Hinterlegte Handynummer schützt nicht vor Abschleppen
Keine "Gnade" für Falschparker auf Privatgelände
Die Polizei wählt im öffentlichen Verkehrsraum meist die einfachste Lösung zum Entfernen eines falschparkenden Autos - und ruft z.B. Handynummern an, die auf dem Cockpit hinterlegt sind. Diese Verhältnismäßigkeit gelte im privaten Raum nicht.
München - Wer sein Auto auf einem Privatparkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Daran ändert auch kein vorsorglich hinter der Windschutzscheibe hinterlegter Zettel mit der Handynummer. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 122 C 31597/15), auf das der ADAC hinweist.
Falschparker: Handynummer muss nicht angerufen werden
Auf einem Parkplatz für Bahnmitarbeiter stellte ein Autofahrer sein Fahrzeug ab. Hinter die Windschutzscheibe legte er einen Zettel mit seiner Handynummer und der Info: "Bei Parkplatzproblemen bitte anrufen". Als er später zurückkehrte, war sein Auto bereits abgeschleppt worden. Um es zurückzubekommen, zahlte er sowohl die Kosten für das Abschleppen, die Dokumentationskosten des Vorgangs als auch einen Nachtzuschlag. Doch forderte er die Ausgaben später zurück. Seiner Ansicht nach sei das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen, da er sich in der Nähe befand und so jederzeit hätte angerufen werden können, um das Auto wegzufahren.
Das Gericht sah da anders. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelte im Privatbereich nicht. Es sei dem Parkplatzbetreiber außerdem nicht zuzumuten gewesen, nachts eine komplett unbekannte Person mit unbekannten Aufenthaltsort anzurufen. Der Kläger bekam keine Erstattung seiner Kosten.
Quelle: dpa
Und warum muss ich erst den Halter in der Kneipe (Nachbargrundstück) suchen bevor ich ihn abschleppen lassen darf? So die Aussage unserer zuständigen Polizeibehörde.
Vor allem zahle ich den Abschlepper erstmal selbst, denn ich beauftrage den und der holt sich bei mir das Geld. Ich muss dann das Geld vom Fahrzeugbesitzer einfordern, notfalls Zivilrechtlich.
Viel zu aufwendig. Den ziehe ich auf den Trailer und schaffe den weg, am besten ins nächste öffentliche Halteverbot 😆
Tja, solche Aussagen habe ich auch schon gehört.
Die Straße vor meinem Hof ist leider sehr schmal.
Dennoch parken regelmäßig Leute davor.
Ich muss um 4 Uhr Morgens arbeiten gehen. Nur leider ging das schon ein paar mal nicht.
Polizei sagt am Hörer dann, deshalb fahren wir nicht raus! Es muss zumutbar sein, dass ich es bei mehrmaligen Probieren schaffe.
Tja, puste Kuchen. Laut einem erst kürzlich gefällten Urteil, muss ich es eben nicht 20mal versuchen und neu ansetzten.
Wenn man dann dies dem Polizist sagt, kommt die dreiste Antwort, "dann verklagen sie doch mich, hahaha".
Okey, nun bin ich in meinem Hass gegenüber der Polizei hier etwas abgerutscht.
Tatsache aber, die Polizisten haben 1. Selbst keine Ahnung und 2. Sind Sie zu faul etwas zu unternehmen.
Das wäre ja auch noch schöner... Dann würde ja "Hinz und Kunz" kreuz und quer parken, wenn es dafür Gnade gäbe...
Der Fahrzeugbesitzer möchte doch nur angerufen werden, wo er sein Auto wieder abholen kann. 😉
Fakt ist
es ist zivilrechtlich (!), eine rechtsberatung hierzu von denen nicht zwingend gegeben,
damit von der Polizei auch eine Abschleppung im Privatbereich nicht zu veranlassen notwendig (wenn keine Gefahr im Verzuge steht).
Und eben weil es u.a. im Weiteren zu Kostenforderungen kommt, die zu Recht der Abschlepper vom Auftraggeber einfordern kann/tut.
Daraufhin sich die Mühe ergibt, vom Verursacher dann widerum zivilrechtlich die Kosten einzufodern etc.
PS: Und wie eingangs schon erwähnt, der kleine/unkompliziertere "Dienstweg" ist tatsächlich, gerade von polizeil. Seite, den Verursacher anrufen. Mit einer Nummer um so besser möglich. Allein mit einem Kfz-Kennzeichen + Halter-Feststellung nicht zwingend so leicht in Folge 😉
ach so, anderer Berufsstand, gleiches Spiel: Bäcker !
haben keine Ahnung mehr vom Brotbacken, sind viel zu faul und wärmen nur Teiglinge auf.
passt doch 😉
Im Privatbereich echt ärgerlich. Normal sollte man bei der KFZ-Zulassung eine Rufnummer angeben, unter der der Halter erreichbar ist.
Wie soll das dort funktionieren ?
Sind die 24h-erreichbar ? Wie wird die aktuell gehalten ??
Gibt schon lange Urteile das der Abschlepper das Inkasso machen darf. Man muss also nichts auslegen sondern der Abgeschleppte darf erst mal zahlen und dann kann Er versuchen vor Gericht wieder Kohle zurückzubekommen. Was kaum klappen wird so lange sich der Abschlepper an die ortsüblichen Sätze hält.
In den größeren Städten wird es den amtlich beauftragten Abschleppern egal sein ob der Auftrag von der Polizei, Ordnungsamt, einer Firma oder einer Privatperson kommt. Ohne Bares kommt die Karre nicht mehr vom Hof runter.
Fargrin ich würde die Herren der des Öffendlichen Rechts mal auf §12 der StVO hinweisen,
und ja da sollten sie einschreiten 😉
Unberechtigte Nutzer meines Privatparkplatzes lasse ich durch einen Anwalt abmahnen ist effektvoller wie Abschleppen. Einfach mal Googeln wie man da vorgeht...
Anders Raffen das einige nicht😆
Und der Blöde Spruch wenn du mich abschleppst kannst du warten bist du schwarz wirst bevor ich was Bezahle verliert seine Wirkung 😆😆😆
vielleicht ruft dann ja mal jemand bei der Feuerwehr an und meldet einen Brand, die Jungs fackeln nicht lange bei zugeparkten Strassen.
Nicht das ich hier irgendwen anstiften will
Musst du nicht, du darfst jederzeit abschleppen lassen. Kann nur sein, dass du dann auf den Kosten sitzen bleibst...
notting
In Österreich geht das - kann schnell ziemlich teuer werden, z.B. 4-stellig.