Ratgeber: Wie kann man sich bei der Autoreparatur absichern?

Kein Stress mit der Werkstatt

MOTOR-TALK

verfasst am Fri Jul 29 14:59:07 CEST 2016

So mancher kennt das flaue Gefühl im Magen, wenn zum ersten Mal die Rechnung für die Autoreparatur auf dem Tresen liegt. Böse Überraschungen lassen sich jedoch vermeiden.

Reparaturkosten vorher festhalten: Die Werkstatt darf den Kostenvoranschlag maximal um 20 Prozent überschreiten
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Berlin - "Mach ihn wieder wie neu." Wer mit diesen Worten sein Auto in der Werkstatt abgibt, sollte sich nicht über eine unter Umständen gesalzene Rechnung beschweren. Oft lässt sich der Ärger um eine zu hohe Rechnung schon im Vorfeld vermeiden. Um den Geldbeutel und die Nerven zu schonen, sollten Autofahrer auf einige Punkte besonders Acht geben. Ein Überblick.

Das Magazin "Auto Zeitung" (Ausgabe 17/16) rät Kunden dazu, in jedem Fall einen Kostenvoranschlag einzufordern. Dieser darf um maximal 20 Prozent überzogen werden. Vereinbart jemand einen Festpreis mit der Werkstatt, sollte dieser nicht nur Arbeits-, sondern auch alle Materialkosten umfassen. Auf Nummer sicher gehen Werkstattkunden, wenn sie auf eine sogenannte Direktannahme bestehen, bei der gleich alle anstehenden Arbeiten am Auto erklärt werden.

Der Kunde sollte sich genau informieren, welchen Umfang die angehende Reparatur hat und welche Kosten auf ihn zukommen können
Quelle: picture alliance / dpa

In Kontakt bleiben

Auf keinen Fall sollten Autofahrer vergessen, eine Handy- oder Telefonnummer zu hinterlassen, unter der sie erreichbar sind. Denn werden im Zuge der Reparatur weitere Defekte entdeckt, muss der Kunde einer etwaigen Erweiterung des Auftrags zustimmen, erklären die Experten. Ebenfalls wichtig bei der Abgabe: Der Werkstatt mitteilen, dass man die ausgebauten, defekten Teile mitnehmen möchte. Das ist den Angaben zufolge eine wichtige Maßnahme zur Beweissicherung, falls es später zu Auseinandersetzungen kommen sollte. Grundsätzlich gilt für die Arbeit der Werkstatt und die reparierten Teile die gesetzliche zweijährige Sachmangelhaftung.

Kommt es mit der Werkstatt zu Problemen, ist es wichtig, gleich zu reagieren. Wurden etwa vorher vereinbarte Arbeiten nicht oder viel teurer als beauftragt erledigt, sollten Kunden erst einmal nicht oder nur unter Vorbehalt zahlen. Ein Vorbehalt sollte schriftlich auf Rechnung und Durchschlag vermerkt werden, raten die Experten.

Erfolglose Fehlersuche ist oft ein Streitpunkt. Denn Kunden müssen technisch sinnvolle Arbeiten auch dann bezahlen, wenn die Ursache eines Problems nicht gefunden werden. Das gilt den Angaben zufolge auch dann, wenn am Ende herauskommen sollte, dass ein Teil der ergriffenen Maßnahmen vergeblich war.

Bei schlechter oder fehlerhafter Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt die gesetzliche Gewährleistung. Man sollte aber nicht vergessen, dass die Werkstatt das Recht hat, einmal nachzubessern - für den Kunden kostenlos.

Bevor man wegen Streitigkeiten vor Gericht zieht, empfiehlt sich der Einbeziehung der Schiedsstelle
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Woher kommt denn die Beule am Kotflügel?

Bei Beschädigungen am Auto, die während der Reparaturzeit entstanden sind - etwa Kratzer in Lack -, muss die Haftpflichtversicherung des Werkstattbetriebes einspringen. Da die Beweislast hier aber beim Kunden liegt, empfehlen die Experten, den Zustand des Wagens von der Werkstatt in den Auftragspapieren bestätigen zu lassen.

Autofahrer, die Probleme mit einem Meisterbetrieb nicht lösen können, haben immer noch einen Joker. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, kostenlos eine Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes anzurufen. Positiv hierbei aus Verbrauchersicht: Werkstätten sind an eine Schiedsstellenschlichtung gebunden, erklären die Experten. Der Autobesitzer könne im Zweifel aber immer noch vor Gericht gehen.

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Der Kunde sollte sich genau informieren, welchen Umfang die angehende Reparatur hat und welche Kosten auf ihn zukommen können
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Bevor man wegen Streitigkeiten vor Gericht zieht, empfiehlt sich der Einbeziehung der Schiedsstelle
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