Fahrradhelm-Urteil: Bundesgerichtshof gibt Radfahrerin recht
Kein Helm, keine Mitschuld
MOTOR-TALK
verfasst am Tue Jun 17 13:59:10 CEST 2014
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Radfahrer ohne Helm haben bei einem fremdverschuldeten Unfall Anspruch auf vollen Schadenersatz - auch wenn sie keinen Helm tragen.
Der BGH hat entschieden: Fahrradfahrer ohne Helm trifft keine Mitschuld bei fremdverschuldeten Unfällen
Quelle: dpa/Picture Alliance
Karlsruhe - Bei unverschuldeten Unfällen haben Radfahrer auch dann einen vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Es muss nicht von Neuem verhandelt werden.
Sabine Lühr-Tranck war Klägerin im Fahrradhelm-Streit. Laut BGH trifft sie keine Mitschuld, obwohl sie ohne Helm unterwegs war
Quelle: dpa/Picture Alliance
Eindeutige Umfrage auf MOTOR-TALK
Auch bei einer Umfrage auf MOTOR-TALK vor einem Jahr konnten viele Teilnehmer das erste Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig nicht nachvollziehen. 60 Prozent (2.911 Teilnehmer) fanden, dass Radfahrer ohne Helm bei einem fremdverschuldeten Unfall keine Mitschuld trifft. Nur 37,4 Prozent (1.814 Teilnehmer) waren der Meinung, dass sich Radfahrer ohne Helm mitschuldig machen.
Der Fahrradfahrer-Verband ADFC hatte noch kurz vor der BGH-Entscheidung eine Diskussion darüber gefordert, wie Radfahren in Deutschland allgemein sicherer gemacht werden könne. Eine Helmpflicht lehnt der Verband ab. "Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, verhindert auch kein Helm", sagte ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork im Radiosender hr-iNFO.
Solange wir keine Helmpflicht haben ist das doch eigentlich klar. Bestrafen kann man nur, wenn gegen Gesetzte/Regeln verstoßen wird.
Der verletzte Radler kann sich nach einem Unfall höchstens über seien eigene Dummheit ärgern, wenn der Unfall für ihn durch einen Helm glimpflicher ausgegangen wäre.
Eine Mitschuld, gerade bei Unfällen mit Fahrradfahrern, bekommst du oft schon allein aus dem Grund, weil von jedem Kraftfahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht, selbst wenn du nix zum Unfall beigetragen hast und im Grunde unschuldig bist. Steht zwar in keinem Gesetz, ist aber allgemein gültig.
Im Versicherungsrecht gibt es auch die Verpflichtung zur Schadensminderung (oder wie das im Juristendeutsch so heißt). Von daher war die "Idee" mit dem Helm nicht allzu abwägig.
Das Urteil ist aber dennoch sehr zu begrüßen....insbesondere für unschuldig Verunfallte.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
das ist falsch, wenns auch von den spiegelignoranten und linksspurpennern gern verbreitet wird.
urteil: volle schuld für spurwechsler
Ohne den Fall dahinter zu kennen, kann man dieses Urteil wohl nicht für allgemeingültig erklären.
Es macht nämlich einen Riesenunterschied, ob der von hinten Heraneilende noch die Möglichkeit zum rechzeitigen Abbremsen aus der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehabt hätte oder nicht.😉
Auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Alles darüber führt zu Mitschuld, was auch so allen bekannt ist.
Beim Helm hat keiner behauptet, wer ohne fährt ist selbst Schuld.
Habuda
Zitat:
Original geschrieben von Goify
Auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Alles darüber führt zu Mitschuld, was auch so allen bekannt ist.
Beim Helm hat keiner behauptet, wer ohne fährt ist selbst Schuld.
Du hattest doch geschrieben, dass alles was legal ist einem nicht negativ angelastet werden kann. Und es ist nunmal vollkommen legal schneller als RG zu fahren, also ist dein anfangs Geschriebenes schlichtweg falsch!
Turboschlumpf27726
Zitat:
Original geschrieben von Goify
Auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Alles darüber führt zu Mitschuld, was auch so allen bekannt ist.
quatsch. einen link habe ich bereits gegeben.
in dem moment, wo die schnarchnasigkeit eines spurwechslers z.b. klar in den vordergrund tritt und der unfall dadurch unvermeidbar ist, wars das mit mitschuld.
das wird spätestens in der letzten instanz kassiert, analog zu dem helm 😜
Wenn ihr euch nicht auskennt, dann solltet ihr auch keinen Quark verbreiten. Das Thema Richtgeschwindigkeit wurde hier schon zu tausenden Malen durchgekaut.
Zitat:
Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zieht per se keine strafrechtlichen Konsequenzen mit sich.
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt, so haftet er anteilig für den Unfallschaden, es sei denn, er weist nach, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.[2][3]
Auch in einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az: 13 U 712/10) geht hervor, dass selbst, wenn es sich beim zu schnell Fahrenden um das Unfallopfer handelt, ein Mitverschulden hieraus resultieren kann. Das heißt, dass auch bei überwiegendem Verschulden des Unfallgegners, etwa wenn dieser nach einer Autobahnauffahrt sofort auf die linke Spur gewechselt ist, der Geschädigte einen Teil des Schadens selber tragen muss (OLG Stuttgart vom 11. November 2009, Az.: 3 U 122/09).
Mal auf die Schnelle aus Wikipedia.
Faltenbalg135764
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
das ist falsch, wenns auch von den spiegelignoranten und linksspurpennern gern verbreitet wird.
urteil: volle schuld für spurwechsler
Nach einem Urteil des OLG Nürnberg vom 09.09.2010 (Aktenzeichen: 13 U 712/10) kann ein Autofahrer sich nicht auf die Unabwendbarkeit eines Unfalls berufen, wenn er die auf der Autobahn geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich (hier um 30 km/h) überschritten hat und dabei in einen Unfall verwickelt wird. Die Betriebsgefahr entfällt in einem solchen Fall auch bei einem erheblichen Verschulden des Unfallgegners nicht vollständig. Hätte der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden werden können, rechtfertigt dies eine Mithaftung von 25 Prozent. Dies konnte gutachterlich festgestellt werden, nachdem der Unfallgegner und spätere Kläger unachtsam auf die Autobahn aufgefahren war.
Dynagonzo
"Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, das verhindert auch kein Helm." Schon klar, aber wer solche Sätze von sich gibt, der sollte sich mal in einer Unfallklinik umschauen......- ein Helm kann aber häufig die Sturzverletzungen lindern und im günstigsten Fall sogar verhindern !
Wo ist denn das Problem mit dem Helm? Ich hab seit Jahren einen, superleicht und es gibt auch Modelle die gut aussehen.
Helm -> tut keinem weh
Und als Erwachsener sollte man sowieso mit gutem Beispiel voran gehen.
Ich fahre auch immer mit Helm, jedoch nicht aus versicherungsrechtlichen Gründen, sondern aus Eigenschutz. Was hilft mir Schmerzensgeld, wenn meine Birne Matsche ist.
flex-didi
Unabhängig vom Urteil, besonders einsichtig zeigt sich die Verunfallte aber auch weiterhin nicht (!),.
"Sie trägt noch immer keinen Helm...
...Der beste Schutz wäre es, wenn wir alle ein bisschen besser auf die anderen achten würden", sagt Lühr-Tanck. Wenn sich ein Radfahrer schwer verletze, dann liege das ja nur selten in erster Linie am fehlenden Körperschutz. Sondern daran, dass ein anderer..." http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124554470.html
recht naiv und diese einstellung wird ihr auch weiterhin nix nutzen, recht haben/bekommen, nett. aber vermeintlich unverletzt sein ist mir mehr wert !
Solange wir keine Helmpflicht haben ist das doch eigentlich klar. Bestrafen kann man nur, wenn gegen Gesetzte/Regeln verstoßen wird.
Der verletzte Radler kann sich nach einem Unfall höchstens über seien eigene Dummheit ärgern, wenn der Unfall für ihn durch einen Helm glimpflicher ausgegangen wäre.
Diesel73, dem kann man nichts hinzufügen.
Alles was erlaubt ist, kann einem nicht negativ angelastet werden.
das ist falsch, wenns auch von den spiegelignoranten und linksspurpennern gern verbreitet wird.
urteil: volle schuld für spurwechsler
Im Versicherungsrecht gibt es auch die Verpflichtung zur Schadensminderung (oder wie das im Juristendeutsch so heißt). Von daher war die "Idee" mit dem Helm nicht allzu abwägig.
Das Urteil ist aber dennoch sehr zu begrüßen....insbesondere für unschuldig Verunfallte.
Ohne den Fall dahinter zu kennen, kann man dieses Urteil wohl nicht für allgemeingültig erklären.
Es macht nämlich einen Riesenunterschied, ob der von hinten Heraneilende noch die Möglichkeit zum rechzeitigen Abbremsen aus der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehabt hätte oder nicht.😉
Auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Alles darüber führt zu Mitschuld, was auch so allen bekannt ist.
Beim Helm hat keiner behauptet, wer ohne fährt ist selbst Schuld.
in dem moment, wo die schnarchnasigkeit eines spurwechslers z.b. klar in den vordergrund tritt und der unfall dadurch unvermeidbar ist, wars das mit mitschuld.
das wird spätestens in der letzten instanz kassiert, analog zu dem helm 😜
Mal auf die Schnelle aus Wikipedia.
"Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, das verhindert auch kein Helm." Schon klar, aber wer solche Sätze von sich gibt, der sollte sich mal in einer Unfallklinik umschauen......- ein Helm kann aber häufig die Sturzverletzungen lindern und im günstigsten Fall sogar verhindern !
Wo ist denn das Problem mit dem Helm? Ich hab seit Jahren einen, superleicht und es gibt auch Modelle die gut aussehen.
Helm -> tut keinem weh
Und als Erwachsener sollte man sowieso mit gutem Beispiel voran gehen.
Ich fahre auch immer mit Helm, jedoch nicht aus versicherungsrechtlichen Gründen, sondern aus Eigenschutz. Was hilft mir Schmerzensgeld, wenn meine Birne Matsche ist.
Unabhängig vom Urteil, besonders einsichtig zeigt sich die Verunfallte aber auch weiterhin nicht (!),.
"Sie trägt noch immer keinen Helm...
...Der beste Schutz wäre es, wenn wir alle ein bisschen besser auf die anderen achten würden", sagt Lühr-Tanck. Wenn sich ein Radfahrer schwer verletze, dann liege das ja nur selten in erster Linie am fehlenden Körperschutz. Sondern daran, dass ein anderer..."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124554470.html
recht naiv und diese einstellung wird ihr auch weiterhin nix nutzen, recht haben/bekommen, nett. aber vermeintlich unverletzt sein ist mir mehr wert !