Gericht: Cannabis-Grenzwert für Führerschein-Entzug wird nicht erhöht
Kiffende Führerscheinbesitzer erleiden Niederlage vor Gericht
Ein Verwaltungsgericht hat die Anhebung des THC-Grenzwertes für den Führerscheinentzug abgelehnt. Fünf Kläger hatten sich auf eine neue Expertenempfehlung berufen.
Gelsenkirchen - Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat die Klagen von fünf Drogenkonsumenten zurückgewiesen, die wegen zu viel Cannabis-Wirkstoff im Blut ihre Führerscheine verloren hatten. Die Männer hatten gehofft, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch einen neuen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) anerkennt.
Bei den Männern aus Essen, Bochum und Gelsenkirchen war der zulässige Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum überschritten worden. Eine Expertenkommission hatte aber im September 2015 als neuen Grenzwert drei Nanogramm empfohlen. Die Männer hatten daraufhin die Städte verklagt.
Die Kammer habe sich für die Beibehaltung des in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwertes entschieden, teilte das Gericht mit. Nach einer Anhörung des Kommissions-Vorsitzenden habe sich die Kammer der Argumentation der Kommission aus juristischer Sicht nicht anschließen können. Daher habe sie keinen Anlass gesehen, von der bisherigen Bewertung einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit ab dem Wert von einem Nanogramm abzuweichen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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Die Energie und die Kosten, welche die Kläger für den Rechtsstreit aufgewendet haben, hätten sie wohl besser für den Entzug nutzen sollen.
Wer sagt den das diese Konsumenten süchtig sind? Cannabis ist doch eher für Psychische als Physische Abhängigkeit bekannt.
Was ist wenn das Leute sind die am WE gerne mal sowas rauchen? Das Probleme ist das sie nicht wissen können wann sie den Grenzwert wieder einhalten.
Das ist aber voll und ganz deren Problem. Sie wissen aber jetzt um so deutlicher, dass 1 Nanongramm weiterhin gilt. Expertenkommission hin oder her.
Warum sollten sie als Gelegenheitskonsumenten so explizit an einem höheren Grenzwert interessiert sein?
Und unter der Woche sitzen die gleichen Leute in einer Experten-Kommission...
😉😆
Diese Wissenslücke schließt sich aber auch nicht dadurch, daß man einfach den Grenzwert erhöht.
Weil der Geglegenheitsraucher nun Fußgänger ist, der garantiert eine MPU+Ärtzliche Beobachtung am Hals hat. Jedes mal Blut abzapfen zahlst du selber + die MPU Vorbereitung und Begutachtung. Wenn man also den Grenzwert angepasst hätte, könnte man sich das alle sparen. Am Ende wohl sogar billiger als den aktuellen weg. Und schneller ist es wohl auch. Sind also sehr rationale Entscheidungen der Kläger.
Es geht nicht um die alleinige Wissenslücke, sonder wie schnell ein sonst unauffälliger Verkehrsteilnehmer einmal seinen Fahrerlaubnis los ist. Wie sinnvoll die Grenzwerte sind überlasse ich den Experten, aber sicher ist das jeder Mensch anders ist. Der eine wird das Zeug schneller abbauen als andere. Der eine ist mit einer geringen Menge im Blut fahruntauglich als andere.
Fakt ist, je höher der Grenzwert umso unwahrscheinlicher wird es das jemand darunter fällt. Problematisch wird es wenn jemand zu therapeutischen Zwecken sowas verordnet bekommt. Woher weiß er wann er den mal endlich wieder fahrtüchtig ist. Manchmal ist man ohne PKW halt aufgeschmissen.
Ach ja, das Medizin-Argument..., für diese Spezie sollte sich tatsächlich was finden.
Mitunter Präparate ohne den rauschwirksamen Effekt - denn das ist dort ja nicht das eigentliche Interesse (im ggs zu den 5 hier womöglich...;-)
PS: Bei Alkohol-Konsum kann man sich auch nicht sicher sein, bzw. an einen Wert x "herantrinken" um dann unbehelligt zu fahren. Oder gar darauf stützend sich irgendwas erklagen. Der Null-Konsum macht es erst sicher.
Bei der Klage macht ein Rechtsanwalt die Arbeit, die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.
Entzug hingegen ist schrecklich, das kann man nur selbst.
Diese Tätergruppe wird einfach in Revision gehen, irgendwelche Richter die sich um das gesundheitliche, psychische wie physische Wohl kümmern wird. Da werden die dann schon noch ihre höhrern Grenwerte erhalten, wartrt nur..
rzz
Höhere Instanzen sind gerade bei Verfahren, bei denen es um Drogenkonsum geht, nicht für ihre Liberalität bekannt...
Wie wäre es mit einem Grenzwert "null"? Brauchst kein Blut abzapfen, kannst dich nicht vertun und denken, den Grenzwert noch nicht erreicht zu haben. Und ist am Ende auch deutlich billiger, weil der Stoff (vermutlich) nicht umsonst zu bekommen ist!
Oder sollten wir auch beim Alkohol den Grenzwert erhöhen? So auf 7,0 Promille? Dann weiß ein jeder, wenn er sich tot gesoffen hat, darf er nicht mehr Auto fahren.
Hallo Drahke,
wie kommst du darauf?
rzz