Recht: Tempolimit endet nach Gefahrenstelle automatisch
Hinter der Kurve stand der Blitzer
Darf man nach einer Gefahrenstelle ohne Aufhebung des Tempolimits beschleunigen? Ja, urteilte das OLG Düsseldorf - und hob damit einen Bußgeldbescheid der Polizei auf.
Düsseldorf - Nicht nach jedem Tempolimit muss zwingend eine explizite Aufhebung folgen. Wird an einem gefährlichen Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert, darf man nach dem Ende der Gefahrenstelle wieder Gas geben.
Ein Autofahrer wurde nach einer mit einem Tempolimit von 80 km/h belegten Autobahnrechtskurve auf der anschließenden Geraden mit 112 km/h geblitzt. Gegen das verhängte Bußgeld von 130 Euro klagte der Fahrer am Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 2 RBs 140/16). Mit Erfolg.
Da es sich um die Kombination aus zwei Schildern am gleichen Pfeiler handelte, der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h und dem Gefahrenhinweis auf eine Rechtskurve, handelte es sich um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung.
Laut Straßenverkehrsordnung endet mit der Kurve die Gefahrenstelle und damit auch automatisch die Gültigkeit des Tempolimits, begründeten die Richter ihr Urteil. Auf der anschließenden Geraden darf man also wieder beschleunigen, selbst wenn eine Aufhebung des Tempolimits nicht explizit angezeigt wird.
Quelle: SP-X
Werden die Artikel jetz nach ein paar Wochen einfach neu hochgeladen? Der selbe Artikel war doch schon online oder irre ich mich da ?
Nope, dachte auch zuerst "deja-vu"...
Vielleicht war es vor zwei Wochen eine Linkskurve 😜?
Wenigstens haben die Richter hier mal vernünftig "Recht" gesprochen.
Interessant ist aber das Verhalten der Polizei. Da wird geblitzt, aber nicht da wo es gefährlich ist, nein, sondern da wo es schön gerade aus geht und an einer Stelle, an der es wieder sicher ist.
Das ist doch das Schöne an so Blitzern, die die Sicherheit erhöhen sollen. Oder was sollten die erhöhen - eventuell die Summe der Bußgelder?
Ich stelle auch ab und zu fest, dass bei Wanderbaustellen oft auf 80, 60 begrenzt wird, aber kein Schild mehr aufgestellt wird, das die Begrenzung wieder aufhebt. Wo würden denn da die Überwacher blitzen?
1km hinter der Baustelle?
Endlich hat mal ein Gericht eine Vorgabe gemacht und hoffentlich denken die Begrenzer und Blitzer in Zukunft daran.
Hier mal die Urteilsbegründung (etwas verzwickt):
http://www.justiz.nrw.de/.../IV_2_RBs_140_16_Beschluss_20161017.html
"Tempolimit endet nach Gefahrenstelle automatisch"
- Das war doch noch nie anders, oder?
Das wird genau so in der Fahrschule gelehrt. Darum gehe ich mal davon aus (ohne zu suchen) dass die Regelung in der StVO beschrieben ist. Wie kommt es dass weder die Bullerei noch das Amt für Geldeintreibung davon weiß und A) unberechtigt blitzt und B) so dreist ist, dass ganze nach dem Widerspruch noch vor Gericht zu bringen.
Die wissen das schon.
Sowas ist einfach nur Dummfang.
Asoziales Verhalten seitens der Polizei und der Behörde. Da sollte man auch mal Strafen verteilen.
Dieses Foto passt doch überhaupt nicht zum Text .
Wenn ein Gefahrzeichen aufgestellt ist , mit einer Gescwindigkeitsbeschränkung , z.B.
-Scharfe Kurve - oder - Fußgängerüberweg - 30km/h , dann endet die Geschindigkeitsbegrenzung
hinter der Kurve oder hinter dem Fußgängerüberweg .
Das ist schon immer so gewesen , dass ist bestätigt worden , aber die meisten Autofahrer
kennen das nicht .
In der Nähe meines Hauses befindet sich solche Kombination -Gefahrzeichen Dreieck Fußgängerüberweg
Verbotszeichen 30 km/h- dann muss ab dem Zeichen 30km/h gefahren werden und direkt nach dem Fußgängerüberweg darf wieder beschleunigt werden . Innerorts auf 50 km/h, nicht dass jemand auf den Gedanken kommt , jede Geschwindigkeitsbeschränkung wäre aufgehoben .
Da ich da fast täglich lang fahre und natürlich nach dem FGÜW sofort beschleunige seh ich im Rückspiegel
wie die meisten Autofahrer dicke Backen machen und brav weiter 30 fahren , seltsamerweise bis zur nächsten Kreuzung.
Alles solche , denen ein paar Stunden Theorie guttun würden.
Giovanni.
Daraus wird aber auch klar; das es eine weitere Beschilderung gab ( nämlich individuell programierbare Schilder...), und das es bereits ein vorinstandliches Urteil eines Amtsgerichts gab, das ganz anders lautete und vom Oberlandesgericht verworfen wurde... .
Also so glasklar war der Fall wohl auch nicht.... .
Aber die Praxis, dass auf bestimmten Autobahnabschnitten die fest aufgestellten 100er Begrenzungsschilder verdeckt (Zugeklappt) sind und an bestimmten Tagen und zunächst ohne erkennbaren Grund geöffnet werden.....an denen dann zufällig geblitz wird, geht ja in die gleiche Richtung... Nämlich abzocke .
Vlt bedarf es auch der Nachschulung für Schilderaufsteller und Kontrollfahrer.... .
Ich blicke nicht durch.
- Schild mit Tempolimit und Gefahrenzeichen "Kurve"
- danach VBA mit Tempolimit und Überholverbot
=> das relevante Tempolimit bezog sich nicht auf die Kurve
Was kam nun raus? 😕
Der Autofahrer hatte hier wohl Pech gehabt und durfte zahlen. Zwar galten die 80 km/h, die wegen der Kurve ständig angeordnet waren (mit dem Blechschild am Pfahl) nach der Kurve nicht mehr.
Aber an der VBA war noch vor der Messstelle 80 km/h angeordnet worden. Und die galten weiterhin und so fuhr der gute Mann zu schnell.
Aufgehoben wurden nur die Beschlüsse (nicht das Urteil) des Amtsgerichts, mit dem dieses den Antrag auf Zulassung zur Rechtsbeschwerde verworfen hatte.
Viel Arbeit für - zumindest den Autofahrer - nichts.
Nein, verworfen - genauer aufgehoben - wurden die beiden Beschlüsse des Amtsgerichts, mit dieses den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde verworfen hatte. Im Ergebnis war das Urteil des AG richtig, wenn auch mit falscher Begründung.
Verworfen wurde auch der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.
Hauptsache die Kasse klingelt. Wurde auch schon mitten in der Nacht auf einer Passage Innerorts geblitzt, wo weder Fußgänger noch Häuser waren..