Parken auf Kanaldeckeln
Hier droht Abschleppen
Auf Kanaldeckel achten die wenigsten Autofahrer. Dabei muss die Frage mal erörtert werden: Darf man eigentlich über Kanaldeckeln parken?
Essen - Es ist grundsätzlich verboten, über Kanaldeckeln zu parken. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld, das Auto kann in Folge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, hat laut der Straßenverkehrsordnung(StVO) die Grenze zum Parken überschritten. Das kurze Halten über einem Schachtdeckel sei nicht explizit verboten, erklärt der TÜV Nord.
Genau so ist das Parken auf einem Gehweg ist verboten, sofern das blaue Verkehrssschild 315 mit dem "P" dies nicht explizit erlaubt. Doch selbst dann darf ein Autofahrer nicht über einem Schachtdeckel parken. Neben den klassischen, runden Kanaldeckeln aus Beton gibt es kleinere Varianten aus Stahl, die als Zugänge für die Wasser- oder Gasversorgung dienen.
Quelle: dpa
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich frage mich immer, ob diejenigen Zeitgenossen, die da trotzdem drüber parken, dies aus Unwissenheit, Ignoranz oder Bequemlichkeit tun...
Weil es keinen interessiert und Parkflächen rar sind. Ich schau schon auch, ob da eine Öffnung ist, aber wenn da nur ein quadratisches Gitter am Randstein liegt (Regenwasserablauf oder dergleichen), dann parke ich natürlich dort. Ich stelle nicht den Reifen drauf und halte ein wenig Abstand, aber stell dir vor da würde jeder peinlichst genau drauf achten.
In meiner Gegend ist man außerdem so schlau diejenigen - wichtigen - Schachtdeckel mit einem weißen X als Parkverbotszone zu kennzeichen.
Parken im Sinne von - länger als 3 Minuten halten oder aussteigen - ist ohnehin völliger Nonsens in diesem Zusammenhang. Das macht Sinn, wenn man Halteflächen als solche freihalten will, damit auch andere diese nutzen können, um auszusteigen oder einzusteigen, aber das braucht es bei einem Gullideckel doch nicht. Dem ist es egal, ob ich da 2 Minuten oder 10 Minuten stehe, solange ich zügig wieder wegfahren kann.
Vor allem wird man nicht sofort abgeschleppt, aber hauptsache eine reißerische News.
Überhaupt kann man in den Gebieten, die ich kenne, den Wagen im Parkverbot (Zeichen 286) auch verlassen, beispielsweise um einen Brief einzuwerfen oder z.B. in der Apotheke etwas abzuholen. Interessiert keinen Mensch, ob ich da 5 Minuten stehe oder ob ich über die Straße zum Postkasten laufe.
Das ist Unsinn. Es ist grundsätzlich erlaubt auf Kanaldeckeln zu parken und das macht auch jeder - außer Drahke natürlich. Verboten ist es nur dort, wo ausnahmsweise das Gehwegparken erlaubt ist, also beim Zeichen 315 und bei entsprechenden Parkflächenmarkierungen.
Die dpa-Meldung ist also falsch und der Übermensch Drahke fällt mal wieder voll drauf rein.
HEHE! ICH WUSSTE ES!!! 😆
Hier noch der Gesetzestext dazu:
STVO §12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
4.über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Also wie meine Vorposter schon gesagt haben:
1.) dpa Meldung bullshit
2.) Moralpredigt von Drahke auch hinfällig
Hmm, danke für die Info!
Das mit dem Bürgersteig parken wusste ich noch gar nicht!
Bei unübersichtlichen Stellen wie Kurven oder auf Hauptverkerhstrassen ist das klar, oder vor Gehwegen. Da würde ich auch niemals parken.
Aber das man nicht mal in der Seitengasse auf dem Gehweg parken kann, also dafür die Genehmigung braucht, wusste ich nicht.
Denken ist Glücksache, ja. Aber ich dachte da nur ein explizites Halteverbot untersagt das Parken auf dem Gehweg...
Donnerwetter, ich hätte nicht gedacht, daß meine Theorie, daß der Deutsche auch für Selbstverständlichkeiten ein Gesetz braucht, so schnell bestätigt werden würde...😆
Jungs, ihr seit wirklich klasse. 😉
Hallo,
an alle Interessierten. Ich als Fahrlehrer lese solche Berichte gerne, um mich einfach mal die Unwissenheit anderer, sowie die Unsinnigkeit der StVO zu amüsieren...
Wie schon gesagt.. jetzt stellt sich nur die Frage, warum das parken über Schachtdeckel nur auf Gehwegen verboten ist und nicht am Straßenrand... ?
Ich finde die ADAC Zeitung mit ihren Fachartikeln der Hammer. So viele Fehler wie die teilweise veröffentlichen... und jeder glaubt was da drin steht.
Hallo,
Ich als Fahrlehrer amüsiere mich regelmäßig über fehlerhaft oder nicht vollständige Artikel.
Amüsant ist einmal die Unwissenheit der angeblichen Experten, sowie auch die teilweise Sinnlosigkeit der StVO.
Man stelle sich jetzt die Frage, warum denn nur das Parken iber Schachtdeckel auf dem Gehweg verboten ist und nicht etwa am Fahrbahnrand....
Auch der ADAC veröffentlicht regelmäßig in seiner Zeitung Unwahrheiten und das Problem ist es glaubt jeder.
Zum Thema halten und parken... laut StVO parkt jemand der sein Fahrzeug verlässt. Laut Rechtsprechung heißt es aber man muss den Verfügungsbereich seines Fahrzeuges verlassen..
und den bestimmt die reichweite der Funk-ZV...;o)
Meine Güte, geb doch einfach zu daß Du Dich geirrt hast... 🙄 Kann doch mal passieren! Aber dann so zu reagieren ist doch einfach lächerlich!
Und besuch doch mal diese Seite: http://seidseit.de/
Natürlich park ich da, warum auch nicht? Notfalls reicht immer noch: 4 Mann 4 Ecken ... 😆
Drahke mal Hand aufs Herz:
Achtest Du wirklich bei jedem Parken ob da ein Kanaldeckel ist?
Wenn ja WARUM? Wie kommst Du auf eine solche abstruse Idee?
Ist es aus
Hallo Jungs,
Ihr wisst doch, der erhobene Zeigefinger ist Master Drahkkes Markenzeichen. Ich würde das nicht so ernst nehmen.
Rezinox