Deutsche Umwelthilfe verklagt EU-Kommission
Kältemittelstreit geht wieder vor Gericht
Der Streit um die umstrittene Chemikalie geht weiter: Weil die Europäische Kommission nicht alle Unterlagen zum Kältemittel R1234yf freigibt, geht die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht.
Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Europäische Kommission auf vollständige Akteneinsicht zum umstrittenen Kältemittel R1234yf verklagt. Bereits im Januar dieses Jahres hatte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Herausgabe der dokumentierten Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und der Automobil- sowie der Chemieindustrie beantragt. Und obwohl die EU-Umweltinformationsrichtlinien die Brüsseler Behörden zur Auskunft verpflichten, erhielt die DUH nur Teile der angeforderten Unterlagen. Mit dem „Schutz geschäftlicher Interessen“ und dem „Schutz der laufenden Untersuchungen“ wurde dies vom Generalsekretariat der EU-Kommission begründet.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das Verhalten der Kommission, weil „diese damit die wirtschaftlichen Belange der Automobil- und Chemieindustrie über den Umweltschutz und die Sicherheit der Menschen stellt.“ Durch die fehlende Transparenz erhärte sich außerdem auch der Verdacht, dass die „entsprechende Generaldirektion und der zuständige Industriekommissar Antonio Tajani bei der Bewertung des Kältemittels R1234yf alles andere als unbefangen sind.“
Fehlende Gesprächsprotokolle
In den übermittelten Dokumenten fand die DUH keine Gesprächsprotokolle oder sonstige Aufzeichnungen zu den Treffen zwischen Kommissions- und Industrievertretern. Dass diese nicht existieren, wie von den Brüsseler Behörden behauptet, hält die Umwelt- und Verbaucherschutzorganisation für ausgeschlossen.
Die verwehrten Dokumente beziehen sich unter anderem auf die R1234yf-Produzenten Honeywell und DuPont sowie den Autohersteller Ford. Sie betreffen zudem den Zeitraum, in dem die Kommission wegen Lieferschwierigkeiten des umstrittenen Mittels den gesetzlich verankerten Starttermin zur Umstellung auf umweltfreundliche Kältemittel um zwei Jahre nach hinten verschoben hat.
Resch schlussfolgert daraus: „Die Umsetzung der geltenden Richtlinie wurde willkürlich an die Verfügbarkeit von R1234yf angepasst. Mit dieser Maßnahme hat sich die Kommission zum Handlanger der Chemieindustrie und der Autohersteller gemacht. Den Pfad der Technologieneutralität hat sie damit endgültig verlassen.“
R1234yf: KBA empfahl unabhängige Tests
Außerdem steht das Vorgehen der Kommission bei der Sicherheitsbewertung der umstrittenen Chemikalie in der Kritik. Denn die gemeinsame Forschungsstelle der Kommission beschränkt sich lediglich auf Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Eigene Tests, wie vom KBA empfohlen, wurden nicht durchgeführt.
Die Klage auf vollständige Akteneinsicht soll nicht nur die Vorgehensweise der Kommission klären. „Die Rechtssache tangiert die grundsätzliche Frage, ob Informationsansprüche von Umweltverbänden, die dem öffentlichen Wohl dienen, gegenüber geschäftlichen Interessen Vorrang haben“, erläutert Rechtsanwalt Remo Klinger. Das Kältemittel ist umstritten, seit Daimler die Substanz getestet und als brandgefährlich bewertet hatte.
Das beste wäre, wenn die Kundschaft keine Autos mit dem Dreckszeug kauft.
Genau so ist es. Allein schon wegen der Monopolstellung von Honeywell/DuPont.
Ich handhabe das auch so und teile dies auch den deutschen Herstellern mit - so geschehen beim Peugeot 308, interessantes Auto, aber für mich nicht kaufbar.
richtig, ich kauf auch kein fahrzeug mit dem zeug!
der ZT hat es gottseidank nicht sonst hätte ich nicht gewusst welchen van ich kaufen soll.
den meriva A meiner frau wollen wir eigentlich noch behalten aber bei den neuwagen wird es knapp.
werden einen meriva B kaufen wenn dieser ausläuft!
Sind Klimaanlagen überall schon Serie?
Man könnte ja auch Fahrzeuge ohne Klima kaufen.
Hat man auch keine Probleme mit defekten Klimaanlagen oder Leistungsverlusten.😉😆
Eigentlich finde ich die DUH nicht sonderlich sympathisch, aber hier gefällt mir, was sie machen.
Ein paar mehr Infos wären aber schön. Zum Beispiel, vor welchem Gericht verhandelt wird (werden soll).
Bis es zu einem Urteil kommt hat die europäische Kommission die heißen Unterlagen zwar ohnehin vernichtet, aber es ist gut, dass denen mal jemand genauer auf die Finger schaut.
Jepp. Genau das hab ich auch gedacht. Aber ob da tatsächlich eine Krähe der anderen ein Auge aussticht? Ich denke, da kommt nix nach. Wenn die da blocken, hat die DUH keine weitere Instanz, die sie anrufen könnte. Thema erledigt.
Eine tolle Idee, besonders bei 38° im Schatten 😆
Bei diesen Temperaturen kann man sich auch mit offenen Fenstern und einem T-Shirt behelfen... 😉
Mit Klimaanlage oder ohne, ich finde es mittlerweile richtig krass was für Kreise das ganze zieht.
Ich hoffe das da bald Licht in das ganze kommt, Mercedes ist doch kein 0815 Hersteller, verstehe da echt nicht wieso man da nicht unabhängige Tests zulässt, sollte doch kein Problem sein wenn das Kältemittel doch so sicher sein soll.
Ging früher auch und ist manchmal richtig schön sich mal wieder den Wind um die Nase wehen zu lassen, statt immer nur in synthetischer Luft zu sitzen...
Und wenn nach BMW (i3, i8) nun auch noch VW auf das neue sog. "Killer"-Kältemittel umsteigen sollte, kommt wieder richtig Bewegung in das Thema.
http://dasguteauto.blogspot.de/.../...warts-in-sachen-kaltemittel.html
Derzeit ist es eine gesetzliche Vorgabe ohne dessen Einhaltung keine neue Typengenehmigung erteilt werden kann. Der Trick mit dem Facelift wird nicht immer funktionieren.
Solange das Gesetz nicht geändert wird, werden sich auch Firmen wie Mercedes nicht darüber hinweg setzen können...
Das Kältemittel R1234yf ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.