Lange Rotphase: Ampel defekt?
Irrtum schützt manchmal doch vor Fahrverbot
Kennt jeder: "Die Ampel ist doch kaputt". Wer bei einer überlangen langen Rotphase in diesem Glauben losfährt, tut das rechtswidrig. Die Strafe kann aber deutlich milder aufallen.
Dortmund/München - Fährt ein Autofahrer bei Rot über die Ampel, kann ihm ein Fahrverbot drohen. So weit, so bekannt. Das gilt jedoch nicht, wenn der Autofahrer aufgrund einer Dauerrotphase von einer defekten Ampel ausgeht. Dann liegt zwar ein Irrtum vor, aber nicht unbedingt ein grober Pflichtverstoß. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 729 OWI-264 JS 2313/16-9/17).
Der konkrete Fall: Ein Autofahrer hielt auf einer Linksabbiegerspur. Die Ampel zeigte für seine Fahrtrichtung Rot. Da die Ampel die Lichtzeichen längere Zeit nicht änderte, ging der Mann davon aus, dass sie kaputt ist. Er vergewisserte sich, dass kein Gegenverkehr kam und fuhr bei Rot los.
Daraufhin wurde er geblitzt. Da das Rotlicht länger als eine Sekunde leuchtete, bekam er einen Bußgeldbescheid wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Er argumentierte, ihm sei keine Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen.
Rechtswidrig, aber nicht grob pflichtwidrig
Die Richter gaben ihm zum Teil Recht. Es sei nachgewiesen, dass der Fahrer aufgrund der extrem langen Rotphase die Ampelanlage als defekt einschätzte. Seine Handlung sei im Vergleich zu einem typischen Rotlichtverstoß deutlich herabgesetzt. Ein Fahrverbot komme nur bei einem grob pflichtwidrigen Verhalten in Betracht. Dies sei in diesem Fall nicht anzunehmen.
Der Mann sei nach sorgfältiger Abwägung und unter Ausschluss der Gefährdung anderer losgefahren. Sein Verhalten sei objektiv zwar rechtswidrig gewesen, subjektiv war es aber nicht grob pflichtwidrig. Das Gericht sah von der Verhängung des Fahrverbotes ab.
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Quelle: dpa
Sollte festgelegt werden. Länger als 2 Minuten ist kaputt.
War die Ampel nun defekt, oder war sie es nicht 😕
Gruß Thomas
Na Klasse - noch Ausreden für die eh schon unfähigen Idioten liefern hier.... 😤
Also wenn die Ampel mit Foto-Radar ausgestattet war, würde ich dort sogar 1 Stunde stehen bleiben, bevor ich mir den Stress mit Anwalt und so antue.
Rechtsprechung sagt, dass man mind. 5 Minuten warten muss, bevor man daran denken kann, dass die Ampel kaputt/defekt ist.
Da die meisten wohl ein Handy haben - dann einfach mal die Polizei anrufen und den Vorgang melden. So kann man zumindest nachweisen, dass man nicht einfach losgefahren ist.
Die unfähigen Idioten stehen nach 20 Minuten immer noch an der roten Ampeln und wundern sich nicht mal.
Hauptsache jeder hat seinen Idioten gefunden. 😊
PS:
An vielen Ampeln, gerade nachts, erkennt man sehr wohl z. B. an den Fußgängerampeln aber auch im Querverkehr, was sich da so tut.
Wenn freilich gar nichts passiert... ich würde wohl nach 5 Minuten einen Umweg fahren. Somit bin ich dann auch ein Idiot, einer von der dritten Sorte. 😉
Ein klassischer Fehler: die Herrschaften fahren nicht bis auf die Schleife vor, sondern stehen 5m davor und warten und warten ... und warten.
Also die Geldstrafe musste er trotzdem zahlen? Und war die Ampel nun kaputt oder nicht? Stand er evtl. nicht weit genug vorne in der Induktionsschleife? Wie lange hatte er konkret gewartet?
notting
Man kann auch einfach bei grün für geradeaus eine Kreuzung weiter fahren...?! Zur Not Spurwechsel an der Ampel machen. Ist doch nicht nötig da jetzt bei rot abzubiegen.
Die Ampel war offensichtlich nicht kaputt und er unterlag mit seiner Annahme einem Irrtum. Deswegen kein Fahrverbot, aber natürlich die Geldstrafe. Übrigens messen viele Rotlichtampeln indirekt auch die Geschwindigkeit (z.B. zwei Photos in einem fest definierten Zeitabstand). Somit lässt sich nachweisen, ob jemand "mit Stoff drüber ist" oder gerade vorsichtig Schleichfahrt macht. Aus welchem Grund auch immer - zum Beispiel Platz für was mit Blaulicht schaffen. Auch bei sowas bleiben zu viele Leute einfach vor der roten Ampel stehen und verhindern schnelles Durchkommen.
Mir hat auch jmd. mal erzählt, dass er einen Bescheid wg. Überfahrens einer roten Ampel gekriegt hat. Konnte die aber überzeugen, dass er nur die Haltelinie etwas übertreten hatte -> kleines Bußgeld.
notting
Zur Klarstellung... Rotlichtblitzer machen zwei Bilder. Damit wird festgestellt, ob Du über die Haltelinie drüber gefahren bist und sie passiert hast- bist Du nur auf dem ersten Bild zu sehen, Rotlichtverstoß, bist Du auf beiden Bildern zu sehen, dann hast Du ne kleine OWi - Überfahren der Haltelinie bei Rotlicht :-). Nr. 1 - FS weg, Bussgeld, Nr. 2 10 Euro :-)
Scheinst wenig Beschäftigung zu haben, bzw. leicht zu unterhalten zu sein. Da würde ich dann doch lieber umdrehen...