Geschädigter darf ohne Anspruch Geld von Versicherung behalten

Keine Geld-zurück-Garantie für Versicherer

MOTOR-TALK

verfasst am Wed Sep 27 16:32:27 CEST 2017

Nach Unfall Geld von der Versicherung erhalten, obwohl kein Anpsruch besteht? Dann darf man das Geld behalten. Das entschied nun das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall.

Dem Geschädigten stand aufgrund überhöhter Geschwindigkeit eigentlich gar kein Schadensersatz zu
Quelle: Picture Alliance

Hamm - Wer Geld von einer Kfz-Versicherung erhält, darf es behalten. Selbst, wenn er keinen Anspruch darauf hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

In dem verhandelten Fall war bei einem Parkplatzunfall ein Schaden von 20.000 Euro entstanden. Die Versicherung zahlte ein Viertel der Summe, obwohl ihr bekannt gewesen ist, dass der Geschädigte mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit gefahren war. Der Autofahrer forderte trotzdem die komplette Summe, woraufhin die Versicherung den gezahlten Betrag zurück forderte. Beide Ansinnen hatten keinen Erfolg.

Zwar stehe dem Autofahrer aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit gar kein Schadenersatz zu. Zahle die Versicherung trotzdem, dürfe er jedoch darauf vertrauen, dass er das Geld behalten könne, so die Richter. Das Gericht bewertete die Überweisung der Assekuranz nicht als Irrtum, weil ihr die zu hohe Geschwindigkeit des Fahrers bekannt gewesen ist. Von einer Zahlung unter Vorbehalt sei trotzdem keine Rede gewesen. (Az.: i-9 U 150/16)

 

Quelle: SP-X