Kfz-Versicherung: Vertragssanierung kann Kündigung verhindern
Höhere Prämien können Kaskoschutz retten
Kündigt die eigene Kfz-Versicherung die Police, wird die Suche nach einem Folgevertrag mitunter schwierig. Wer bereit ist, mehr zu zahlen, kann neu verhandeln.
Henstedt-Ulzburg - Ob missachtete Vorfahrt oder folgenschwerer Rempler im Parkhaus: Nach einem Schadenfall kann die Kfz-Versicherung die Police kündigen. Für Autofahrer, die mehrere Schäden in den Jahren zuvor regulieren mussten, kann danach die Suche nach einer neuen Versicherung zum Problem werden. Während Kfz-Haftplichtversicherer wegen des Schadenverlaufs höhere Prämien verlangen können, dürfen Kaskoversicherer Bewerber sogar gänzlich ablehnen, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Wer seinen Kaskoschutz sicher behalten will, sollte bei einer Kündigung beim Versicherer um eine Vertragssanierung bitten, rät Boss. "Mit einer höheren Selbstbeteiligung oder höheren Prämien kann man unter Umständen im Vertrag bleiben." Diese Mehrkosten können sich lohnen, da man auf diesem Weg seine Kaskoversicherung auf jeden Fall behält.
Ist es besser wenn der Versicherte kündigt?
Wenig hält Boss von der sogenannten Kündigungsumkehr. Bei dieser versuchen Versicherte, den Versicherer dazu zu bewegen, es so aussehen zu lassen, als habe der Versicherte selbst und nicht der Versicherer gekündigt. Denn für den Abschluss einer neuen Police macht es kaum einen Unterschied, wer gekündigt hat, erklärt Boss. Die Kündigungsumkehr ist damit oft Arbeit ohne Ertrag - zumal viele Versicherer sich gar nicht darauf einlassen.
"Der neue Versicherer fragt ohnehin, welche Vorschäden es in den letzten Jahren gegeben hat", ergänzt Boss. Auf die Frage sollte man immer ehrlich antworten. Denn der Versicherer kann diese Antwort mit dem Schadenverlauf des Versicherten vergleichen - spätestens vor der ersten Prämienrechnung passiert das meistens, erläutert die Expertin.
Wer dann bei Abschluss des Vertrags mit falschen Angaben geschummelt hat, riskiert die Kündigung wegen Verletzung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht - und steht unter Umständen wieder ohne Police da.
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Sanierungen von Versicherungsverträgen sind eigentlich ein alter Hut, aber diese Möglichkeit ist tatsächlich vielen Versicherten bis heute nicht bekannt.
Aus Erfahrung ist es so, dass der KFZ Versicherungskunde mit nur den einen Vertrag bei Versicherer XY schadenbelastet ist, dürfte eine Sanierung gegen 0 gegen.
Ist der Kunde mit mehreren oder allen Verträgen beim Versicherer XY, dann wird eine Sanierung angeboten. Meist mit höheren Selbstbeteiligungen (Kasko) auf bestimmte Zeit oder unbegrenzte Zeit (je nach Jahressollbeitrag des Kunden oder ggf eine Firmenverbindung).
Die Folge ist dann meistens, dass der Kunde sauer ist und zu einem anderen Versicherer wechselt (was dem bisherigen Versicherer je nach Schadenqoute recht ist).
Ist die Schadenqoute beim Nachfolgeversicherer dann auch hoch, wird er abermals gekündigt.
Meistens können die Versicherer das alles in der HIS nachlesen.
Hallo zusammen,
wenn ich den Artikel so durchlese ,wird mir sehr mulmig weil man vor
einer Kündigung ja nie sicher ist. Meine Statistik : 2015 .1 haftpfl.schaden 4.900 eu.
1 Kasko schaden 2.300 eu SF:28 Rabattschutz ( 78 Jr,) Vers: Cosmos Direkt
@karlini
Wie bereits angemerkt, hängt das ja auch davon ab, welche Risiken du sonst noch bei deinem KFZ-Versicherer eingedeckt hast.
Die Höhe des Schadens ist meißt gar nicht relevant, mehr die Anzahl der Schäden in den letzten 5 Jahren.
Auf der Anzahl der gemeldeten Schäden können die Versicherer ein gewisses Risikopotenzial erkennen (obwohl bestimmte Risiken nicht beeinflußbar sind, z.B. Hagelschaden).
Dummheit kostet immer Geld.
Wer alle 2 Jahre einen (selbstverschuldeten) Crash baut, wird wohl kaum einen Versicherer finden, der einen günstigen Vertrag anbietet. Entweder muss man seine Fahrweise überdenken oder eben mehr Risikoprämien zahlen - ganz einfach.
Einmal wildunfall
Einmal hagelschaden
Einmal Steinschlag
Einmal vandaliamus/Einbruch.
Ja Dummheit muss bestraft werden herr Rufus.
Welcher von den vier genannten Schadenfällen soll selbstverschuldet sein?