Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler
Ein Gebrauchtwagen brennt vier Monate nach dem Kauf aus. Die Käuferin fordert Schadensersatz - und der Europäische Gerichtshof stärkt ihr den Rücken.
Quelle: picture alliance / dpa
Luxemburg - Vier Monate nach dem Kauf brannte der Gebrauchtwagen einer niederländischen Frau aus. Daraufhin verlangte die Käuferin Schadenersatz vom Autohaus. Doch der Verkäufer wies die Haftung zurück. Im Berufungsverfahren wandte sich der niederländische Gerichtshof Arnheim-Leeuwarden an den Europäischen Gerichtshof - und der stärkte nun die Rechte der Kunden.
Wer wegen fehlerhafter Ware von einem Kaufvertrag zurücktreten will, muss in den ersten sechs Monaten nicht nachweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand. Lediglich der Defekt selbst muss demnach nachgewiesen werden. Der kurze Zeitraum erlaube dann die Vermutung, dass der Mangel schon bei der Lieferung zumindest im Ansatz vorlag, hieß es mit Verweis auf eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz. Der Verkäufer könne aber darlegen, dass die Ware bei der Lieferung noch in Ordnung war.
Entschieden ist der Rechtsstreit in den Niederlanden mit der Vorabentscheidung in Luxemburg aber noch nicht. Der EuGH beantwortete lediglich die Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. Das nationale Gericht muss allerdings im Einklang mit der Auslegung entscheiden.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Wäre schön, wenn das diversen schwarzen Schafen im Handel mit Gebrauchtwagen das Leben erschweren würde.
Wie denn?
Wird doch entweder privat oder im Auftrage verkauft.
Keine Sachmängelhaftung, kein Problem.
In diesen Fällen muß das vertraglich dann aber auch so geschickt formuliert werden, daß dem Händler kein Umgehungstatbestand nachgewiesen werden kann. Daran scheitern aber viele Händler.
Wieder mal eine dumme Entscheidung. Aber von der EU habe ich auch nichts anders erwartet. Wenn der Verkäufer eines Billig-Gebrauchtwagens nun sämtliche Mängel wie beim teuren Neuwagen zuzüglich einer Kostendeckung der Teilkasko übernehmen muß, wird dies nachhaltig zur Folge haben, daß es eben keine billigen Gebrauchten mehr vom Händler gibt!
Grüße vom Ostelch
auch dumm, dass es so wenige wissen...!
doch, tripple-b,
deine aussage, dass es keine "billigen" autos mehr vom händler gibt, stimmt so nicht. schliesslich gibt es dieses gesetz bei uns schon seit vielen jahren.
meine erfahrung dagegen ist eher, dass die leute von allem nur das beste haben, dafür aber am liebsten nichts mehr bezahlen wollen.
und wer eben ein "billiges" auto kaufen will, kann diverse mängel, die er findet, ja in seine preisverhandlungen mit einbringen. so, wie es schon immer war.
die bezeichnung "unternehmerisches risikio" ist dir doch geläufig, oder?
kein händler bekommt vorgeschrieben, was er ankaufen und/oder verkaufen soll. worüber diskutieren wir hier eigentlich? darüber, dass käufer/kunden keine rechte haben sollen?
Grüße vom Ostelch
Die Regelung ist jetzt zumindest europaeinheitlich geregelt.
Die Endkunden werden also vor sich selbst geschützt, weil sie keine billigen Gebrauchten mehr bekommen. Und der pöse, dumme Händler ist natürlich verpflichtet, die Autos mit Verlust zu verkaufen, weil die EU das so will und dann noch Mindestlohn zu zahlen samt klimatisierten Aufenthaltsraum und überdimensionalen Tischen von "Frau" Nahles. Ich werde Dir sagen, wo das endet: in Verhältnissen wie in der DDR. Lange dauert es nicht mehr, der EU-Bankrott steht bereits vor der Tür!
Und Danke für Deine Belehrung mit Geschäftsrisiko. Natürlich werden Händler deshalb gerne Autos für Endkunden subventionieren und ihr Vermögen vernichten. Die sind nämlich alle dumm, weißt Du?