Zwei Männer zeigen Zivilcourage
Junge Männer ziehen alkoholisiertem Autofahrer Autoschlüssel ab
Visbek - Zwei junge Männer haben in Visbek (Landkreis Vechta) einen stark alkoholisierten Autofahrer aus dem Verkehr gezogen.
Der 53-Jährige fuhr am Montagmorgen in Schlangenlinien und kam mehrfach auf die Gegenfahrbahn, wie die Polizei mitteilte. Als er an einem Kreisverkehr anhielt, stiegen ein 27-Jähriger und ein 24-Jähriger aus dem dahinter fahrenden Auto aus.Sie registrierten den Alkoholkonsum des 53-Jährigen, zogen den Zündschlüssel seines Autos ab und verständigten die Polizei. Ein vorläufiger Alkoholtest ergab einen Wert von 3,19 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Quelle: DAPD
[ ] aufgebrummt.
[ ] auferlegt.
[ ] ..
??😉
Ansonsten eine super Sache der Beiden😎
Gefällt mir!
...eingeleitet.
Finde ich gut, hoffe nur, dass das für die zwei Männer kein negatives Nachspiel haben wird. Heutzutage weiß man ja nie.
Hoffe auch, dass das für die beiden kein Nachspiel oder ähnliches haben wird. Bin mir nicht so sicher wie es rechtlich aussieht. Nicht dass die beiden am Ende noch Post vom Anwalt des Fahrers bekommen und verklagt werden obwohl sie aus Sicht eines normalen Bürgers absolut alles richtig gemacht haben. Immerhin sind wir in Deutschland, da wird man für Zivielcourage immer bestraft... :/
Richtig so!!!! 😊
Besoffene haben im Straßenverkehr nichts zusuchen!!!!!!!
Und die Schnapsdrossel sollte einfach mal nachdenken ,anstatt eines Anwalts den beiden eine Dankeskarte aufs Auge zu drücken!!
Auch wenn es richtig teuer wird für den Alkfahrer ,immerhin ist niemand zu Schaden gekommen ,und das ist es was zählt!!!
Hallo,
vielleicht hilft ein Blick ins Gesetzbuch um diese Befürchtung zu zerstreuen ?
Strafgestzbuch
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Entschuldigender Notstand
§ 10. (1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war.
Gruß Blaubeer
Das ist ja mal wieder schön schwammig formuliert. Wäre denn ein bedeutender Nachteil entstanden? Vielleicht hätte er es ja noch unfallfrei nach hause geschafft... Er hat ja gerade angehalten, vielleicht wollte er gar nicht mehr weiterfahren weil er gemerkt hat, dass er doch etwas zu viel getrunken hat? Man kann die ganze Sache hindrehen wie man will da bisher die einzige Verfehlung des Autofahrers darin bestand zuviel getrunken zu haben, was zwar eine Straftat ist aber niemanden unmittelbar bedroht.
Wobei man vielleicht sagen kann, dass durch diesen extrem hohen Alkoholpegel verbunden mit den offensichtlichen Problemen das Fahrzeug zu führen ein Unfall auf jeden Fall zu erwarten war, was diese Tat dann legitim machen würde.
Mal hoffen, dass das nie entschieden werden muss und falls doch, ein Richter mit gesundem Menschenverstand darüber urteilt.
Es wird kein richter urteilen, weil dazu garantiert keine Anklage erhoben wird.
Wer weiß... heutzutage wird auch gerne vom Opfer der Täter und würde mich nicht wundern wenn die beiden noch eins auf den Deckel bekommen, ist alles möglich.
Ansonsten sollte es öfters so leute geben.
Wer so ein Blödsinn schreibt, hat keine Ahnung von unserem Rechtssystem.
Das ist reine Bildzeitungspolemik auf selbigem Niveau...
Was hier so "herausdestilliert wird"...tzztzzz, abziehen eines Schlüssels stellt welche Straftat da ?!?
"Jedermann-Paragraph" (§ 127 StGB) sagt euch hoffentlich auch was (?!?),
oder wollt ihr immer+überall die teilnahmslosen/weggucker mimmen aber wenn man selbst opfer wird um der entsagten zeugen jammern ?!
Der Alkoholpegel allein stellt keinen Straftatbestand dar.
Der Straftatbestand liegt hier darin begründet, daß der Fahrer trotz seines Alkoholkonsums ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat.
Mit aktivierter Sicherheitsschließung wäre das nicht passiert. Prost! 😉
In dem hier geschilderten Fall ja, generell aber nicht zwingend, es kann sich auch um eine OWi handeln.
Grüsse
Norske
Es reicht aus, dass der hätte entstehen können und die Wahrscheinlichkeit dazu auch hoch war. Es verlangt niemand, dass die "Nothelfer" in die Zukunft schauen können. Gleichzeitig ist das Übel, dem Besoffenen den Schlüssel wegzunehmen und damit an der weiteren Trunkenheitsfahrt zu hindern, minimal. da sind keine Folgen für die beiden zu erwarten. Und wenn die Schnapsdrossel sich noch nicht die letzte Gehirnzelle weggesoffen hat, dann wird sie im nüchternen Zustand den beiden danken, Schlimmeres verhindert zu haben. Jetzt ist es "nur" eine Trunkenheitsfahrt. Er hätte auch einen schweren Unfall verursachen können.