Unfall durch Schreckreaktion: Autofahrer trägt meist alleinige Schuld
Keine Mitschuld bei Schutzreflex
Ein Autofahrer stieß mit einer Fußgängerin zusammen, weil sie plötzlich zur Seite sprang. Die Frau trägt dabei keine Mitschuld, denn sie handelte aus Reflex.
Karlsruhe/Berlin - Kommt es aufgrund einer Schreckreaktion zu einem Unfall, trifft den Verursacher meist keine Schuld. Das hat laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 9 U 9/14).
In dem verhandelten Fall ging eine Frau am Fahrbahnrand einer Straße, die keinen Gehweg hat. Als an einem Grundstück plötzlich ein Hund bellte und gegen den Zaun sprang, trat sie einen Schritt zur Seite auf die Fahrbahn. Dabei erfasste sie der Außenspiegel eines Autos und verletzte sie. Der Autofahrer meinte, dass die Fußgängerin ein Mitverschulden treffe.
Das sah das Gericht anders. Zwar hätte die Fußgängerin nicht auf die Fahrbahn treten dürfen. Es müsse allerdings berücksichtigt werden, dass es sich um eine Schreckreaktion handelte. Die Frau habe quasi aus Reflex gehandelt. Daher trage sie auch keine Mitschuld. Der Autofahrer musste den gesamten Schaden bezahlen.
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Ärgerlich, aus Sicht des Autofahrers...
Jedoch ein verständliches Urteil.
Was wäre nun gewesen, wäre der Autofahrer aus Schreck ausgewichen? Wäre auf die andere Fahrbahn gekommen und mit einem anderen Auto kollidiert?
War ja nur eine Schreckreaktion?
Muss dann der Fahrer des Autos km Gegenverkehr alles bezahlen?
Das Urteil ist oberflächlich gesehen i.O.
Wenn man das aber weiter spielt, unsinnig.
Oh, nein! Nicht schon wieder! Sitzen bei der dpa denn nur Blindgänger? Auch den Autofahrer trifft keine Schuld. Bitte streicht diesen Unfug aus der Überschrift. Der Autofahrer haftet allein und ausschließlich wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs! Hier die Details. Der schreckhaften Fußgängerin wurde lediglich kein Mitverschulden attestiert. Nicht das jetzt hier wieder eine völlig sinnlose "Schulddebatte" geführt wird.
Grüße vom Ostelch
Hmm,
und wenn ein Ball auf die Straße gerollt wäre und der Autofahrer aus einem Schutzreflex (zum Schutz des mit großer Wahrscheinlichkeit dem Ball folgenden Kindes) ausgewichen und die Fußgängerin auf dem Gehweg erwischt hätte? Nach der Logik wäre sie dann ja Schuld gewesen.
Seltsame Urteile gibt es manchmal...
Seltsam ist die Berichterstattung. Nicht das Urteil.
Seltsam ist auch deine Fallkonstruktion. Warum sollte die Frau dann schuld gewesen sein? Der Autofahrer hätte aber auch keine Schuld gehabt. Man kann es sogar in diesem Urteil lesen:
Aber auch in diesen Fällen haftet ein Autofahrer wegen der Betriebsgefahr seines Autos. Haftung und Schuld sind in diesem Fall zwei paar Schuhe.
Grüße vom Ostelch
der einzige der wohl keine schuld hat ist der hundehalter...
Mein laienhaftes Verständnis dazu: Schuld war wohl der Hund. Da der aber nicht schuldfähig ist, ist das mit der Schuld so eine Sache. Meist führt das intuitive Empfinden etwas in die Irre. Schuld und Haftung sind zweierlei Dinge. Der Autofahrer ist nicht schuld am Unfall, haftet aber dafür.
Mein Rechtsempfinden ist aber entgegen dem Urteil, dass die Passantin in dem Fall eine Mithaftung hätte.
Zumal der Hund wahrscheinlich nichtohne weiteres über den Zaun gehüpft wäre, sprich rein objektiv keine Gefährdung vorhanden war.
Wäre die Fußgängerin aber mit dem Auto unterwegs und der Hund wäre ein Radfahrer, der verdächtig schnell und nah an den Straßenrand rollt, und sie hätte deshalb eine Vollbremsung hingelegt, wäre sie, trotz eventueller Schrecksituation, zum Großteil haftungsbeteiligt (s.a. der Beitrag zu dem Auffahrunfall).
Vielleicht gab es noch andere Umstände, ich denke mal den Reportern (und dadurch auch uns) liegen gewiss nicht alle Einzelheiten vor, um sich (in beiden Fällen ) ein komplettes Bild zu machen.
Dolle Sache, da kann man wohl von dumm gelaufen Reden. Vor Allem
ist dabei der Link von @ Ostelch, unentbehrlich, schon um sich da über-
haupt "Eindenken" zu können.
Wir haben eine Sackgasse, die zwischen den angrenzenden Grundstücken
ca. 3,5m breit ist, Fußwege gibt es garnicht.
Auf der einen Seite lief die Geschädigte am Rand, auf der anderen Seite
liefen zwei Jungen am Rand.
Um von ungeschützten Personen jeweils 1m Sicherheitsabstand halten
zu können, dürfte das Auto des Schädigers also höchstens 1,5m breit sein.
Dies ist nicht der Fall.
Also konnte der Autofahrer den nötigen Sicherheitsabstand garnicht
einhalten, also konnte das langsame durchfahren, nur mit "Behinderung"
der Fußgänger erfolgen. Dies ist wohl der Knackpunkt dieses Unfalls.
Um seiner Pflicht nachzukommen, hätte der Autofahrer anhalten müssen,
um die Fußgänger links und rechts, sicher passieren zu lassen.
Dies wurde wohl versäumt..........siehe Folgen...........
Damit ist das Urteil wohl rechtens, wenn auch sehr eigenwillig.
Gruß aus B...........
das war im rahmen der schrecksekunde nicht einschätzbar. 😆
Danke für diese Zusammenfassung.
Also da kann ich auch nur sagen: Der Autofahrer war offensichtlich zu schnell. Er hätte (rein rechtlich) nicht zwischen den Personen durchfahren dürfen (hätte ich aber wohl trotzdem auch gemacht). Kann man wirklich nur sagen: Dumm gelaufen. Der Autofahrer hat halt nicht einsehen wollen, warum er auf dem Schaden sitzen bleiben soll, wenn die Fußgängerin einfach unvermittelt mal einen Schritt auf die Straße macht.
hat der vrorschriftsmäße eingehaltene sicherheitsabstand nicht ausgereicht.....? 😆
Nehmen wir doch die Sache so hin. Was ist daran so schlimm? Ja, der Autofahrer hat eine Beule im Auto (einen Schaden) und er wird bei der Versicherung hochgestuft (noch ein "Schaden"). Und?
Eben deshalb gibt es die Haftpflichtversicherung. Für die Frau ist gesorgt (je nach Verletzung kann das in die Millionen gehen, wenn die Frau pflegebedürftig wird etc.) und der Autofahrer muss "nur" einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen.
Ohne dieses System, das in diesem Fall für manchen seltsam erscheint, würde entweder die Frau auf ihren Kosten sitzen bleiben oder der Autofahrer dafür aufkommen müssen.
Spinnen wir die Sache so, dass der Autofahrer "nur" zu 50 % haften muss. Und nun?
Hochgestuft wird er trotzdem, aber die Frau bekommt nur 50 % der Leistungen ersetzt? Oder?
Davon hat die Versicherung etwas, ja, aber der Autofahrer hat nichts davon, genausowenig wie die Frau.
Insofern ist dieses Urteil eines, das aufzeigt, wofür die Haftpflicht gedacht ist und warum sie so wichtig ist und auch nicht einfach ausgehebelt werden kann und darf. Stellt euch vor jede Versicherung kommt jetzt an mit "der hat doch selbst Schuld!". Das hat schon bei dem Radfahrer ohne Helm nicht geklappt.
Nur meine Meinung.
Als Fußgänger hat man auch keine Betriebshaftung, die bei sowas greifen könnte und der PKW-Führer hat halt seine Pflicht verletzt und ist deshalb dran. Trotzallem liest es sich halt seltsam, dass hier eine Schreckreaktion nicht sanktioniert wird und anderswo schon. Aber sowas sind zum Glück Kontextentscheidigungen.
Kein Wunder das immer mehr Leute abhauen.
Der Autofahrer wird komplett für dumm verkauft bei dieser Geschichte
Für Mich hätte der Hundehalter den Schaden bezahlt. Mit Haus Pfändung.
Diese Köder überall sind sowieso zur Plage geworden.