Verkehr & Sicherheit News
Kinder im Auto: Soll der Nachwuchs vorne sitzen?
ADAC testet Kindersitzsysteme auf dem Beifahrersitz.
Crashversuche des ADAC haben jetzt bestätigt, dass Kinder auch auf dem Beifahrersitz sicher mitfahren, wenn zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt ein Kleinkind in einer Babyschale mit dem Kopf in Fahrtrichtung, darf auf keinen Fall der Beifahrer-Airbag aktiviert sein. In Sitzsystemen, bei denen ein größeres Kind nach vorne blickt, darf der Abstand zum Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein.
Bei den Versuchen mit Babyschale hat sich gezeigt, dass ein Kleinkind bei deaktiviertem Airbag selbst einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt übersteht. Bleibt der Airbag aktiv, so wird das Kind beim Unfall vermutlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, die ausschließlich von der Wucht des Airbags herrühren. So kann bereits ein Bagatellunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schwersten oder gar tödlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Verwendung solcher Systeme bei „scharfem“ Airbag verboten.
Größere Kinder, die korrekt in einem Kindersitz sitzen, können auf dem Beifahrerplatz durchaus von der Schutzwirkung des Airbags profitieren. Die gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer, als beim gleichen Unfall ohne Airbagauslösung. Wenn das Kind allerdings zu nah am Armaturenbrett sitzt, wird es vom sich entfaltenden Airbag getroffen. Das kann zu Knochenbrüchen, Schürf- und Brandwunden führen. Noch schwerere Verletzungen können auftreten, wenn sich die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags befinden. Der Klappmessereffekt führt dann dazu, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder gar die Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier reicht bereits ein harmloser Bagatellunfall, weil diese Verletzungen allein vom Airbag verursacht werden, der bei etwa 30 km/h auslöst.
Ehe jedoch ein Kind auf dem Beifahrersitz angeschnallt wird, sollten Eltern die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz nach Hinweisen und Einschränkungen durchsuchen. Dort ist beschrieben, ob Kinder bei einem Fahrzeug überhaupt auf dem Beifahrersitz gesichert werden dürfen, worauf man bei der Kindersicherung achten muss und ob und wie die Airbagabschaltung funktioniert.
Quelle: ADAC
Mal ne andere Frage.
Wie verhalten sich eigentlich die (bei abschaltbarem Airbag ja offenbar nicht so verkehrten) Reboard-Systeme bei einem Heckaufprall?
Dumm nur wenn der BF-Airbag über Adapter-Leitungssätze deaktivierbar ist... ...da freut sich die Werkstatt.
Und ebenfalls gut wenn Mutti nicht weiß wo der Schalter oder das Schloss dafür ist und meint "Das ist doch eh egal."
Ansonsten ist das ja nichts neues. 😉
Mich würde mal interessieren wie weit weg der Sitz sein müssete vom Airbag?
Kleinkinder, die noch in der Babyschale sitzen, haben überhaupt nichts vorne im Auto zu suchen. Weder mit noch ohne Airbag. Kindersitz hinten rechts und - wenn vorhanden - bitte mit ISOFIX. Das ist für Eltern und Kind das Sicherste.
Im Blick behalten kann man die lieben Kleinen auch über einen Weitwinkelspiegel an der hinteren Kopfstütze und alles andere ist sowieso aktive Verkehrgefährdung.
Was soll es bringen, das Kind neben sich zu haben? Während der Fahrt am Kind rummachen?
seh ich absolut auch so.
wenn ich sehe wie abgelenkt die fahrer(innen) sind wenn sie ein kleinkind neben sich haben dann wundert mich es, dass nicht viel mehr unfälle passieren.
meine drei kinder kamen/kommen immer auf die rücksitzbank und das hat immer toll geklappt. im gegnteil, ich bin der festen meinung, dass ein kleinkind viel ruhiger ist wenn es mama nicht immer im blickfeld hat.
gruß daniel
die dunkelziffer der daraus resultierenden (kasko)unfälle dürfte weit über dem liegen, was die medien als typische "raser- & dränglerunfälle" wo plötzlich wie aus dem nichts grelles böses xenon licht hinter dem fahrzeug der mutter auftauchte breittreten........ansonten ist hier der faktor "mensch" als fahrzeugbediener wieder die stelle wo die beste technik bei fehlbedienung nix nützt......
@rpalmer
ich glaube da unterschätzt Du jede Mutter gewaltig wenn es um ihr Kind geht.
Hmm, schon mal darüber nachgedacht das es Familien mit mehr als 1 Kind gibt?
Ich habe z.B. drei, und als der jüngste noch in die Babyschale musste sind die größeren Hinten mitgefahren und das Baby vorne.
Die babyschale war mir vorne lieber als ein 4 Jahre altes Kind das nach vorne gerichtet neben mir sitzt.
Und nein, in einen Mittelklassewagen passen hinten keine drei Kindersitze nebeneinander, daher fahren wir auch privat T5.
Genauso ist es. Habe deshalb beim ADAC zur Rechtslage angefragt, ab wann Kinder auch vorne sitzen dürfen. Hier die Antwort vom ADAC-Juristen:
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen generell, d. h. sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen, in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt (ECE 44/03 oder ECE 44/04) und für das Alter des Kindes geeignet sind. Ältere Kinderrückhalteeinrichtungen, die weder das ECE 44/03 noch 44/04-Prüfzeichen aufweisen, dürfen ab 08. April 2008 nicht mehr verwendet werden.
Die Sicherung in einem speziellen Kindersitz ist also nur Pflicht, wenn beide Voraussetzungen – jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,50 m – erfüllt sind. Größere bzw. ältere Kinder unterliegen ansonsten der allgemeinen Gurtpflicht. Sie dürfen wahlweise auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank mitfahren, wenn sie den dort angebrachten Sicherheitsgurt anlegen.
Ein gesetzliches Verbot, Kinder auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, besteht nach § 35a Abs. 8 StVZO nur für Fahrzeuge mit aktivem Beifahrerairbag, sofern ein Kindersitz im Reboardsystem (Blickrichtung des Kindes nach hinten) verwendet werden soll.
Zum 16. Mai 2006 wurde eine EU-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung in nationales Recht umgesetzt. Dadurch wurden Mindeststandards in Europa festgeschrieben. Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedsstaaten, die besonderen Rückhaltesysteme auf Kinder bis 135 cm zu beschränken. Deutschland hat von dieser Option aus Gründen der Verkehrssicherheit keinen Gebrauch gemacht.
Das so genannte Familienprivileg nach § 21 Abs. 1a S. 1 StVO ist in diesem Zusammenhang konkretisiert worden: Ist die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich, so genügt für Kinder ab drei Jahren ausnahmsweise der "normale" Gurt.
Handelt es sich um ein Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte, z.B. um einen Oldtimer, gelten nach § 21 Abs. 1b StVO besondere Bestimmungen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht, ältere Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden."
Soviel noch als Ergänzung vom ADAC.
Enfacheres Hineinsetzen und Herausnehmen, insbesondere bei Fahrzeugen ohne hintere Türen.
Mein kleiner kommt immer nach hinten rechts....da kann ich ihn sehen und für ist es vom Gefühl her die sicherste Position im Auto.
Nach vorne kann ich Ihn nicht setzen da ich den BF-Airbag nicht ausschalten kann.
greetz
Die heutigen Babyschalen passen nicht mehr in die älteren Modelle der Autos. Dort sind die Gurte einfach zu kurz. Da hilft nur ein einfaches "Überbeinschlagen" der Gurte weiter. Aber sicher ist dies nicht.
Zum Beispiel... oder aber auch das anreichen von Getränken, Spiel & Kuschelsachen, runtergefallenen Schnulli´s etc., ohne Verrenkungen und ohne den Blick von der Strasse abzuwenden, gerade auf langen Urlaubsfahrten ein Segen... Und wenn sie dann älter sind werden sie meist unterhaltsame Beifahrer...😉
Mein Auto hat gar keine Rücksitzbank🙄😉😆 Ich nehme des öfteren nen Kind (bald 4 Jahre alt) auf dem Beifahrersitz mit (natürlich in nem Kindersitz), und soviel Spaß wie auf dem Beifahrersitz hat die Lütsche auf der Rücksitzbank der Eltern garantiert nicht, man sieht einfach viel mehr, und man glaubt gar nicht was ne 4 Jährige schon alles erkennen und zuordnen kann. Mir fällt auch kein Grund ein warum nen Kind auf der Rücksitzbank sicherer sein soll als auf dem Beifahrersitz, der Kindersitz hat ja genau die gleiche Befestigung, egal wo er im Auto befestigt wird, also sind die Belastungen bei einem Unfall auch zimlich die Gleichen. Ich schiebe den Beifahrersitz immer ganz nach hinten, der Airbag bleibt scharfgeschaltet. Bei einem Unfall würde so der Airbag das Kind gar nicht bzw nur leicht erfassen, und daß ist kein Problem, nen leichtes Abfangen wäre ja sogar noch von Vorteil.
Bei einem Reboard Kindersitz sieht daß natürlich anders aus, hier muß der Airbag abgeschaltet sein, der Kopf des Kindes befindet sich ja quasi direkt am Airbag und würde dem Kind beim Auslösen warscheinlich das Genick brechen.
Gruß Ingo