Enge Garageneinfahrt ist kein Mangel
Keine Regeln für private Garagen
Einem Hausbesitzer könne es durchaus zugemutet werden, zu rangieren, um sein Auto in die Garage fahren zu können, entschied ein Gericht
München - Eine enge Einfahrt zu einer Garage ist kein Mangel. Einem Hausbesitzer könne es durchaus zugemutet werden, zu rangieren, um sein Auto in die Garage fahren zu können. Das entschied
das Oberlandesgericht München (Az.: 9 U 601/12), wie der Verband Privater Bauherren mitteilt. Da es für den Bau einer privaten Garage keine anerkannten Regeln der Technik gäbe, habe der Bauunternehmer
seinen Vertrag erfüllt.
In dem Fall hatte ein Bauherr gegen seinen Bauunternehmer geklagt, weil die Einfahrt zur hauseigenen Garage sehr schmal war. Für ihn war das ein Mangel. Das Gericht sah das anders. Die Beschreibung einer
Doppelhaushälfte "für gehobene Ansprüche" und "anspruchsvolles Ambiente" reiche nicht aus, um die Erwartung zu wecken, man werde in einem Zug in die zugehörige Einzelgarage einbiegen können, so die
Richter.
Quelle: dpa
Scheinbar konnte der Hausbesitzer keine Baupläne lesen...🙄
Ja, das ist schon peinlich, sich eine Garage bauen zu lassen, ohne mal vorher ein Wort über deren Abmessungen zu verlieren.
cheerio
Vielleicht hat er ja was zu den Abmessungen gesagt, wie zum Beispiel "Bau groß, ich will meinen Cayenne darin parken!"
Und der Bauunternehmer hat unfug getrieben. Würde mich nicht wundern. Nur gibt es dafür eben keinen rechtlichen Hintergrund. Insofern lernen wir mal wieder eines daraus:
Alles muss man selber machen.
Auch wenn man reich ist. Gerade dann vielleicht? Moneten zusammenhalten, jeden Tag auf der Baustelle rumstehen und die Handwerker und den Bauunternehmer kräftig in den Arsch treten. Sonst wird das nix.
Oder man ist so reich, dass man jemanden dafür bezahlt, dass der anderen in den Arsch tritt. Dann hat man nämlich nur einen Arsch zum reintreten...
Die Einfahrbreite selbst ist wohl breit genug, aber die Zufahrung (von der Strasse zur Garage) ist nicht in einem Zug zu bewältigen ;-)
http://www.dingeldein.de/aktuell/olg-muenchen.htm
So etwas ist wirklich übel, weil man das als Laie kaum vorher einschätzen kann. Wird trotzdem häufiger gebaut, weil die Tiefgarage bei vielen Neubauten ja notwendig/verpflichtend ist. Habe solche Bauten schon kennengelernt:
An meiner ersten Arbeitsstelle gab es eine runde Abfahrt, durch einen außen verlaufenden, abgetrennten Fußweg war der Radius der Fahrspur enger als der Wendekreis vom Daimler des Filialleiters. Und ich bin mir sicher: es war keine S-Klasse.
Und unter meiner ersten eigenen Wohnung hatte man gegenüberstehende Doppelparker gebaut, die über eine schmale und steile Rampe erreichbar waren. Mit meinem ersten PKW musste ich ca. 4 mal vor und zurückrangieren, um das Auto in die parallel zur Einfahrt versetzte Garage zu bekommen. In den drei Jahren, die ich dort wohnte, blieben 5 von 7 Plätzen regelmäßig ungenutzt :-)
Ich frage mich, wie es mir heute gehen würde, denn das Auto war 95 cm kürzer als mein aktuelles.
Ciao, Allesquatsch
Normalerweise haben Zeichnungen eine Bemaßung. Da muß der Bauherr schon konkreter werden.
Stimme ich dir zu. Daher da drunter die Bemerkung, dass man alles selber machen muss, und sich auf niemanden verlassen kann. 😉
Kicher, Frontantrieb mit groooooßem Wendekreis ist manchmal nachteilig. Aber Bau"herr" und Bauplaner "für gehobene" Ansprüche müssen ganz schöne Vollpfosten sein.
Die Richter wissen ja offensichtlich nicht, wie schwer es ist, mit einem Lamborghini Aventador oder einem Hummer in eine enge Garage reinzufahren.
Das müssen die Richter auch nicht wissen. Dafür gibt es Sachverständige.
Manche Garagen werden tatsächlich etwas dümmlich geplant, einschließlich ihrer Zufahrt. Beispiele gibts überall zuhauf. Aber, wie schon geschrieben wurde: Pläne sind bemaßt. Und damuß man eben als Bauherr eigenes Engagement und Interesse zeigen, oder sich auf einen haarigen, mitz Beweislastproblemen nur so durchsetzten Prozeß einlassen (wer will denn nachweisen, daß eine So-und-so-Mindestzufahrt "Stand der Technik", "vereinbarte Beschaffenheit" oder auch nur "übliche Beschaffenheit" ist?).
Manche Prozesse führt man erst gar nicht. Sonst ist man blamiert.
Haha! Das Original. Danke Drahkke. Du bist zurecht eine Forumslegende. 😆
Hallo,
das ganze kenne ich von meinem Grundstück. Meine Garage ist hinter dem Haus und die Einfahrt liegt in einer Sackgasse. Lt. Erbauer meines Hauses (in den frühen 50er) wurde vom Bauamt festgelegt, wie die Garage und die Zufahrt gebaut werden muss (Lage). In den 70er wurde dann genau in die Einfahrt vom Strassenbauamt eine Strassenlaterne gepflanzt. Das Strassenbauamt sagte einfach, die Lampen dürfen halt nur soundsoviele Meter auseinanderliegen. Und laut Plan wäre der Einbauort genau auf der Einfahrt....
Nach einigem Hin und Her wurde die Laterne um 1m versetzt, da die Einfahrt nicht verlegt werden konnte.
Ein Glück das das alles der Vorbesitzer meines Hauses erleben durfte. Wenn das heute passieren würde, kann ich mir den Rechtsstreit zwischen den Behörden und dem Eigentümer (heute mir) vorstellen. Da würde jeder dem anderen die Schuld zuschieben und ich wär dann der Dumme.
Mfg
Andi
" nicht in einem Zug in die zugehörige Einzelgarage einbiegen können"
Wahnsinnig pseudowitzig, wir sind sehr stolz auf dein Sarkasmus Herr/Frau Richter xyz, bist unser Held.
Wie viele sind es denn konkret ? Nur 2 ? Ah deswegen will man es nicht konkretisieren, weil wenn da 5+ stehen würden, würde es uns ja selbst darauf aufmerksam machen dass es keine leicht zu benutzbare Garage ist (und somit gar keine, denn halbe Steuerklärung ist auch keine - na ja immer dann wenn es passt muss es perfekt sein, es sei denn ich will was, dann ist auch bisschen schon die Pflichterfüllung) und schon sicher keine "Luxus"-Version.
p.s. Danke Blubber für das Stichwort "übliche Beschaffenheit", ich liebe solche juristischen Entartungen (schon klar dass Du nur zitierst, ich kritisiere ja auch nicht Dich sondern die Erfinder solcher "Argumente" bzw. die die damit was urteilen). Üblich war es auch Jahrhunderte die Erde für eine Scheibe zu halten, das durchschnittliche Elend ist natürlich ein Argument 🙄