Zu schnell mit dem Motorrad: Keine Fahrtenbuchauflage für Pkw
Keine Sippenhaft für Kraftfahrzeuge
Ein schwerer Verkehrsverstoß auf dem Motorrad kann das Führen eines Fahrtenbuchs zur Folge haben. Diese Auflage darf aber nicht auf Pkw des Halters erweitert werden.
Neustadt - Wer zu schnell fährt, muss Bußgeld zahlen wenn er erwischt wird. So einfach ist das. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter im Zweifel ein Fahrtenbuch führen. Das gilt auch für Motorradfahrer. Dann gilt die Auflage aber auch nur für dieses Verkehrsmittel, wie aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervorgeht (Az.: 3 L 967/15.NW), auf die der ADAC hinweist.
In dem Fall war ein Motorradfahrer auf einer Bundesstraße statt mit den erlaubten 100 km/h mit satten 173 km/h geblitzt. Der Halter des Motorrads machte keine Angaben zur Person des Fahrers. Daraufhin verhängte die Behörde eine Fahrtenbuchauflage für zwölf Monate. Allerdings erstreckte sich die Auflage neben dem Motorrad auch auf zwei auf den Motorradhalter zugelassene Pkw.
Zu Unrecht, fand das Gericht. Zwar war der Verkehrsverstoß so ernst, dass er alleine ausreichte, um die Fahrtenbuchauflage zu rechtfertigen. Die Erweiterung auf die Pkw aber sei unverhältnismäßig. Die Auflage wurde insoweit aufgehoben.
Ist das Urteil bereits rechtskräftig?
willste Dein Mopped rausholen und auch mal durchladen, bei jetzt 16° Celsius 😆
Nee, ich bin bekennender Cruiser. Heizen ist für mich kein Genuß. Das Wetter läd allerdings wirklich noch zum Fahren ein.
Und da wundert man sich, wieso manche(!) Biker die absolute Sau rauslassen, gerade was Geschwindigkeitsübertretungen auf Landstraßen anbelangt...
Das Schlimmste, was einem passieren kann, ist also, dass man vor'm nächsten Sonntagsausflug in das Heftchen kritzeln muss und das für ganze 12 Monate (auch wenn man die Hälfte davon garnicht fährt).
Von wegen... http://www.motor-talk.de/.../...r-47-punkte-in-flensburg-t5521972.html
Irgendwo finden eben auch Übertreibungen ihre Grenze... 😆
Wenn man nur ein einziges Motorrad und nur eine einzige Lederkombi hat, sollte man sich derartige Protzereien verkneifen.
Naja, wenn man so doof wie der Typ ist und das mit Absicht macht, ist aber auch Hopfen und Malz verloren.
Aber Volldampf auf der Landstraße, wo eh nicht allzu oft geblitzt wird, scheint kein Problem darzustellen...
Das ist kein Problem - bis es blitzt! Die typischen "Rennstrecken" werden doch in den Sommermonaten relativ häufig überwacht und da es vor allem um Motorradfahrer geht, auch mit Doppelbildern oder sofortigem Anhalten. Ansonsten kann man ja auch mit den Auto auf Landstraßen flott unterwegs sein, ohne gleich geblitzt zu werden. Die Ergebnisse lassen sich auch regelmäßig in der Lokalpresse bewundern, wenn mal wieder ein Blechhaufen die Fauna und Flora bereichert, weil das Fahrzeug "aus noch ungeklärter Ursache" die Fahrbahn verlassen hat.
Grüße vom Ostelch
Ach bitte jetzt nicht wieder diese Verallgemeinerungen, als gäbe es unter Autofahrern keine rücksichtslosen Raser. Und eine Moralkeule sollte echt nur der schwingen der sich auch an alle regeln hält.
Dieses Urteil macht doch Sinn .
Eine Fahrtenbuchauflage ergibt sich daraus , dass der Fahrer oder Halter sich absolut nicht daran erinnern konnteoder wollte, wer das Farzeug bei der Übertretung gefahren haben könnte .
Damit man in Zukunft diese Dilemma nicht noch einmal erleben muss , können die Ordnungsämter ein Fahrtenbuch vorschreiben.
Natürlich auf das Objekt bezogen . Was soll es denn nützen , wenn er mit dem Motorrad zu schnell gefahren ist , eine Fahrtenbuchauflage für ein Auto oder alle noch möglichen Fahrzeuge zu erhalten .
Im Auto , LkW , Womo ist er immer in den Grenzen des Erlaubten geblieben .
ich verstehe manchmal nicht , was hier für abgründige Kommentare losgelassen werden .
Giovanni.
Das liegt dann aber an der mentalen Leistungsfähigkeit des Fahrzeughalters und nicht am Fahrzeug, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
Bei einem Autofahrer ist die Identifikation aber ungleich einfacher. Ein Biker kann, wie hier geschildert einfach angeben, dass er nicht wusste, wer gefahren ist (durch den Helm ist eine Identifikation ja nicht möglich) und muss dann schlimmstenfalls ein Fahrtenbuch führen.
Das Sinnvollste wäre, endlich die Halterhaftung einzuführen, dann hat dieses Katz- und Mausspiel ein Ende und die ganzen ach so Vergesslichen werden sich plötzlich wieder daran erinnern, dass sie den Bockmist doch ganz alleine zu verantworten haben 🙄
Ich fahre übrigens auch mal schneller als erlaubt, aber meine Strafzettel hab ich bislang noch immer selbst bezahlt und bin nicht plötzlich einer spontanen Amnesie erlegen...
Genau so seh ich das auch !(Frage234)
173 bei erlaubten 100 ist ja nicht "aus Versehen", da ist in jedem Fall Vorsatz gegeben.
Und da gibt es auch im Auto genug Möglichkeiten, sich als Fahrer den Beweisfotos zu entziehen.
Sonnenbrille auf, Mütze / Hut auf, Hand vors Gesicht halten, etc. Schon ist der Drops auch im Auto gelutscht.
Da es bisher jedoch immer so war, dass das Fahrtenbuch nur für das Fahrzeug gilt, mit welchem der Verstoß begangen wurde, ist die Entscheidung des Gerichts hier nur folgerichtig und logisch.
In unserem Rechtssystem gilt generell "keine Strafe ohne Schuld".
Das Prinzip der Halterhaftung würde dem komplett widersprechen. Unabhängig davon, ob man wirklich schuldig ist oder nicht, könnte man verurteilt werden.
Es würde also durch Einführung der Halterhaftung auch gleich der Grundsatz der Unschuldsvermutung verworfen.
Wenn der erste Damm erst einmal gebrochen ist, dauert es nicht lange, bis auch die nächsten brechen werden.
Und jetzt bitte einmal etwas weiter denken als bis zum nächsten Blitzer, was für Auswirkungen das auf mittlere oder lange Sicht für unser gesamtes Rechtssystem haben kann...