Neuer Ratgeber: Straßenverkehrsrecht
Ich mache keine Angaben
Recht ist trocken und langweilig, außer vielleicht für diejenigen, die Recht zu ihrem Beruf gemacht haben. So hat auch kaum ein Autofahrer Lust, sich ausführlicher mit Verkehrsrecht zu beschäftigen – und genau das kann ein schwerer Fehler sein.
Quelle: DTV
Wer seine Rechte nicht kennt, kann seinen persönlichen Schaden deutlich vergrößern. Zum Beispiel durch unbedarftes Verhalten, wenn doch einmal etwas passiert ist. Ein Beispiel: Noch immer sagen Autofahrer bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei, dass sie es eilig hatten. Der Beamte kann aus dieser Bemerkung auf Vorsatz schließen – und das fällige Bußgeld verdoppeln.
Oder: Bei einer positiven Alkohol-Blutprobe sagt der Ertappte zum Beamten: „Komisch, das letzte Bierchen ist doch schon drei Stunden her“. Die Behörde wird daraufhin den inzwischen abgebauten Blutalkohol hinzurechnen und einen höheren Pegel als gemessen vermerken. Ab 1,6 Promille droht eine MPU.
Quelle: DTV
Wer eine Übermüdung als Unfallursache angibt, kann wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt werden; wer einen körperlichen Ausfall als Unfallursache angibt (z. B. als Diabetiker eine Unterzuckerung), kann die Fahrerlaubnis verlieren. Gleiches gilt, wenn die Einnahme von Medikamenten zugegeben wird.
Am besten sagt man der Polizei deshalb gar nichts, sagt einer, der sich sehr gut auskennt. Der Verkehrsanwalt Uwe Lenhart:„ Geben Sie lediglich Ihre Personalien an. Wenn die Polizei Sie fragt, wie spät es ist, lautet Ihre Antwort: ‚Ich mache keine Angaben‘ ", rät er allen Autofahrern. Niemand sei zu Angaben verpflichtet, auch müsse niemand auf Vorladung zur Polizei gehen: „Weder Zeugen und erst recht nicht Beschuldigte“.
Fragen, auf die es nur selten ehrliche Antworten gibt
Diese und weitere Tipps, die in der Praxis Geld sparen und den Führerschein retten können, hat Lenhart mit Philip Wulf Leichthammer in einem Beck-Rechtsberater aufgeschrieben.
Auf 231 Seiten geben die Autoren Tipps und Antworten auf Fragen, die sich jeder Autofahrer schon einmal gestellt hat.
Wie und unter welchen Umständen kann ich einem Bußgeld aus dem Weg gehen? Was passiert nach einem positiven Drogenbefund? Wann genau habe ich Fahrerflucht begangen? In welchen Fällen kann ich eine Geschwindigkeitsmessung anfechten, und lohnt sich das überhaupt?
Erschreckend, wie schnell es gehen kann
Recht ist trocken und langweilig, aus einem Rechtsratgeber wird deshalb auch keine Unterhaltungsliteratur. Trotzdem liest sich der „Ratgeber Straßenverkehrsrecht“ flüssig, dank vieler konkreter Tipps und Fallbeispiele. Erschreckend, wie schnell und oft man selbst in Situationen geraten kann, die schnell sehr teuer werden können. Selbst wenn man stets versucht, alles richtig zu machen. Nur gelegentlich schleicht sich beim Lesen der Gedanke ein: Der Mensch in diesem Fallbeispiel hätte es verdient, diese Tipps nicht zu kennen. Schon John F. Kennedy wusste: „Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.“
Lenhart/Leichthammer: Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahrverbot, MPU
Beck-Rechtsberater im dtv, 231 Seiten, € 17,90
Quelle: MOTOR-TALK
Ganz so leicht kommt man dann auch wieder nicht in solche ernsten Situationen und unverschuldet noch viel seltener. Verständlich jedoch, wenn ausgerechnet die Leute warnen und bangemachen, die aus solchen Dingen gewaltigen Profit schlagen. Der Sinn der Sache ist einzig und allein, die Leute grundsätzlich dazu zu bewegen, bei Problemen Anwälte aufzusuchen und keinesfalls Schuld einfach einzugestehen und die Strafe zu kassieren, denn dann verdient nur Vater Staat. Das Buch ist nur Mittel zum Zweck, zum einen wird daran schon verdient, zum anderen weisen sämtliche Tipps eine klare Richtung vor: Konsultiere einen Verkehrsrechtsexperten.
Sowas nennt sich ernsthaft "Ratgeber" ...
Du darfst dich ja gerne ducken und den zahlemann machen.
Ich kann nur sagen irgendjemand wird einem selbst immer nen Strick draus drehen.
Wichtig ist nur das man die Aussage nicht verweigern sollte (auch schlecht) sondern das klarmacht das man weder ja noch nein noch irgendwas sagt. Später kann man sich dann noch schriftlich äussern.
Man ist lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Zur Sache muß man sich nicht äußern.
Man sollte aber die Polizei bei Routinefragen nicht verärgern, da die dann plötzlich anfangen könnten, jeden Zentimeter des Wagens zu begutachten und jeden noch so kleinen Fehler aufzuschreiben.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man kooperieren sollte und nicht auf stur schalten. Dann kooperiert auch die Polizei.
eben!
denn sonst kann aus einer 3minuten routine-kontrolle mit einer mündlichen verwarnung (weil man den verbandskasten in der garage beim letzten auto saubermachen vergessen hat) auch ein halbstündiger zwangsaufenthalt mit verwarngeld werden!
oder anders ausgedrückt: wie man in den wald hinein ruft...
Sollen sie doch nach Fehlern suchen, ich wünsche ihnen dabei viel Vergnügen. Wenn der Wagen technisch in Ordnung ist, hat der Halter nichts zu befürchten.
Falls das Fahrzeug sicherheitsrelevante Mängel aufweist, hat es im öffentlichen Straßenverkehr nichts verloren. Dies dürfte jedoch bei gut gewarteten Fahrzeugen kaum der Fall sein.
Gruß,
SUV-Fahrer
Mir ist die Zeit dafür zu Schade.
Und was soll ich mit diesem Verhalten beweisen? 😉
Bisher habe ich mich bei Verkehrskontrollen immer kooperativ gezeigt, man spricht höflich, aber sachlich; und die Sache ist in wenigen Minuten oder gar Sekunden geritzt.
Ich bin dann schon am Weiterfahren, während der andere sich mit den Herren und Damen weiter vergnügen darf 😊
Ich seh es schon kommen. Jetzt werden sich alle MT-ler dieses Buch kaufen, welches als getarnte News beworben wird und werden sich dann als Volljuristen im V&S-Forum aufspielen. 😆
Dann hast du absolut keine Ahnung von der Realität.
Gibt genügend Unschuldige die der Glaube an das Gute im Menschen (behörden) schon Tausende von Euro Gekostet hat wenn nicht sogar ruiniert hat.
Und ich rede da nicht nur vom Straßenverkehr.
Schönes Allgemeinbrötchen abgeliefert, Thema verfehlt und garniert mit einer Beleidigung. Das war nichts.
Was möchtest du denn Hören?
Mir wollte man auch schon andrehen, dass ich über rot gefahren bin. Ich habe einfach höfflich meine Sicht der Dinge erklärt. Nach (gefühlten sehr) langen hin und her (da wollte die Polizei mir das echt anhängen, hab's aber mehrere male Stur abgelehnt, was mir vorgeworfen wurde) konnt ich zwar fahren, aber so ein Beigeschmack blieb, das hatte ich eben noch nie erlebt.
PS: Hatte mich immer auf das Gesetzbuch berufen, und daran müssen unsere Freunde sich auch halten 😉
naja, es reicht wenn man keine aussage macht bzw. die kategorische verneinung😆
besonders bei fangfragen:
-sie wissen doch, warum wir sie angehalten haben? (hier lauert vorsatz, weiß man nat. nicht 😆 )
-wie schnell sind sie gefahren? (nat. immer nur die erlaubte höchstgeschwindigkeit, sofern nicht gelasert oder geblitzt wurde 😆)
usw...
viel besser als diese dollen tipps hier
am besten den link bei youtube öffnen- steht einiges im text
das ist dann was anderes aber man weiß ja weswegen man angehalten wird und wenn ein nix schlimmes erwartet, echte rutine kontrollen gibs ja auch dann sollte man schon sehr freundlich sein das ist dann in dem fall besser. hat mir auch schonmla 10 euro wegen verbandskasten gespart