Leistungsschutzrecht
In eigener Sache
Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse beschäftigt seit Monaten Medienschaffende und Politiker. Es wird auch MOTOR-TALK betreffen - und wir haben eine klare Meinung dazu.
Seit 2009 wabert ein Wort durch das Internet, das so gar nicht zur Idee desselbigen zu passen scheint. Es lautet: Leistungsschutzrecht.
2009 tauchte es im Koalitionsvertrag der regierenden Parteien auf und gerade in den vergangenen Wochen wurde sehr viel dazu veröffentlicht. Meistens online, und das ist schon fast komisch. Denn es behandelt den Wert von online veröffentlichten Beiträgen und Texten.
Vor einigen Tagen wurde das Leistungsschutzrecht vom Bundestag als Gesetz verabschiedet. Es muss nun noch den Bundesrat passieren.
Was ist das Ziel des Leistungsschutzrecht
Das Ziel des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht basiert auf einer Idee der deutschen Verlage. Damit soll erreicht werden, dass auch kleine Ausschnitte von redaktionell oder anderweitig erstellten Texten ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Es gibt solche Leistungsschutzrechte in anderen Bereichen, aber für Presseerzeugnisse gibt es sie bislang nicht.
Kippen Suchmaschinen die Verlegerangebote aus dem Index
Die Verleger wollen so verhindern, dass Webseiten wie Google oder andere News-Aggregatoren kurze Anlauftexte von Artikeln oder Berichten kostenlos nutzen können. Sie also online verwenden als Vorschau auf ein Suchergebnis, ohne dafür eine Gegenleistung an die Hersteller, sprich Verlage, zu leisten.
Google und andere Suchmaschinen oder News-Aufbereiter halten von dieser Idee nichts. Gut möglich also, das bei einer Umsetzung des Gesetzes die Suchmaschinen auf das Anzeigen von Verleger-Webseiten verzichten würden, statt für die Veröffentlichung eines sogenannten Snippets, eines kurzen Textes, zu bezahlen.
Darf man künftig noch Snippets anzeigen
Vor allem um diese Snippets wird gestritten. Das verabschiedete Gesetz beinhaltet dazu vage Formulierungen. Man kann aus diesen Zweierlei herauslesen: Dass es a) erlaubt ist, diese Textbausteine zu verwenden. Oder b) eben nicht.
Die Antwort darauf werden gegebenenfalls Gerichte klären. Oder Google, indem es einfach keinen Traffic mehr auf die Webseiten der Verlage schickt. In Frankreich wurde ein ähnlicher Streit durch eine 60-Millionen-Einmalzahlung von Google an die Verleger beendet. In Belgien warf Google die Verlagsangebote aus dem Index. Allerdings nur kurz, den die Verlage, die ursprünglich auf dieses Gesetz gepocht hatten, baten Google die Suchergebnisse wieder um ihre Angebote zu erweitern. Und garantierten im Gegenzug, das Unternehmen nicht zu verklagen.
Hierzulande scheint ein Ende des Streits nicht in Sicht. Der BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) ist gegen eine kostenlose Veröffentlichung von Snippets bei Google und anderen Seiten. Online-Journalisten sind für die Freiheit im Netz. Und Google selbst startete dazu eine große Kampagne, zum Teil sogar als Anzeigen auf bedrucktem Papier.
Was denkt MOTOR-TALK dazu
Auch wir bei MOTOR-TALK haben eine Meinung zum Leistungsschutzrecht. Und die ist ganz einfach. Alle Inhalte von MOTOR-TALK bleiben weiterhin frei zugänglich. Für Google, für andere News-Aggregatoren. Ohne Einschränkungen, ohne Bezahlschranke.
Wir glauben an die Kultur der Freiheit im Netz. Wir glauben, dass der Wert von Inhalten, von Texten oder Artikeln vom Markt geregelt werden sollte, statt von Gesetzen. Und wir glauben, dass das Internet denen gehört, die es gestalten. Uns, Euch, allen Menschen im Web.
Darum werden Beiträge auf MOTOR-TALK weiterhin frei, kostenlos und hoffentlich gut auffindbar bleiben.
Zur Frage unseres Nutzers andyrx : Erst wenn das Gesetz beschlossen werden sollte, wird es seine Gültigkeit erlangen. Alles, was bis dahin passiert, bleibt davon ausgeschlossen.
Sehr gut, gefällt mir! Ich hoffe, dass viele andere Redaktionen genau so denken. 😊
Ich würde auch 5€/monat zahlen wenn man bei MT frei von der wöchtlichen VW Werbemaschinerie wäre und wirklich objektive Berichte ertsellt werden.
Da würde ich auch mitmachen.
Aber das ist glaube nicht Thema des Beitrages.. 😉
Kannst auch AutoBild oder Auto Motor und Sport kaufen. Da bezahlst Du, und es ist genau so die VW/AUDI-Hauszeitung. Wie fast jedes deutsche Automagazin.
Ich habe ein Abo der Autoillustrierten (Schweiz) und lese gerne Car and Driver (USA) oder L'automobile (Frankreich). Da geht es viel fairer zu bei Vergleichstests etc.
Insgesamt dürfte das Google oder Microsoft nur wenig beeindrucken. Warum?
Sie arbeiten bereits an Übersetzungsmaschinen mithilfe neuraler Netze (vorerst zur Spracherkennung). Der erste Schritt einer Übersetzung ist die Worte von einer in die andere Sprache zu übertragen, der nächste Schritt ist dann aber logischerweise den Satzbau zu ermitteln und auch diesen sinngemäß zu übersetzen oder die richtigen Synonyme im richtigen Kontext zu verwenden.
Wer eine Maschine hat die den Satzbau erkennt kann auch eine bauen die den Satz umstellt bzw. dabei sinngemäß wiedergibt und damit entfällt vermutlich jede Form von Anspruch für kurze Ausschnitte. Nur Texte die nicht umgangssprachlich korrekt sind oder nicht den Regeln des Satzbaus entsprechen ließen sich nicht übersetzen.
MfG BlackTM
"Ich würde auch 5€/monat zahlen wenn man bei MT frei von der wöchtlichen VW Werbemaschinerie wäre und wirklich objektive Berichte ertsellt werden."
Wäre auch dabei 😉
Also für mich klingt das Gesetz jetzt gar nicht mal so furchtbar...wäre das nicht voll im Sinne von Springer und dem Kapitalismus? 😉
Die Suchmaschinen sollen also für den Auszug aus News bezahlen und Motor-talk schreibt einfach weiter "Quelle: Motor-talk" unter die News? Vielleicht sollte auch Motor-talk den Urhebern ihrer News etwas abdrücken.
Mit Springer hat das Gesetz überhaupt nichts zu tun. Außer vielleicht, dass es praktisch im Springer-Konzern geschrieben wurde und dass Frau Springer eine gute Freundin von Frau Merkel ist. Und dass die Schwarz-Gelben sich damit eine gute Presse für die kommene Bundestagswahl kaufen wollen, ist natürlich auch eine böse Unterstellung, an der nichts dran ist.
Ich halte von diesem Gesetz so wenig wie von allen anderen die auf Urheberrechtsschutz abzielen. Was heutzutage alles darunter fällt ist eine Frechheit. Keine Spiele oder Filme aus dem Internet saugen - ok, ist nachvollziehbar. Aber Musik, Serien, Textpassagen, Bilder - nein dafür darf es keine Strafen oder Zahlungen geben. Musik und Serien sind frei empfangbar, textpassagen und Bilder stellen kein Schützenswertes gut da. Ich kann ein Bild von nem Haufen Kacke machen, es irgendwo hochladen und jeden der es verwendet kostenpflichtig abmahnen lassen. Wo ist da der Sinn? Das ist staatlich zugelassene abzocke!
Zitat:
Darum werden Beiträge auf MOTOR-TALK weiterhin frei, kostenlos und hoffentlich gut auffindbar bleiben.
Hallo,
da muß ich doch mal schmunzeln. Ich bekomme jede Woche eine Menge kostenlose (Werbe)Zeitungen für die niemand auch nur einen Heller zu zahlen bereit wäre. Wenn sich ein "Chefredakteur" einer solchen Zeitung ein Editorial ähnlichen Inhaltes leisten würde, wäre er sicher Hohn und Spott seiner Kollegen ausgesetzt. Nein ich schmunzele nicht, ich lache! Obwohl es ja eigentlich zum heulen wäre, aber das ist es nicht wert. ;-)
Gruß Blaubeer
Man darf nicht vergessen, wer sich mit Google anlegt... verliert. Wenn jmd. bei Google aus dem Kader fliegt, der kann seinen Laden gleich dicht machen, siehe oben das Beispiel mit Belgien.
Oder die Story is auch cool 😉
http://www.spiegel.de/.../...google-legt-sich-mit-bmw-an-a-399243.html
Keine Sorge, es ändert sich nichts ;P
Edit: Hält MT nicht die Rechte an den Bilder die man hochläd??
Früher hat man sich halt mitm Kassettenrecorder vors Radio gesetzt und die Lieder mitgeschnitten, heute lädt man sie sich im Netz runter.
Ist im Prinzip das Gleiche, nur dass heute darauf Freiheitsentzug als Höchststrafe steht und es früher niemanden gekümmert hat. 😉
Und so lang sich die Musik-Stars immer noch 10 Autos, 3 Villen und kiloweise Gold- und Platinschmuck leisten können scheinen die Folgen heutzutage ja auch nicht schlimmer zu sein als früher.
Das sehen übrigens auch einige Musiker so. Aber dem deutschen Amtsschimmel würde es sicher langweilig werden, wenn er sich mit wichtigen Dingen befassen müsste.