Recht: Sechsjährige dürfen sich allein im Straßenverkehr bewegen
Kinder dürfen allein zur Schule gehen
Kinder dürfen sich ab dem sechsten Lebensjahr allein im Straßenverkehr bewegen. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern das Kind ausreichend aufgeklärt haben.
Saarbrücken - Schulpflichtige Kinder dürfen sich grundsätzlich ab dem sechsten Lebensjahr allein im Straßenverkehr bewegen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Spezial" (Heft 6/2015) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken. Eltern haften daher nach dem Richterspruch nur dann für die von einem Kind verursachten Unfallfolgen, wenn sie es nicht ausreichend über Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs aufgeklärt haben (13 S 153/14).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines Autofahrers ab. Ein neunjähriger Junge war in einem verkehrsberuhigten Bereich, als er mit seinem Fahrrad nach rechts abbiegen wollte, mit einem Pkw zusammengestoßen. Der Kläger hielt den Eltern vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.
Das Landgericht sah die Sache anders. Die Eltern hätten das Kind nicht ständig beaufsichtigen müssen. Außerdem hätten sie auch ihre Belehrungspflicht nicht verletzt. Vielmehr reiche bei einem Neunjährigen die allgemeine Belehrung, langsam zu fahren und auf Fahrzeuge zu achten, aus. Diese Belehrung hatten die Eltern nach Auffassung des Gerichts regelmäßig vorgenommen.
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Was hat die Aufsichtspflicht bei einem 9!! jährigen damit zu tun? Die haben in dem Alter schon Verkehrsunterricht und alles genossen.
Ist der Vekehrsteilnehmer vielleicht etwas schnell durch den "Bereich" gefahren und hat den Jungen überrascht, der dann ins Straucheln kam und gegen das Auto gefahren ist?
Alles Spekulation, aber ich vermute hier will einer Geld rausschlagen. 😆
Es werden immer noch Kinder mit Beinen geboren? Ich dachte das wurde schon vor Jahren wegrationalisiert, Beine brauchen sie im Bonzen-SUV doch eh nicht, mit dem sie die Übermama zur Schule kutschiert...
Was kennst Du denn für Leute ?
Stell dich halt mal vor den Kindergarten oder die Schule, wirst erstaunt sein, was da von wem alles angekarrt wird 😉
Das tue ich regelmäßig und SUVs sehe ich eher selten, mehr Vans oder Kombis von Eltern die damit zur Arbeit fahren müssen. Da unsere Kita nur Kinder aus der Umgebung aufnimmt, muss fast niemand mit dem Auto fahren.
Und auch wenn ich in einer Villengegend wohne, gibt es nichts übertriebenes, das größte was ich mal gesehen habe war ein Mercedes R-Klasse.
Obwohl, vielleicht sollte ich mal einen sozialen Brennpunkt aufsuchen, bekanntlich sind die Autos da meist protziger.
In den USA wird für allein von der Schule nach Hause laufende Kinder die Polizei angerufen. Unsere Rechtsprechung beruhigt mich etwas.
Naja, war ja nur ein überspitzes Beispiel. Auch wenn Kinder mit dem Van oder Kombi gebracht werden, ist es meist übertrieben, schließlich können sie selber laufen...
Alter Schwede, die Gesellschaft degeneriert immer mehr, wenn ich mir diese "Klage" anschaue. Kinder sollen nicht mehr alleine auf die Strasse dürfen; Gemeinden werden verklagt, wenn sie sich ein Aua auf dem Spielplatz holen; sie müssen rund um die Uhr behütet und bewacht werden...
Bin ich froh, daß ich schon so alt bin und meine Kindheit weitgehend selbst bestimmen konnte. Und wenn man sich mal eine Beule holte oder das Knie aufschürfte, dann konnte man sich eine Standpauke wegen der Risse in der neuen Hose anhören. Nach dem Willen des Klägers läuft das auf eine Generation mit egoistischer Grundhaltung hinaus, die von Kindesbeinen an die Vollkaskomentalität bereits mit der Muttermilch eingetrichtert bekommen hat. Eigenverantwortung, Einstehen für selbstverbockte Sachen, mal den eigenen Kopf einschalten? Nö, braucht man doch nicht. Schuld sind eh immer die Anderen.
Aber wie so vieles wird auch hier die Welle der "Helikoptereltern" aus den USA rüberschwappen. Traurig, aber nicht aufzuhalten.
Gruß
electroman
Das Urteil überrascht kaum. Der Gesetz sieht bei Kindern ab 6 Jahren eine Gewisse Eigenverantwortung vor. Darüber müssen sie nicht permanent beaufsichtigt werden und ein Schulweg ist davon völlig eindeutig abgedeckt.
Unter dem 6.LJ ist die Lage weitaus schwieriger.
Der Mißbrauch unseres Rechtssystems für skurrile Klagen ist ja hierzulande inzwischen leider schon gesellschaftsfähig... 🙁
Die Überschrift hat ja gar nichts mit dem Inhalt zutun. Zumindest steht da nichts, dass es ein Schulweg-Unfall war.
Einerseits bin ich schon in den Kindergarten alleine gelaufen. Wenn ich aber heute sehe, wie oft Kinder groben Scheiß machen wie z. B. fast im Sekundentakt zwischen Autos auf die Straße rennen und wieder zurück(!), frage ich mich, was es für blöde Eltern gibt, wo eigentlich sofort das Jugendamt einschreiten müsste...
notting
Unglaublich! 9 Jahre alt und kann schon alleine über die Straße gehen! 😱 Mann Mann mann, in was für einer Welt leben wir eigentlich?! Ich kann mich (obwohl selbst erst in den Zwanzigern) noch an meine frühe Kindheit erinnern, da sind wir Kinder mit 3-4 Jahren selbst in den Kindergarten gelaufen und mussten sogar zwei stark befahrene Kreuzungen überqueren - ist nie was passiert.
Was mich hier am meisten wundert: Es war ein verkehrsberuhigter Bereich. Hier gilt Schritttempo und Autos dürfen andere VT nicht behindern und schon gar nicht gefährden. Das Spielen auf der Fahrbahn ist hier ausdrücklich erlaubt.
Wie kann so etwas überhaupt zur Verhandlung kommen? Ein Zusammenstoß zwischen einem Kind und einem Auto kann hier eigentilch immer nur durch das Auto verschuldet sein. Kinder stellen sich nun mal manchmal doof an und in einem Bereich des Kinderspiels muss jeder Erwachsene immer mit dem Fehlverhalten der Kinder rechnen.
Wie sagt mein Fahrlehrer immer:
Sei vorsichtig bei Kindern! Die rennen manchmal einfach so auf die Straße, die dürfen das!
😆