Dieselskandal: VW darf restliche Dieselmotoren umrüsten
KBA erteilt Freigabe für die letzten EA189-Diesel
Volkswagen freut sich über Nachricht vom KBA: Der Konzern darf die letzten Skandal-Diesel umrüsten. Fahrzeughalter werden in den nächsten Wochen informiert.
Wolfsburg - Volkswagen kann sich über ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) freuen. Wie der Konzern mitteilt, liegen nun auch die letzten Genehmigungen für die Umrüstung der vom Diesel-Skandal betroffenen Diesel-Motoren vor. Halter sollen in den kommenden Wochen eine entsprechende Benachrichtigung erhalten und können einen Termin mit einer Vertragswerkstatt vereinbaren.
Der Volkswagen-Konzern hatte im September 2015 zugegeben, Abgaswerte von bestimmten Dieselmotoren im Testbetrieb unzulässig geschönt zu haben. Weltweit sind rund 11 Millionen Fahrzeugen betroffen, in Deutschland rund 2,6 Millionen. Zuletzt hatte Volkswagen die Freigabe für 1,6-Liter-Diesel vom KBA erhalten.
Das KBA bestätigte laut Volkswagen nun, dass die Umrüstung der betroffenen EA189-Diesel "keine nachteiligen Veränderungen der Verbrauchswerte, Leistungsdaten und Geräuschemissionen" zur Folge habe. Auch die gesetzlichen Anforderungen sowie die jeweils gültigen Abgasnormen würden erfüllt.
Viele europäische und internationale Zulassungsbehörden orientieren sich mit ihren Zulassungsbestimmungen am KBA. Für die USA und Kanada gilt das nicht: Dort zahlt der Konzern betroffenen Kunden unter anderem Entschädigungen in Milliardenhöhe, in Europa sieht der Konzern wegen einer anderer Rechtslage dazu keine Veranlassung. An zahlreichen Gerichten sind dazu jedoch Verfahren anhängig.
Quelle: dpa
Was aber keiner bestätigen kann, ist die Aussage das es keine Langzeitprobleme gibt. Da soll der Verbraucher dem Lügenkonzern wieder blind vertrauen!
Der Kungeltruppe VW und KBA kann man doch nicht trauen!
Laut Spiegel-Online will das Kraftfahrt-Bundesamt betroffenen Autos über die lokalen Straßenverkehrsämter die Zulassung entziehen, wenn die Besitzer dem Rückruf nicht innerhalb angemessener Zeit folgen und ihre Wagen nachrüsten lassen. Die Behörde wollte das nicht bestätigen, hält aber für möglich, dass das kommt. Die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage sich die Behörde dabei stützen will, beantwortete ein Sprecher des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht, sondern verwies auf das Bundesverkehrsministerium. Von dort war zu hören: Das Ministerium habe nicht gesagt, dass bei Rückrufverweigerung die Zulassung entzogen werden könne. Vielmehr stehe VW in der Pflicht, den Rückruf so zu organisieren, dass alle betroffenen Fahrzeuge entsprechend nach- oder umgerüstet werden. VW hat allerdings keine Möglichkeit, Autobesitzer zur Teilnahme an der Rückrufaktion zu zwingen. Behörden allerdings dürfen rechtswidrig erteilte Zulassungen mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen. Darauf weist VW die Besitzer von Skandalautos ausdrücklich hin. Was VW nicht sagt: Die Behörden haben Betroffenen dann zumindest den Vermögensnachteil auszugleichen, der ihnen entstanden ist, weil sie auf den Bestand der Zulassung vertraut haben. So steht es im Verwaltungsverfahrensgesetz.
Da liefert doch Keiner den Anderen ans Messer!!!
VW hat großzügige Geschenke an diverse staatliche Einrichtungen verteilt?
Volkswagen wird, wie die Wettbewerber, die Abgasnachbehandlung nun aus Gründen des Motorschutzes sicher entsprechend konstruiert haben, sodass sie immer noch den Zulassungsbestimmungen entspricht und gleichzeitig keine nachteiligen Auswirkungen auf die Haltbarkeit des Motors zeigt. 😉
Das ist so nicht ganz richtig. Ein Schadensersatzanspruch aus dem VwVfG ergibt sich nur dann, wenn die Behörde rechtswidrig gehandelt hat, hier bei der Erteilung der Zulassung.
Dieser Hinweis auf das VwVfG schon etwas merkwürdig, wenn in genau dem §48, in dem der mögliche Schadensersatzanspruch genannt ist, genau dann dieser Schadensersatzanspruch erlischt, wenn der rechtswidrige Verwaltungsakt auf einer arglistigen Täuschung, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, ... basiert.
Ich weiß, das muß so klingen, aber die Wortwahl ist schon irgendwie komisch
- VW darf umrüsten
- VW freut sich über ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk
...
Der gelackmeierte Kunde 2.Wahl, der sein Recht höchstens kriegt, wenn der vor Gericht zieht, dem wird da gleich ganz warm uns Herz. Fröhlich sein und umrüsten ... toll!
Die Freigabe war VW intern aber schon ein bisschen früher raus. Meine Eltern hatten gestern ihren EA189 wegen AGR Defekt in die Werkstatt gebracht. Da heißt es Die Freigabe sei gerade raus für das Update. Müsste als Montag gewesen sein.
VW interessiert das eh nicht ob das haltbar ist oder nicht. Hauptsache die Sache ist möglichst billig vom Tisch und entspricht den Vorschriften.
Natürlich - es waren ja bereits die meisten Freigaben erteilt, das Modell Ihrer Eltern hatte wahrscheinlich schon länger die Freigabe. Hier geht es ja nur um die noch verbleibenden Freigaben.
Nein bis diese Woche gab es für den caddy BMT noch keine Freigabe. Der Händler wusste es selber nicht bis er die VIN eingeben hatte. Einen Brief um einen Termin auszumachen ist auch noch nicht gekommenen. Nur der aller erste Brief das dieser Motor betroffen ist und das sie sich melden wenn sie fertig sind.
... mit industriefreundlichen Grüßen
Ihr Kraftfahrtbundesamt
Traurig, dass sich auch ganz Europa an diesen Schwachsinn orientiert!
Interessant ist das immernoch kein Wort zur Haltbarkeit der Fahrzeuge nach dem Update kommt - liest man ja hier in MT leider eine ganze Menge zu.
Offensichtlich wussten ja ziemlich viele Leute ausserhalb des Konzerns bescheid - ausserdem sollte bei arglistiger Täuschung VW einspringen.
Von einer über-großzügigen Auslegung möglicher Grauzonen durch nicht bestimmte Grenzen sicherlich schon, nicht jedoch von einem begangenen Betrug.
Bei den hier zur Frage stehenden Fahrzeugen geht es nicht um diese Grauzonigkeiten mit irgendwelchen Temperatur- oder Zeitfenstern und einem "freiwilligen" Rückruf, bei dem VW auch gut vertreten ist. Hier geht um die Betrugsfahrzeuge.
Das Gezeter der EU-Kommission halte ich auch für etwas scheinheilig. Immerhin handelt es sich um EU-Bestimmungen, in denen es weder Überprüfungen noch eindeutig definierte Grenzwerte im Realbetrieb bzw. außerhalb des NEFZ gibt.
Wäre jetzt Deutschland mit dem KBA im Alleingang losgezogen, hätte es doch sofort von der EU eine drauf gegeben, weil sich D nicht an die EU-Vorgaben hält. Bei dem ganzen Gekasper mit Dobrindt, KBA, Fiat und EU verweist doch gerade die EU-Kommission auf ihre EU-Bestimmungen und Verfahrenswege, die Fiat im NEFZ vollständig einhält und außerhalb des NEFZ nicht zwingend einhalten braucht.
Kaum.
VW bietet ja an, das Fahrzeug kostenlos zu legalisieren. Diese Legalisierung, das Update von VW zu verweigern und wegen einem (möglicherweise) Erlöschen bzw. Entzug der Zulassung dann Schadensersatz von VW zu verlangen, weil das Fahrzeug durch die eigene Verweigerung keine Zulassung mehr hat, das wird kaum klappen.
Welcher Nachteil war das noch gleich bis jetzt? Ich lese immer "Schadenersatz", welcher Schaden eigentlich? Der herbe Wertverlust? 😆
Im Grunde wird der Kunde ab jetzt etwas draufzahlen, weil der Wagen mehr Adblue trinken wird und sich ansonsten nichts ändert.
Die Kisten haben zu weit über 90% kein Adblue verbaut .. auch keinen NOx Speicherkat. Also ist deine Aussage mehr als lächerlich.