Geschädigter darf ohne Anspruch Geld von Versicherung behalten
Keine Geld-zurück-Garantie für Versicherer
Nach Unfall Geld von der Versicherung erhalten, obwohl kein Anpsruch besteht? Dann darf man das Geld behalten. Das entschied nun das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall.
Hamm - Wer Geld von einer Kfz-Versicherung erhält, darf es behalten. Selbst, wenn er keinen Anspruch darauf hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
In dem verhandelten Fall war bei einem Parkplatzunfall ein Schaden von 20.000 Euro entstanden. Die Versicherung zahlte ein Viertel der Summe, obwohl ihr bekannt gewesen ist, dass der Geschädigte mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit gefahren war. Der Autofahrer forderte trotzdem die komplette Summe, woraufhin die Versicherung den gezahlten Betrag zurück forderte. Beide Ansinnen hatten keinen Erfolg.
Zwar stehe dem Autofahrer aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit gar kein Schadenersatz zu. Zahle die Versicherung trotzdem, dürfe er jedoch darauf vertrauen, dass er das Geld behalten könne, so die Richter. Das Gericht bewertete die Überweisung der Assekuranz nicht als Irrtum, weil ihr die zu hohe Geschwindigkeit des Fahrers bekannt gewesen ist. Von einer Zahlung unter Vorbehalt sei trotzdem keine Rede gewesen. (Az.: i-9 U 150/16)
Quelle: SP-X
Cool. Dann warte ich mal ab bis mir jemand wegen Zahlendreher seinen Lottogewinn überweist, der steht mir ja nicht zu aber das ist ja nicht mein Problem. Was ist denn das für eine dämliche Begründung für sowas ?
Was soll an der Begründung dämlich sein, wenn die Versicherung nicht in der Lage war die Überweisung unter Vorbehalt tätigen obwohl sie genau wußte das den Geschädigten ein hohes Selbstverschulden infolge überhöhter Geschwindigkeit trifft. Die Überweisung war also Absicht und kein Versehen. Was das mit Zahlendreher und Lottogewinn zu tun hat weißt wohl auch nur Du.
Wieso? Es gab einen Vertrag zwischen den beiden Beteiligten und der Versicherung war der Sachverhalt genau genug bekannt und eben nix unter Vorbehalt. Im übrigen darf kann man sich ggf. sogar bei Geld auf dem Konto von Unbekannten drauf berufen, dass man das Geld schon versehentl. ausgegeben hat. Wird aber mit steigender Höhe der Summe schwieriger. Nur blöd wenn man sich dadurch noch tiefer in einer Geldwäsche-/Betrügerei-Geschichte verheddert...
notting
Ich vermisse hier eine Begründung für diesen seltsamen Vergleich.
Der Vergleich war wohl nicht ganz passend gewählt. Was ich meine ist das er ja anscheinend Geld bekommen hat obwohl ihm keines zusteht. Dieser Ansicht war ja wohl auch die Versicherung, warum sie dann trotzdem einen Teil bezahlt hat verstehe ich nicht. Trotzdem wollte er noch mehr Geld haben, was ihm ebenfalls nicht zusteht. Das war der Versicherung dann zu blöd und sie wollte das Geld zurückhaben. Davor hat er sich gedrückt und das ganze wird sogar noch per Gericht bestätigt ? Entweder gab es eine Einigung mit der Versicherung oder nicht aber schlussendlich standen im genau 0€ zu. Wieso entscheidet hier das Gericht also im Sinne von dem der Geld unrechtmäßig bekommen hat ?
Wenn mir jemand Geld, aus welchem Grund auch immer überweist, welches mir aber nicht zusteht dann darf ich dieses Geld nicht ausgeben. Ich kann doch nicht etwas ausgeben was mir nicht gehört, denn ich müsste es der Bank melden und die sich zur Not erkundigen wo das herkommt
Deine Argumentation setzt aber immer voraus, dass dir das nicht zustehende Geld aus Versehen oder ohne das Wissen der Versicherung, dass sie zur Leistung nicht verpflichtet ist, überwiesen wurde. Dann könnte die Versicherung nämlich einen Herausgabeanspruch geltend machen. Da die Versicherung aber wissentlich dem nicht Berechtigten das Geld überwiesen hat, darf er es auch behalten und die Versicherung hat keinen Herausgabeanspruch.
Das Zuschnellfahren des Versicherten ist noch lange kein Grund der Versicherung überhaupt keine
Leistung zu zahlen. Doch hat sie das Recht einen Teil der Zahlung zurückzubezahlen. Keine Leistung
zu erbringen, hat die Versicherung, wenn jemand absichtlich einen Schaden herbeiführt. Dies ist hier
nicht der Fall, da der Fahrer nicht davon ausgegangen ist, seinen Wagen zu crashen.
Richtige Entscheidung des Gerichts.