Ordnungswidrigkeit: Parken mit geliehenem Behindertenausweis
Kein Missbrauch von Ausweispapieren
Keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit: das Parken auf einem Behindertenparkplatz mit der Parkberechtigung eines anderen. Das entschied das OLG Stuttgart.
Stuttgart - Wenn Autofahrer mit dem Behindertenausweis eines anderen die Parkberechtigung für einen Behindertenparkplatz vortäuschen, ist das eine Ordnungswidrigkeit - aber keine Straftat.
Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart klar (Az.: 2 Ss 349/13).
Nach Ansicht der Richter liegt dann zwar eine Vortäuschung der Parkberechtigung vor, aber keine strafrechtlich relevante Identitätstäuschung. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau beim Einkaufen ihren Wagen auf einem Behindertenparkplatz abgestellt und den Behindertenausweis ihres Sohnes ins Fahrzeug gelegt. Der Sohn hatte sie aber nicht begleitet. Das OLG widersprach dem vorangangenen Amtsgerichtsurteil, nach dem sich die Frau des Missbrauchs von Ausweispapieren schuldig gemacht hatte. Für die Ordnungswidrigkeit musste sie sich natürlich verantworten.
Bei einem Behindertenausweis geht es beim Parken nach Ansicht des OLG nicht darum, zu behaupten, man sei die im Ausweis benannte Person. Schließlich dürfe die Mutter den Ausweis nutzen, wenn sie ihren Sohn fahre. Somit müsse der Fahrer nicht zwingend der Ausweisinhaber sein.
Die "Moral" dieser Dame lässt mich vermuten, dass sie als eine der ersten nach dem Ordnungsamt ruft, sobald jemand ohne Behindertenausweis auf einem entsprechend ausgewiesenen Parkplatz steht...
:-((
Noch schlimmer sind die, die den Anschein erwecken mit geliehenem oder selbst gemalten Führerschein zu fahren ...
Das sowas erst noch zum OLG muß, geschweige überhaupt bis zum AG kam...
"Interessant" find ich ja so manche "rüstigen Rentner" die wohl mit Ü60 in aller Gewohnheit + Selbstverständnis diese ach so bequemen Plätzen vor'm Großmarkt in Anspruch nehmen.
Auf Behindertenparkplätzen parken offenbar häufig Autos von Sehbehinderten (Blindgängern).
Juristische Spitzfindigkeiten sind Liebhabereien der OLG Richter. Die Richter der unteren Instanzen haben für solche Doktoreien keine Zeit. Aber wahnsinnig interessantes Thema für Doktorarbeiten. 🙄
Und wenn jemand diese Scherze mit der Parkgenehmigung der verstorbenen Oma treibt? Als OWI sehe ich das nicht, ich empfinde das definitiv als Missbrauchs von Ausweispapieren.
Wir befinden uns noch immer im ruhenden Verkehr, gibt es dort überhaupt Straftatbestände ?!
Oder was passiert dann bei familiärer Nutzung von Bücherrei-/Videotheken-Ausweisen...(?)
Behindertenparkplätze sind eigentlich eine klare Diskriminierung und Stigmatisierung der Behinderten, oder? Sie wollen wie Nicht-Behinderte behandelt werden und am normalen öffentlichen Leben teilhaben, dann sollten sie sich auch selber Parkplätze suchen, ein Leben ohne Parkplatzsuche ist eine klare Ausgrenzung vom normalen Leben und ohne die meist übergroßen Behindertenparkplätze gäbe es auch mehr Parkplätze, klarer Fall von (neudeutsch) Win-Win-Situation! 😆😆😆
Wer Ironie findet, der darf sie behalten...😉
Naja, wir haben einen jungen Kollegen, der nicht mehr laufen kann, der kommt jeden Morgen mit seinem Auto in die Arbeit, bugsiert seinen Rollstuhl von der Rückbank aus dem Auto neben die Fahrertür, damit er von seinem einen Gefährt in sein anderes umsteigen kann. Abends das gleiche zurück, jeweils ohne fremde Hilfe; Respekt!
Wenn dieser nicht einen ordentlichen Meter Platz neben der Fahrertür hätte, wäre es ihm nicht möglich, selbständig von zu Hause bis zu seinem Schreibtisch zu kommen.
Bevor ich ihm seinen Parkplatz zuparken würde, gehe ich lieber ein paar hundert Meter und bin froh, dass ich es mit zwei funktionierenden Beinen wesentlich bequemer habe.
... Nein danke!
Danke MT für die Info. Jetzt können wir das ja alle fast ohne Risiko machen.