Videoaufnahmen im geparkten Auto unzulässig
Kameras filmten aus geparktem Auto: Geldstrafe
Eine 52-Jährige brachte in ihrem geparkten Auto Kameras an, um Verursacher von Sachbeschädigungen aufzuzeichnen. Ein Münchner Gericht erklärte das nun für unzulässig.
München - Der beste Schutz vor Sachbeschädigung am geparkten Fahrzeug? Einfach vorne und hinten Kameras installieren und dauerhaft aufzeichnen lassen. Das dachte sich jedenfalls eine 52-Jährige aus München. Als tatsächlich ein anderes Fahrzeug ihren Wagen beschädigte, ging sie mit den Aufnahmen zur Polizei. Und landete selbst vor Gericht. Die Ausstattung des Wagens mit Kameras sei unzulässig, befand das Münchner Amtsgericht (Aktenzahl: 1112 OWi 300 Js 121012/17). Konkret beruft sich die Justiz dabei auf das Datenschutzgesetz.
150 Euro Strafe
Der Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen. Er hielt der Frau aber zugute, dass das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden sei und sie "subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen". Der verhängte Geldstrafe von 150 Euro will die Betroffene nicht akzeptieren: Gegen das Urteil wurde Rechtsbeschwerde eingelegt - es ist damit noch nicht rechtskräftig.
Generell kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz den Angaben nach mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Im aktuellen Fall berücksichtigte das Gericht, dass die Frau nur 1.500 Euro netto verdiene.
Quelle: dpa
Lächerlich!
täterschutz ist ein hohes gut der deutschen demokratie.
weiter so!
pffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffff.................
😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆😆
Richtiges Urteil! In dem Fall ist die Klägerin auch Täterin, der abstrakte Wille sein Fahrzeug gegen Vandalismus zu sichern ist nachvollziehbar, berechtigt aber keinen Rechtsbruch und keine Dauerüberwachung der Mitmenschen. Die Urteile zu Überwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen gehen in die richtige Richtung und am Ende kann konsequenterweise nur das Verbot der anlasslosen Videoüberwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum stehen.
Ich bin mir sicher, dass diese Diskussion als bald die sachliche Ebene verlassen wird. Leider.
Was hat Recht mit Demokratie zu tun!?
als unterschichtler kenn ich die unterschiede nicht.
Stimmt, bei dieser Überwachungsfanatikern hätte man den Rahmen des möglichen deutl. besser ausnutzen können.
notting
Wenn man selber betroffenen ist denkt man anders. Mir wird es auch langsam zu viel mit den Kratzern und Beschädigungen am Auto. Ich denke die Frau wird das nächste mal nicht zur Polizei gehen sondern die Sache anders klären.
Wieso glauben manche Benutzer, dass ein Gesetzesbruch den anderen rechtfertigen kann? Man ist nicht besser als derjenige, der fremdes Eigentum beschädigt und sich nicht meldet, wenn man sich selbst nicht an Gesetze hält. Es ist ein widerwärtiger Egoismus von beiden Seiten zu glauben, dass die eigenen Interessen höher zu bewerten sind als die Interessen der Mitmenschen.
recht ist halt nicht immer gerecht.
Schade, dass du dennoch wählen darfst. Ist aber nicht zu ändern und hat mit unserem Rechtssystem zu tun.
Ich fand allerdings das Bußgeld gegen die Frau jetzt auch ein bisschen hart. Und ich vermute jetzt mal ganz unverbindlich, dass sich die Geschichte anders zugetragen haben könnte: Frau verwanzt ihr Auto und bekommt so das Video, das sie will. Rennt zur Polizei und will den Kopf des Täters auf dem Silbertablett. Der Mann von der Rennleitung sagt: "Gute Frau, das können Sie vergessen. Sie hätten diese Videos gar nicht machen dürfen, deshalb bringen die vor Gericht auch nix. Lassen Sie das zukünftig sein, sonst kann es Ärger geben." Damit will sich die Frau nicht zufrieden geben und besteht auf eine Anzeige. Und daraufhin denkt sich der zur Schreibarbeit verdonnerte Bulle: "Nun ja, wenn schon, dann die ganze Packung."
Das erinnert mich an einen Fall, den mir ein Freund erzählt hat. Er hält in einem Dorf an einer Hauptstraße und stellt seinen Wagen im beschränkten Halteverbot ab, um schnell an einem Kiosk eine Zeitung zu kaufen. Kaum ist er aus dem Auto draußen, fährt ein Trecker vorbei und fährt ihm einen Rückspiegel ab. Der Freund fährt hinterher, er hat noch seine Freundin dabei, er folgt dem Trecker bis zu einem Bauernhof und stellt dort den Bauern zur Rede. Der geht gleich ziemlich auf und äußert sich inhaltlich so, dass der Freund selbst schuld gewesen sei, denn er hätte dort nicht parken dürfen (er hat nicht geparkt). Der Freund will sich damit nicht zufrieden geben, daraufhin sagt der Treckerfahrer, er werde die Polizei holen. Den Hinweis des Freundes, dass er dann wegen Fahrerflucht dran wäre, ignoriert er. Die Polizei kommt, klärt ihn über die Rechtslage auf und - ich bin mir nicht sicher - gibt ihm glaube ich sogar noch die Chance, die Sache gütlich zu regeln. Nein, der Bauer besteht auf eine Anzeige - und bekommt ein fettes Verfahren wegen Unfallflucht an den Hals, muss ziemlich viel Strafe zahlen und außerdem natürlich den entstandenen Schaden. Hätte er dem Kumpel einen Fuffi für den kaputten Spiegel in die Hand gedrückt, wäre es gut gewesen. Es gibt eben kein Recht im Unrecht, und für manche wird es unangenehm, wenn sie das lernen müssen.
Und wieder wird ein Opfer zum Täter gemacht! 😤
Vielleicht hätte die Beklagte deutlich machen sollen, dass die Aufnahmefunktion erst durch einen Erschütterungssensor gestartet wurde und somit die Aufnahme nicht "anlasslos" war, sondern wie die Aufnahme zeigte, es sehr wohl einen Anlass gab!
Diese Sensoren haben eigentlich alle guten Dashcams.
Obwód ich die Rechtslage kenne und verstehe , kann ich es nachvollziehen ,was die Frau gemacht hat. Vor allem,weil ihr schon mal so ein Schaden wiederfahren ist. Ich kann mich rechtlich nicht wären und muß immer wieder akzeptieren , daß mir bzw meinem Eigentum Schaden zugefügt würde und Ich auf den Kosten immer sitzen bleibe. Ich bin ja aber auch definitiv für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Ich vertrete die Meinung ,wer nichts zu verbergen hat... Den stört keine Kamera.
Nö richtig SO!!!
leider gibt es keine brauchbare partei. daher nichtwähler.