Urteil: Betreiber haftet für Auffahrunfall in Waschstraße
In der Waschstraße haftet der Betreiber
Bei einem Auffahrunfall in einer automatisierten Waschstraße haftet der Betreiber. Selbst dann, wenn der Fehler eines Kunden Ursache für die Kollision war.
Paderborn - Eine automatische Waschanlage muss sofort abschalten, wenn ein Fahrzeug steckenbleibt. Tut sie das nicht, haftet der Betreiber für Schäden an den Autos seiner Kunden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Paderborn hervor.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer in einer automatischen Waschstraße stark gebremst. Das folgende Auto wurde daraufhin vom Förderband auf das stehende Fahrzeug gezogen. Die Fahrerin des zweiten Wagens verlangte Schadenersatz vom Betreiber der Anlage.
Zu Recht, wie das Landgericht urteilte. Auch wenn der Fahrer des ersten Wagens sich nicht richtig verhalten hat, fällt die Schadensursache in den Verantwortungsbereich des Betreibers. Dieser müsse sicherstellen, dass ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht zur Gefahr für nachfolgende Autos werde, zitiert eine Rechtsschutzversicherung aus dem Urteil. Die sofortige Abschaltung der Anlage müsse entweder durch technische Mittel wie Sensoren und Lichtschranken oder durch eine Kameraüberwachung und Personal sichergestellt werden. (Az.: 5 S 65/14)
Wow ! Hätte eine Mitschuld des Bremsers (in diesem Falle) ja doch zumindest angenommen.
Bekommt der Bremser nun seinen Heckschaden gezahlt?
Tja, wie (hier) gewohnt zeigt der Artikel wohl wieder mal nicht alle Seiten und Belange auf...
PS: Hätte auch gerne die FL-Front, als auf in die nächste Waschstraße...
seltsames urteil , egal wie dämlich und falsch jemand "handelt" , schuld hat der betreiber.
also entweder wirds in der nächsten instanz gekippt(das urteil) oder das waschen wird noch teurer.
"sofern" die berichterstattung überhaupt stimmt ! da zweifle ich inzwischen bei mt stark.
ansonsten us urteil, schuld egal weshalb sind immer andere.
Daß das Urteil gekippt wird, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Die Betriebshaftung des Anlagenbetreibers wird nicht einfach dadurch gemindert oder aufgehoben, daß ein Kunde einen Fehler begeht. Ein Mindestmaß an Fehlertoleranz muß jede technische Anlage bieten - dieser Anteil muß um so größer sein, je mehr die Nutzer dieser Anlage als technische Laien zu betrachten sind.
Schon klar. Dafür sind ja auch nicht wenige Schilder u Hinweise angebracht.
Es fehlen halt Details.
Du es wurden schon einige Urteile wieder revidiert... Könnte nicht der letzte sein 😮
Das wird wohl der Grund sein, warum der Fahrer bei den beiden Durchfahrt-Waschanlagen die ich ab und an benutze, beim Waschen nicht im Fahrzeug sein darf. Der läuft währenddessen parallel zu seinem Auto mit und darf sich den Vorgang durch die Scheiben anschauen.
Das wird wohl eine Portalwaschanlage sein - ich glaube die hat mit dem aus dem Urteil wenig zu tun.
Wundert mich aber, dass die Anlagentechnik den Stillstand des Fahrzeuges nicht registriert und dadurch zumindest die Kette sofort abstellt.
Aber du kannst alles noch so sicher auslegen,... Vervollständige selbst 😆
Bei dem Mr.Wash bei dem ich wasche ist ein Fließband und keine Schleppkette. Da kann man bremsen wie man will, alle vier Räder stehen auf den Band.
Ich brauch bei meinem Alten dringend eine neue Lackierung der Heckpartie.
Also ab in die nächste Waschstraße und dort mal kräftig auf die Bremse treten, bis es hinten rumst.
Schuld ist natürlich der Waschanlagenbetreiber 😆
Ähm, sag mir wo du dann bist, denn dann bremse ich dich auch mal aus 😆 Muss meinen Kratzer ebenfalls wieder los werden 😊
Dann hast du nicht verstanden, dass die Fahrerin des aufgeschobenen Wagens gegen den Betreiber geklagt hat und ihr Schaden entsprechend des Urteils durch den WA-Betreiber zu tragen ist.
Beim Schaden des bremsenden, vorausbefindlichen Fahrzeugs dürfte eine eventuelle Schadensersatzklage anders ausgehen. Hier sehe ich zumindest eine Teilschuld.
Im Übrigen ist im Urteil des LG Paderborn nichts von einem starken Bremsen des Vordermanns zu lesen, sondern viel mehr lag die Ursache im Stehenbleiben des vorausfahrenden Fahrzeugs.
Link
Das Urteil ist rechtskräftig und Revision ist nicht zugelassen.
Ob stark oder nicht, da steht ziemlich eindeutig, dass der Führer des Vorderwagens Unfallverursacher war und der Unfall durch Stehenbleiben selbigens zustande kam.
Sprich: der Olle hat gebremst: