Verteidigung fordert Freispruch für Autobahnschützen
Keine Rechtsgrundlage für Autobahnschützen
Der sogenannte Autobahnschütze wurde mit Hilfe eines Massenscreenings überführt. Doch für diese Überwachung habe es keine rechtliche Grundlage gegeben, sagt der Anwalt des Angeklagten.
Würzburg - Im Prozess gegen den sogenannten Autobahnschützen hat die Verteidigung einen Freispruch für den Täter gefordert. Die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen, die zur Überführung des Serientäters geführt hatte, sei rechtlich unzulässig gewesen - so lautet die Begründung von Franz-Josef Krichel, einer von zwei Wahlverteidigern des Angeklagten. Diese Daten hätten ohne richterlichen Beschluss gar nicht erst erfasst, geschweige denn ausgewertet werden dürfen, sagte der Anwalt.
Das Bundeskriminalamt hatte 2013 viele Millionen Kennzeichen von Fahrzeugen an sieben Autobahnabschnitten in Deutschland erfasst und ausgewertet. Für dieses "Massenscreening allererster Güte" habe die rechtliche Grundlage gefehlt, befand der Verteidiger. Damit sei das Ermittlungsergebnis unzulässig. Für den Fall, dass die Strafkammer dieser Einschätzung nicht folgen sollte, plädierte die Verteidigung hilfsweise auf eine Strafe von nur sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwölf Jahre Haft gefordert.
Ob die Daten verwendet hätten werden dürfen oder nicht ist m.M.n. völlig egal, da er die Taten ja gestanden hat - somit ist man auf die Daten als Beweis nicht angewiesen. Er hätte ja auch alles abstreiten können.
Wahrscheinlich kommt jetzt noch ein psychologisches Gutachten, dass der Amokschütze geistig unzurechnungsfähig war, somit nicht schuldfähig ist und frei gelassen werden muss.
Schuld sind die anderen Verkehrsteilnehmer, die beim Angeklagten die psychische Krise erst ausgelöst und die Aggressionen herbeigeführt haben. Da Angeklagte fühlte sich bedoht und musste als Selbstschutz zum Gewehr greifen und wild um sich schießen. 😉
Ich denke mal, daß sich der Richter von diesem Unsinn nicht beeindrucken läßt und eine angemessene Strafe für die Taten verhängt.
Aber offensichtlich ist man erst durch das Massenscreening auf ihn gekommen. Man muss hier die tausenden bis Millionen Unschuldiger betrachten, die illegal anlasslos überwacht wurden. So eine Praxis darf sich bei der Polizei einfach nicht durchsetzen, sonst haben wir bald einen noch schlimmeren Polizei-/Überstaat.
notting
Das ist Unsinn. Dann kommt er u.U. lebenslang in die Klapse, was noch viel schlimmer als ein paar Jahre Gefängnis für ihn ist!
"Anlasslos" war das nach den Schüssen wohl nicht. Bei Geschwindigkeits-, Abstands-, Alkohol- und sogar Parkscheinkontrollen werden auch ständig "Millionen Unschuldiger" überwacht. Alles Polizeistaat? Alles illegal ? 😕
Grüße vom Ostelch
Bezogen auf die Personen war es anlasslos.
Wie wär's mit ein bisschen denken? 🙄
Massenscreening erfolgt ohne jegliche sofortige Info für die Betroffenen und es werden persönliche Daten erhoben bzw. Daten, über die man die Leute ggf. recht eindeutig identifizieren kann (Kennzeichen). Abstandskontrollen funktionieren ohne Speicherung des Kennzeichens bzw. Übermittlung an zentrale Stellen. Blitzerfotos gibt's auch erst, wenn die Geschwindigkeitsübertretung etc. gemessen wurde. Parkscheine sind anonym, das Kennzeichen wird erst bei einem Verstoß erfasst, usw.
notting
Ist die gleiche Diskussion wie bei den Dash-Cams...
Ach Gottchen, dann hat der halt ein bisschen rumgeschossen, kein Grund Unschuldige Leute zu überwachen!
Na hoffentlich lassen die den so wieder laufen! Dann können die Datenschützer ne große Feier starten!
Die wussten ja aufgrund schon länger, dass es ein LKW-Fahrer sein muss und was für eine Art von Waffe verwendet wird -> http://www.vox.de/.../autobahnschuetze.html
Wieso dann nicht zu passender Zeit entspr. Parkplätze abklappern?
Wenn kein richterlicher Beschluss da war, kann man davon ausgehen, dass die Strafverfolgungsbehörden noch nix brauchbares hatten, was diese Maßnahme rechtfertigen würde.
Vor allen Dingen hat das ja nur geklappt, weil der so grob doof war und sein Handy währenddessen immer an hatte. Ohne das hätte die Aktion nix gebracht, eher hätte es z. B. durch Zufall einen Unschuldigen getroffen.
notting
Handy überwachen ist auch böse!!!
Entweder Du kannst oder Du willst es nicht verstehen. 🙄 Es geht im Kern nicht um Dashcams oder Typen die auf Autos ballern sondern um RECHTSGRUNDLAGEN auf die sich polizeiliche oder auch private Maßnahmen stützen. Willst Du einen Rechtsstaat, oder nicht? Wenn nicht: auswandern! Da kannst Du dann problemlos andere überwachen und für Dich übernimmt das dann der Staat. Könnte allerdings auch dumm laufen und es wird ein Bauernopfer gesucht. Dann hast Du halt Pech gehabt und für alle anderen geht es "normal" weiter 😊
Ich will ja daß der Schütze sein Recht bekommt! Kann nicht sein daß der wegen solch fragwürdigen Beweisen eingebuchtet wird... Auch der hat Persönlichkeitsrechte! Daher bin ich für einen Freispruch!
Nochmal: Du hast es nicht verstanden. Wenn es keine Rechtsgrundlage zu seiner Überführung gab oder gibt, wie kann er dann verurteilt werden? 😕 Ob Dir oder mir das gefällt, ist dabei völlig sekundär.
Beispiel: Dir fällt morgen ein Lolli aus dem Mund und ein Beamter verhaftet (!) Dich dafür wegen "Umweltverschmutzung" obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Gesehen hat er es auch nicht sondern er weiß nur, dass Du vorher einen Lolli im Mund hattest und jetzt, liegt er auf dem Boden. Im Anschluss wirst Du von einem Richter zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verdonnert wegen Umweltverschmutzung. Auf welcher Rechtsgrundlage wurdest Du verhaftet? Es gibt viele Menschen, die finden Lollis oder ausgespuckte Kaugummis auf Gehwegen nicht lustig und würden sowohl die Verhaftung durch einen Beamten an sich, als auch die Verurteilung, als völlig legitim empfinden.
Das Beispiel mag trivial klingen ist aber bezeichnend. Es geht nicht nur um den Tatbestand an sich sondern auch darum, auf welcher Grundlage der Täter überhaupt überführt werden konnte. Gäbe es solche Grundlagen nicht, wäre das Szenario mit dem Lolli durchaus denkbar. Die Grundlage wäre dann das persönliche Empfinden des Beamten und des Richters: der Beamte, der Dich verhaftete weil ihn der Lolli störte und der Richter, der 2.000 Euro als Strafe als angemessen empfindet und die "Rechtsgrundlage" wäre dass es eben viele nicht lustig finden. Ist das ok?
Genau und deswegen wurde ja auch noch nie jemand wegen Umweltverschmutzung verurteilt!
Genau so wenig kann man den Schützen verurteilen...
Ist doch logisch!