VW-Skandal: Staatsanwälte ermitteln wegen Steuerhinterziehung
Jetzt geht es auch um Steuerhinterziehung
Neue Dimension im VW-Skandal: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt jetzt auch wegen Steuerhinterziehung gegen den Volkswagen-Konzern.
Quelle: dpa/Picture Alliance
Braunschweig - In der Abgas-Affäre bei Volkswagen ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt auch wegen Steuerhinterziehung. Das Verfahren sei im Zusammenhang mit den falschen CO2-Angaben eröffnet worden, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe am Dienstag.
"Es gibt derzeit fünf Beschuldigte, bei denen ein Anfangsverdacht auf Straftaten bejaht worden ist", berichtete Ziehe. Sie stammten "aus dem Bereich des VW-Konzerns". Der Verdacht: mögliche Steuerhinterziehung.
Der Kohlendioxid-Ausstoß eines Autos ist ein wichtiges Kriterium für die Berechnung der Kfz-Steuer. Wenn - wie von VW mitgeteilt - hier zu geringe Werte angegeben worden seien, könne dem Staat ein entsprechender Schaden aus zu geringen Steuerzahlungen entstanden sein. "Das ist die führende Überlegung", sagte Ziehe.
Die Braunschweiger Anklagebehörde hatte wegen der im September von VW eingeräumten Manipulationen von Stickoxid-Messwerten bei Dieselmotoren schon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Razzien durchgeführt. Anfang November teilte der Autobauer mit, dass es auch bei Kohlendioxid-Emissionen zu "Unregelmäßigkeiten" gekommen war. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin zunächst Vorermittlungen ein.
Das war zu erwarten.
...und jetzt wird es für VW auch das erste Mal in Deutschland richtig gefährlich. Denn während hier Umweltgesetze als lästiges Übel angesehen werden, versteht man bei Steuerhinterziehung keinen Spaß.
... ja ... aber hanebüchen ... von der Logik her ...
Das Gesetz regelt die Meßstandseinstufung ... danach regelt sich auch der steuerliche Einstufungswert - ob das Auto aber jenseits der Meßstandswerte viel oder wenig herausbläst, ist völlig schnurz. Das hat leider mit Logik nichts zu tun.
Also regt sich der Gesetzgeber nur über das Formale auf ... das andere Verhalten interessiert den Gesetzgeber nicht.
Interessant wird es dann, wenn selbst die nach NEFZ ermittelten Werte für die Zulassung und Einstufung nochmals bewusst geschönt, bzw. nochmals "optimiert" wurden. Dann aber muss dies mit Aussagen der daran unmittelbar beteiligten Personen bewiesen werden.
Aber haben nicht die Besitzer der Wagen zu wenig Steuern entrichtet und somit selbst betrogen? Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
Diese hatten ja jahrelang einen Vorteil davon und müssten nun zu Kasse gebeten werden, sozusagen eine straffreie Nachzahlung.
Von VW etwas nachfordern können sie eigentlich nicht, da kein Schaden entstand, einzig wurden Kaufentscheidungen auf falschen Grundlagen getroffen. Damit wären wir dann bei der De Maizière Logik angekommen.
Und genau da hat VW durch Angabe eines geschönten, reduzierten Wertes betrogen.
Die Formalie sind zu geringe KFZ-Steuereinnahmen von 200.000 Fahrzeugen allein in Deutschland.
Bei 10g CO2 je Fahrzeug und einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ist das eine Summe von 60 Mio Euro.
Das Geld bekommt der über die Energiesteuer (ex. Mineralölsteuer).
Das "Formale" IST das Gesetz.
Das gilt es durchzusetzen.
Was man davon hält ist nicht wichtig.
Ja und Nein.
Steuerhinterziehung liegt nur bei VORSATZ vor.
Da die Käufer nicht aktiv daran beteiligt sind (falsche Angaben gemacht) oder Kenntnis davon hatten, können sie auch nicht belangt werden.
Ggfs. müßte man als Betroffener mal klären, ob man nicht JETZT eine Selbstanzeige fertigen müßte. Doof ist nur, dass man keine richtigen Werte hat/kennt, wonach die zutreffende Steuer erhoben UND entrichtet werden könnte.
Aber an der Lösung dafür war doch her Dobrindt dran, wenn ich mich nicht irre.
Die Käufer sollten doch keine Strafen fürchten oder zahlen müssen.
Der Schutzschirm für VW kommt immer näher.....
Du hast eine merkwürdige Logik ! Der betrogene PKW - Käufer soll Deiner Meinung zur Kasse gebeten werden und der Verursacher nicht.........??? 😕
Zu wenig bezahlt schon, nur für einen strafrechtlichen Betrug muss auch der Wille oder zumindest das Bewusstsein dazu auch vorhanden sein.
Nachzahlung ja,
Strafe für den Fahrzeughalter nein, für VW allerdings schon.
Schaden ist entstanden und wird weiterhin durch zu geringe Zahlung entstehen.
Nur ist VW nicht direkt greifbar, da gem. KFZ-Steuergesetz der Fahrzeughalter für die korrekte Steuerzahlung verantwortlich ist. Der wiederum kann sich allerdings von VW das Geld als Schadensersatz zurückfordern.
Hier muss noch ein Gesetz, Verordnung, ... gemacht werden, damit VW direkt bezahlen kann.
PIPD, bei Steuerhinterziehung muss nicht zwingend von Vorsatz ausgegangen werden. Ich kann ja einfach so ein Gewerbe anmelden und aus Unwissenheit weder die Umsatzsteuer abführen, noch Einkommenssteuer zahlen. Das ist dann jedoch Steuerhinterziehung.
Ähnlich ist es bei den VW-Kunden: Sie wussten davon nicht. Einziger Unterschied ist hier, dass sie die Infos aber auch nicht beschaffen konnten und es bis jetzt keine Möglichkeit gibt, den richtigen CO2-Ausstoß der Zollbehörde manuell zu übermitteln, da dieser in den Datenbanken nach Angaben der Hersteller hinterlegt ist.
Er schreibt ja, dass man mit solch einer Überlegung dann bei der Logik von Herrn de Maiziere angekommen wäre.
Und rein formal, ist es zu hinterfragen, ob der Staat Steuerhinterziehung bei der VAG geltend machen kann, weil diese ja niemals dafür Steuern gezahlt hätten - egal ob viel oder wenig.
Der Steuerschuldner (=Käufer) wird sich bei VAG schadlos halten müssen.
Wobei, zumindest in Österreich, publik gemacht wurde, dass etwaige Steuernachforderungen nach dem Willen von VW nicht beim Käufer eingefordert werden sollen, sondern direkt bei VW. Es gab diesbezüglich von VW ein Schreiben an die 28 EU-Finanzminster.
Nö,
Selbstanzeige schützt bzw, reduziert Strafe. Da hier aber der Halter wegen fehlendem Vorsatz straffrei bleibt, ist das unnötig.
Die Nachzahlung und die zukünftig höhere KFZ-Steuer hat er allerdings (derzeit noch) am Hals.
Steuern hinterziehen tut am Ende jeder PKW Fahrer, der im realen Leben mehr verbraucht als sein Fahrzeughersteller für das jeweilige Modell nach NEFZ ausgewiesen hat.
Alle meine 3 PKW brauchen in der Realität mehr als es Normverbrauch versprach. Der BMW, der Golf und auch der Fiat.
Muss ich das jetzt dem Finanzamt melden....?
NEFZ gehört abgeschafft und die KFZ Steuer nicht mehr nach Fanatsiewerten berechnet! Dann braucht auch kein Hersteller mehr utopisch, im realen Leben nicht erreichbare Verbrauchswerte angeben.