern die aus "medizinischen" Gründen von der Helmpflicht befreit wurden.
http://www.rp-online.de/.../...fuer-jeden-motorradfahrer-aid-1.6157010
http://www.stadt-koeln.de/.../befreiung-von-der-helmpflicht-1
Wo ist das Problem?
Hallo,
hier darf gerne diskutiert werden, aber bitte ohne ganze Religionsgemeinschaften oder Bevölkerungsgruppen pauschal zu verunglimpfen.
Grüße
Die Sikh genießen im Vereinigten Königreich seit den 70-ern eine Befreiung von der Helmpflicht. Präzedenz in der EU ist also gegeben. Auf der Insel inzwischen selbstverständlich.
Soll er doch mit Turban fahren, bei einem Unfall muss er eben die Kosten des Unfalls /der Behandlung im KRH selbst zahlen wenn dieser durch einen Helm verhindert worden wäre. Damit sind auch Unfälle die er durch Insekten oder Steine im Auge verursacht, welche mit Helm vermutlich nicht passiert wären, abgedeckt.
So wäre meine Rechtsprechung, da ich es schon so sehe dass ein Helm sinnvoll ist und schwere Verletzungen welche am Ende durch die Allgemeinheit (sprich, Krankenkasse) bezahlt werden nicht ausreichend vorgebeugt wurden, wenn man diesen aus welchen Gründen auch immer ablehnt und nicht verwendet.
Von der Gesundheit des Fahrers ganz zu schweigen!