Wundercar: Mitfahren für die Smartphone-Generation
Hier fahren Fremde in Deinem Auto mit
Wer in Berlin oder Hamburg zur Webdesigner-Party oder zum Arzt will, soll bald per App ein Wundercar ordern. Doch die Geschäftsidee fischt in einer juristischen Grauzone.
Berlin – Das Betahaus, eine ehemalige Lappenfabrik in Berlin-Kreuzberg, ist nicht einfach nur ein Bürohaus. Es ist ein „co-workingspace“, hier weht der Geist der New Economy. Ein bisschen Silicon Valley, ein bisschen Studentenkneipe, ein bisschen Schullandheim. Ein- und Mehrpersonen-Startups mieten hier einen Schreibtisch, ein Büro, eine Steckdose – oder einen Seminarraum.
In so einen Seminarraum sitzen heute sechs junge Männer und einige Mitarbeiter des Hamburger Startups „Wundercar“. Die jungen Männer werden gecastet, oder, so die Sprachregelung: „kennengelernt“. Denn sie sollen Wundercar-Fahrer werden.
Was Wundercar-Fahrer machen ist leicht gesagt, aber schwer erklärt. Sie fahren andere Menschen, die zu ihnen ins Auto steigen, von A nach B. „Sag uns, wo Du abgeholt werden möchtest. Ein Fahrer holt Dich in Deiner Nähe ab. Aussteigen, Trinkgeld über die App geben, Fahrt bewerten, winken“, fasst Wundercar zusammen.Wer das Wundercar-Konzept schubladisieren möchte, gerät an Grenzen. Ein Taxidienst? Nein, denn Fahrer und Mitfahrer begegnen sich als Privatpersonen. Eine Mitfahrbörse? Nein, denn der Fahrer fährt dorthin, wo der Mitfahrer hin möchte. Eine Gefälligkeit unter Nachbarn? Auch nicht, denn der Fahrer möchte natürlich entlohnt werden – und Wundercar erhält 20 Prozent Provision.
Die Idee kommt aus Amerika
Die Idee stammt aus Amerika, Grundannahme: Taxifahren ist den meisten Menschen zu teuer. Die Mehrheit fährt deshalb selten bis nie Taxi, sagt der Wundercar-Gründer Gunnar Froh. Aber er glaubt: Menschen teilen gern ihr Auto, möchten andere Menschen kennenlernen und sich mit ihrem Auto etwas dazuverdienen.
Das Schlagwort heißt „Share Economy“: Menschen teilen ihr Eigentum. Zum Beispiel Wohnungen, wo Angebote wie "Couchsurfing" bereits etabliert sind, oder eben das Auto.„Mein BMW kostet viel Geld, deshalb will ich mir was dazuverdienen“; sagt ein Fahrer in spe im Betahaus-Seminarraum. Ein anderer denkt altruistischer: „Ich möchte Menschen meine Stadt zeigen“ - ein ziemlich cooler Typ, blond, langhaarig und mit Skateboard unterm Arm. Er ist der Prototyp des gewünschten Fahrertyps: Zwischen seinen Dienstterminen hat er viel Zeit. Ein kleiner Zuverdienst statt täglichem Leerlauf im Außendienst würde auch ihm gefallen.
In den USA nennt sich die Wundercar-Geschäftsidee „Lyft“ und ist in San Francisco, Los Angeles oder Seattle ein großer Erfolg. Schon nach einem Jahr verzeichnete das Startup rund 30.000 Fahrten pro Woche. Die durchschnittlichen Preise liegen 30 Prozent unter dem Taxi-Tarif. Ein strenges Aussieben und ein Bewertungssystem schließen zweifelhafte oder unfaire Fahrer und Fahrgäste aus.
Juristische Grauzone
Und in Deutschland? Wundercar will zunächst mit Pilotprojekten in Berlin und Hamburg starten. Warten müssen die Gründer, die „eine hohe siebenstellige Summe“ bei Startup-Finanziers einwerben konnten, noch auf die Programmierer: Bisher ist die App nicht fertig, und damit der Dreh- und Angelpunkt des Konzepts.
Aber kann so etwas in Deutschland überhaupt funktionieren? Das ist auch an diesem Abend im Betahaus ein heiß diskutiertes Thema. Taxifahrer benötigen schließlich einen Personenbeförderungsschein und eine Ortskundeprüfung – anders als Wundercar-Fahrer. Was aber ist Wundercar dann, wenn nicht das, was das Personenbeförderungsgesetz verhindern soll: unsichere, illegale, „wilde“ Taxis?
Genau wissen das die Moderatoren des Kennenlernkreises auch nicht. Für die Fahrer gibt es keine fixe Entlohnung, sondern der Gast zahlt im eigenen Ermessen ein „Trinkgeld“ per App und Kreditkarte. Das ist einfach und erspart peinliche Momente. Und es ist anscheinend auch der juristische Kniff, dem die Gründer vertrauen. Denn so trifft auf ein freiwilliges „Mitnehmen“ ein freiwilliges „Bezahlen“.
Der „Fall“ Tamyca
Trotzdem scheint es nur eine Frage der Zeit, bis der erste Taxi-Verband gegen das Hamburger Startup klagt. Denn die „Share Economy“ steht in Konkurrenz zu etablierten Dienstleistern. Die müssen strenge Auflagen erfüllen und sind auch deshalb teurer.
Das musste schon das Startup Tamyca erfahren, das Autovermietungen von privat an privat vermittelt. Der Verband der Autovermieter reichte Klage ein und argumentierte: die privaten Fahrzeuge erfüllen keine Sicherheits-Standards. Für gewerblich vermietete Autos gelten bei HU und Versicherung strenge Regeln, während bei Tamyca Privatwagen unbekannten Zustands registriert sind.Coole Leute, Coole Autos
Die Wundercar-Macher und –Geldgeber sind sich sicher genug: Am ersten Tag, glauben sie, schließt ihnen niemand die Firma. Viel lieber als von juristischen Problemen sprechen sie von „coolen Leuten“, die „gern neue Leute treffen“, andere Leute in ihrem „coolen Auto mitnehmen“ und überhaupt: die Stadt per Smartphone-App zum Dorf machen.
Eine Zugangsregel für Fahrer wird deswegen schnell fallen, denn sie entpuppte sich als uncool: Bisher erlaubt Wundercar nur Autos mit Baujahr 2002 oder jünger. Also keine kultigen Young- und Oldtimer. Da die aber viel cooler sind, dürfen sie auch bald mitfahren.
Ich würde keine fremden Leute in mein Auto lassen.
Dazu braucht es auch überhaupt erstmal ein Auto.😉😆😎
btt: Im Prinzip läuft es doch aber genau so schon bei den Mitfahrzentralen.....kostenlos ist das doch auch nicht. "Beteiligung an den Kraftstoffkosten" heißt es da, weshalb sich da auch schon genug Gewebliche mit Kleinbussen tummeln und 4x am Tag Hamburg-Berlin/Berlin-Hamburg o. ä. fahren.😉
Witzbold🙄🙄
Sobald das "Trinkgeld" die Kosten der Fahrt übersteigt, ist es illegal. Es muss ein Personenbeförderungsgewerbe beantragt werden, nach Prüfung des Bedarfs an dem Ort an dem das Gewerbe ausgeübt werden soll ist eine Fachkundeprüfung vor der IHK abzulegen. Dazu kommen noch andere Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.
Edit: Mit einem Taxi hat das ganze übrigens recht wenig zu tun. Das Geschäftsmodell entspricht ziemlich genau der Definition "Mietwagen mit Fahrer"
Aber er war gut, das muss man zugeben 😆
Eine nette umschreibung für schwarzarbeit und illegale Personenbeförderung. Nice.
Wie bereits beschrieben, gelten für Personenbeförderungen strenge Sicherheitsvorgaben und vor allem auch andere, deutlich teuerere Versicherungstarife. Das unterschätzen die meisten, denn kommt es zu einem Unfall und es handelt sich um eine Mitfahrgelegenheit oder wie auch immer, ist die rechtliche Seite das eine, die Entschädigung für Verletzte Insassen oder Tote das andere...
Taxifahren ist zu teuer, das ist fakt, aber dieser Quatsch in meinen Augen genauso sinnlos... Oder bildet sich nur irgendeiner ein, dass die Fahrer ihre Apps nur im Stand bedienen, wenn ein neuer Mitfahrer ruft??
In mein Auto kommen auch keine fremden Leute, wenn ich jemanden kennen lernen möchte, fahre ich Straßenbahn.
😆😆😆
mich erstaunt immer wieder das blauäugige vergleichen, in amerika gehts -- na und ?
wir sind aber nicht in amerika.
denn die organisation kassiert 20%, und wo bleibt der "staat" wer etwas gewerblich "verdient" und genau das ist hier der fall , muß steuern zahlen.
ich kenne keine firma die um steuern zu sparen ihren mitarbeitern stattdessen trinkgelder auszahlt.
die übrigens auch versteuert werden müssen.
und wie ist das procedere bei einem unfall ? gibt sich der "beförderte" dann auch mit einem trikgeld zufrieden ? - denn alle welt schwafelt von den autobahnrasern, und vergißt die meisten unfälle mit personenschaden passieren in städten.
Das Europäische Erfolgsmodell: Kopiere Ideen aus Amerika.
Vielleicht sollten wir was gegen die Verarmung der Bevölkerung tun, dann können sich junge Menschen auch wieder ganz normal ein Auto leisten so wie früher.
Oder gegen die steigende Belastung der individuellen Mobilität
Morgen...!
Hier mal die Infos vom ADAC in Sachen Mitfahrgelegenheit:
Haftpflichtversicherungsrecht
Verschulden des Halters oder des Fahrers
Die Haftpflichtversicherung des Halters oder Fahrers kommt grundsätzlich für alle (Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden) der Insassen – auch der Familienangehörigen – auf. Da bei schweren Unfällen die vereinbarte Deckungssumme überschritten werden kann, ist eine unbegrenzte Deckung (bei Personenschäden Versicherungssumme bis 7,5 Mio. EUR je nach Versicherungsgesellschaft) empfehlenswert. Ferner sollten Beifahrer eine Haftungsbeschränkungserklärung unterzeichnen. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann nur ausdrücklich durch eine handschriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Kein Verschulden des Halters oder Fahrers
Seit 01.08.2002 gibt es Schmerzensgeld auch dann, wenn der Schädiger den Unfall nicht verschuldet hat. Lediglich dann, wenn "höhere Gewalt" zum Unfall führte, also der Autofahrer z.B. durch einen Blitzschlag die Lenkung verreißt und hierdurch ein Schaden entsteht, besteht weder Schmerzensgeld- noch Schadenersatzanspruch. Handschriftlich kann auch im Fall unverschuldeter Unfälle festgelegt werden, dass derjenige Beifahrer die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt trägt, dessen Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung zur Rückstufung führt. Bei Minderjährigen müssen beide Eltern unterzeichnen.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Halter sein privates Kfz für eine gewinnorientierte, gewerbsmäßige Nutzung benutzt, einen Gewinn erzielt und beabsichtigt, derartige Fahrten zu wiederholen. Die Versicherung muss den Schaden ersetzen, kann aber beim Fahrer oder Halter Rückgriff nehmen. Die Zahlung der reinen Betriebskosten ist unschädlich.
Sozialversicherungsrecht
Verschulden des Fahrers
Bei freiwilliger, nicht vom Arbeitgeber angeordneter Fahrgemeinschaft, z.B. von der Wohnung zum Arbeitsplatz, haften neben der Kfz-Haftpflicht auch die Sozialversicherung. Sozialversicherungsschutz erstreckt sich auch auf Umwege, die zum Abholen bzw. Absetzen des Beifahrers zurückgelegt werden.
Kein Verschulden des Halters oder Fahrers
In diesem Fall leistet auch die Sozialversicherung. Bezahlt werden allerdings nur die Kosten für Heilbehandlung, Berufshilfe, Sterbegeld, Verletzten- und Hinterbliebenenrente. Sachschäden oder Schmerzensgeld werden nicht bezahlt. Schmerzensgeld kann von der Kfz-Haftpflichtversicherung gefordert werden, ebenso der Sachschaden der mitfahrenden Personen.
Ich biete schon seit 11 Jahren Mitfahrgelegenheiten an. Das Beste daran ist, dass die Frauenquote, vor allem Studentinnen, bei ca. 80% liegt. 😉
Ob sich das bei diesem Modell so rechnet und vor allem etabliert...werden wir noch sehen!!!
Copy & Paste aus Amerika ist nix neues. Drei Brüder haben damit einen dreistelligen Millionenbetrag erwirtschaftet. Schauen was es dort gibt und hier noch nicht, hier dieses versuche zu etablieren und dann verkaufen...
Gute Beispiele dafür sind/waren:
Ebay -> Ricardo
Youtube -> Clipfish
Amazon -> Zalandoo
Facebook -> VZ Reihe (StudiVZ...)
Sowas hat die Burschen reich gemacht!!😉
Also dann, noch nen frohes Schaffen
MfG André
gegen eine effizientere Nutzung der vorhanden Beförderungsressourcen - schließlich sind in vielen Fahrzeugen die in der Stadt rumfahren 3-4 Sitzplätze frei - wäre in keinem Fall etwas einzuwenden. Und diese komischen Vorschriften zur Personenbeförderung sind doch sowieso eher Protektionismus gegenüber dem Taxigewerbe, Staatsbahn- und kommunaler ÖPVN-Abzocker als echte Sicherheitsfragen. Ein Auto mit TÜV ist sicher.. oder nicht? Und wenn nicht, wieso dann eine Zweiklassensicherheit? Einzig die Seriösität der Fahrer könnte man anführen.. aber ein Idiot mit Führerschein kann auch eine Person außerhalb des Autos tot fahren, wenn er sich entsprechend benimmt, dazu muss er nicht einen auf Personenbeförderer machen...
Ich finde die App gut!
Ich warte noch auf so etwas wie: Wenn es ne junge, sexy Frau ist (d.h. sie schickt Bild dazu), dann nehme ich sie gerne mit. 😆
MfG sano