ACE: Rund 500.000 Fahrerfluchten jährlich
Kein Kavaliersdelikt
Wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, begeht meist Fahrerflucht. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich der Verursacher innerhalb 24 Stunden bei der Polizei meldet.
Stuttgart - Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland nach Berechnungen des Autoclubs ACE eine halbe Million Fahrerfluchten. Der Auto Club Europa in Stuttgart hatte regionale Polizeistatistiken aus zwölf Bundesländern ausgewertet. Für Sachsen, Bremen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern lagen keine Daten vor. Diese seien anhand der Zulassungszahlen hochgerechnet worden, erklärte der ACE.
Fahrerflucht: Kleinere Schäden trägt meist das Opfer
Bei den meisten Unfallfluchten bleiben laut ACE die unschuldigen Opfer auf Kosten sitzen. Zwar trete die Vollkasko für den Schaden am Fahrzeug ein. Durch Selbstbeteiligung und Verluste beim Schadenfreiheitsrabatt müssten die Betroffenen meist bis zu 1.000 Euro selbst zahlen. Die geringen Aufklärungsquoten würden bei den Sündern "möglicherweise" den Trend zur Flucht verstärken, glaubt der Automobilclub.
Eine bundesweite Statistik über alle angezeigten Unfallfluchten gebe es nicht, sagt der ACE in seiner Mitteilung. Das Statistische Bundesamt sammelt nur die Zahlen zu Unfällen mit Personenschaden und schwerwiegenden Unfällen mit Sachschäden.
Nachmeldung bringt nur Strafmilderung
Mit der Nachmeldung eines Unfalls nach einer Fahrerflucht kann der Verursacher lediglich eine Strafmilderung erreichen. "Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat stets eine Unfallflucht begangen", erklärt der ACE. Das gelte auch, wenn der Verursacher den Unfall innerhalb von 24 Stunden nachmeldet.
Und: Die Nachmeldung sei nur bei kleinen Schäden an geparkten Autos, Straßenzeichen oder anderen Gegenständen gültig. Generell muss der Verursacher auch bei kleinen Blechschäden gleich die Polizei rufen, wenn der Besitzer des anderen Wagens nicht aufzufinden ist.
Verletzte können sich nach einem Verkehrsunfall jedoch erst einmal im Krankenhaus versorgen lassen. Das zählt nicht als Fahrerflucht, entschied der Bundesgerichtshof.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Quelle: dpa
und was bitte haben wir autofahrer jetzt davon daß so ein "club" mal wieder was von sich gelassen hat ?
wo ist da irgendein kleinster hinweis auf verbesserung/änderung ?
hier mal einer --> bei minimalst schäden zb kleinste kratzer uä. sollte eine visitenkarte unter dem wischerblatt reichen, dann wären diese riesenzahlen schon mal minimiert.
sonst halte ich ich den beitrag nur wie die meisten dieser sorte nur für -uns gibst noch-
mfg. op-p1
Um der Bequemlichkeit der Täter noch weiteren Vorschub zu leisten? 😕
Das wäre die Quasi-Legalisierung eines Straftatbestands.
Manche haben es halt eilig. Dies ist kein Kavaliersdelikt.
http://www.huffingtonpost.de/.../angela-merkel-unfall_n_4460824.html
Was ist dabei jetzt eigentlich herausgekommen? Die Meldung ist ja mittlerweile 1 (!) Jahr alt.
Natürlich nix. Was aber kein Vorwurf darstellt, sondern sinnvolle gesamtheitliche Interessenabwägung (ohne Ironie). Sehe ich bei sogenannter Fahrerflucht übrigens generell so. Wird total aufgebauscht, als wenn hier im Regelfall Schwerkriminelle am Werke sind. Komplett absurd. Schon der Begriff allein ist merkwürdig.
Deshalb mal in den Kontext die "Mutti" gestellt, der ich jetzt keine böse Absicht unterstelle.
Der stammt auch eher aus dem Volksmund. Der korrekte Begriff lautet "Verkehrsunfallflucht".
Fahrerflucht ist KEIN KAVALIERSDELIKT! 😤
Verkehrsunfallflucht ist ein Straftatbestand, aber nicht jeder Straftäter ist gleich ein Schwerkrimineller. Etliche Zeitgenossen glauben aber scheinbar immer noch, daß es sich dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und gegen diesen Irrglauben muß etwas unternommen werden.
Durch ein Verbot von lackierten Stoßstangen ließen sich schätzungsweise 90% dieser "Fahrerflüchtlinge" vermeiden. Warum ist man daran nicht interessiert?
Vermutlich wird das Gegenteil eintreten. In Zukunft gibt es vielleicht mit Blattgold belegte Eierschalen als "Stoßfänger". Dadurch steigt die Schadenhöhe in astronomische Höhe und damit die Schwere der Straftat.
Weil das (nicht nur hier im Forum) einen Sturm der Entrüstung auslösen würde, von wegen Beschneidung der Bürgerrechte und Einschränkung der Individualität usw. ...
Es heisst glaube ich: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Egal, ich finde den Straftatbestand nicht in Ordnung. Die Tat wurde in so gut wie allen Fällen ohne Vorsatz begangen. Bei jeder anderen Straftat, sogar bei Vorsatz, wird man nicht noch zusätzlich bestraft, wenn man seine Personalien nicht hinterlässt: der Bankräuber bekommt auch keine Zusatzstrafe, wenn er seine Personalien nicht bei der Bank angibt.
Der Jugendliche, der mit dem Fußball ein Haus beschädigt und sich aus dem Staub macht wird für das Entfernen nicht belangt, wenn er aber eine Delle in ein vorbeifahrendes Auto schießt und wegläuft, ist er dafür dran.
Es reicht m. E. vollkommen aus die Sachbeschädigung - um die es hier meistens geht - zu ahnden. Viele melden sich dann später nicht, weil eben die hohe Strafe wegen dem unerlaubten Entfernen droht und hoffen so wegzukommen, da es mit später Einsicht eh nicht mehr zu heilen ist. Eventuell wäre den Geschädigten mehr geholfen, wenn 'Unfallflucht' nicht mehr geahndet würde, anstatt die Strafen zu verschärfen.
Auch bei der Verkehrsunfallflucht wird der Täter nicht zusätzlich bestraft, sondern nur für den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
sehe ich Anders;
denn auch bei Haftpflichtschäden im Privaten Bereich ( siehe Kind schießt Delle in`s Auto oder kaputte Fensterscheibe oder Radfahrer fährt Spiegel eines parkenden Autos ab oder Hund läuft auf Straße und jemand stürzt) machen sich die Verursacher aus dem Staub.
Ich denke es ist ein Gesellschaftliches Problem... mangelnde Bereitschaft, für die Folgen gerade zu stehen...... .
Ich plädiere für konsequente Kontrolle und ---wer was gesehen hat, sollte das auch melden.. .
Oft gibt es Zeugen die sich nicht drum kümmern und wegsehen oder keinen Stress wollen .
Das Risiko für den Verursacher muss massiv steigen ; dann steigt auch die Zahl der Ehrlichen.
Dennoch würde ich die Bestrafung nach Meldung innerhalb von 24 Stunden auch abschaffen; die Reue kommt oft später, und dann hat man schon verbrochen und hält lieber die Füße still.
Der einzige Grund ist doch wohl die mangelnde Nachweisbarkeit von Alkohol nach 24 Stunden--- aber wie oft ist denn Alkohol im Spiel bei Unfallflucht??? Ich vermute mal seltenst!! 😎
Angesichts der hohen Dunkelziffer (wegen geringer Kontrolldichte) bei Fahrten unter Alkoholeinfluß schätze ich die Zahl der Unfallfluchten, bei denen Alkohol im Spiel ist, als nicht so selten ein, wie das bei oberflächlicher Betrachtung den Anschein haben mag.