Recht: Nicht überall sind Tempo-30-Zonen erlaubt
Keine Tempo-30-Zone auf der Landstraße
Tempo-30-Zonen sind nach der Straßenverkehrsordnung auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen nicht erlaubt. Eine Frau klagte deshalb gegen die Stadt Koblenz und bekam Recht.
Koblenz - Auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen darf es laut Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen geben. Das hat nun das Landgericht Koblenz noch einmal unterstrichen. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 126 gestört gefühlt hatte.
Auf dem betreffenden Abschnitt hatte die Stadt Koblenz eine 30er-Zone im Bereich einer Ortsdurchfahrt eingerichtet. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Nach seiner Auffassung verbietet die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle ein derartiges Tempolimit. Die Tempo-30-Zone muss daher vorübergehend wieder aufgehoben werden.
Die Stadt Koblenz hat zwischenzeitlich allerdings die Abstufung des Straßenabschnitts zur Gemeindestraße beantragt. Wird diese bewilligt, ist eine 30er-Zone wieder möglich.
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"Außerorts sind nach der Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen erlaubt."
"hatte die Stadt Koblenz eine 30er-Zone im Bereich einer Ortsdurchfahrt eingerichtet. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied."
Also nur außerorts im Bereich einer Ortsdurchfahrt oder wie? Eine Ortsdurchfahrt ist meines Wissens innerorts. Also was denn nun?
bitte alles lesen , dann weißt du es.
Hab es schon mehrfach durchgelesen, aber eine "Ortsdurchfahrt" ist immer innerorts...
Die Formulierung war unglücklich gewählt. Wir hoffen jetzt ist es eindeutiger. Danke für den Hinweis
Viele Grüße aus der Werkstatt
ist doch ganz einfach:
wenn
eine schnittmenge mit innerorts bilden nix tempo 30. denn
was ist daran nicht zu verstehen?😆
Der Autor hat in der Überschrift "überörtlich" mit außerorts befindliche Straßen verwechselt. Tempo-30-Zonen sind außerorts untersagt (darum ging es aber nicht) und dürfen sich zwischen zwei gelben Schildern(=innerorts) nicht auf Straßen mit übergeordneter Funktion (=überörtlich) befinden.
Hm, im Nachbardorf ist dreiviertel der Bundesstraße 30 km/h Beschränkt wegen Lärmschutz und das ist auch eine Bundesstraße. Die ist ganz klar der Funktion den Verkehr durch den Ort zu leiten. Gilt für Lärmschutz jetzt wieder andere Gesetze?
Keine 30-Zone heißt nicht, dass kein normales TL30 möglich ist.
Für die, die es nicht begreifen können oder wollen, oder blind durch geschlossene Ortschaften fahren.
Auch Bundes- Land- und Kreistraßen sind innerorts zu finden. (siehe Straßenrand und Stadtplan)
Nachtrag:
Auf solchen Straßen abschnittweise TL 30 zu verhängen geht, solche Straßen in 30er Zonen einzubeziehen nicht.
30 wird doch nie gefahren...
Hä? Natürlich können diese Straßen auch durch den Ort gehen! Aber das war gar nicht meine Fage! Denn in der Überschrift stand (zu dem Zeitpunkt, zu dem ich den Beitrag schrieb), das nur AUSSERORTS auf Bundestraßen Tempo 30 nicht möglich ist! Daraus folgte für mich, daß es innerorts möglich ist. Deswegen verstand ich nicht, warum die Klage Erfolg hatte.
Aber der Autor hat es im Gegensatz zu Dir bereits erkannt und den Fehler beseitigt.
Nächste Frage: was bitte ist der Unterschied zwischen "abschnittsweise Tempo 30" und einer "Tempo 30 Zone"??? Eine Tempo 30 Zone ist doch auch ein Abschnitt, auf dem Tempo 30 gilt oder nicht?
Scheinbar hast du im Gegensatz zum Autor meine Frage nicht verstanden...
Aber wenn das so einfach ist, werde ich jetzt den ADAC einschalten und gegen jede Tempo 30 - Beschränkung auf einer Bundesstraße vorgehen...
Hallo,
Zone hat eine Zonenbeschilderung ( Quasi Anfang/ Ende), Beschränkung auf 30 ganz andere Verkehrszeichen, mit Wiederholungen/ Zwischenbeschilderung.
In diesem Sinne.
Zone hat auch noch ein paar andere Besonderheiten:
-üblicherweise rechts vor links
-keine separaten benutzungspflichtigen Radwege
einfach mal 30-Zone googeln
Da gibt's einige interessante Treffer; z.B.:
Wikipedia
München