Urteil: Elfjährige haftet für Unfall
Kinder können für Unfälle haften
Verhält sich ein Kind im Straßenverkehr wissentlich falsch, kann es für einen Unfall haften. Der Autofahrer ist dann aus dem Schneider, so ein Gerichtsurteil.
Naumburg - Bei einem Unfall im Straßenverkehr kann ein 11-jähriges Kind allein haften. Begeht das Kind einen Verkehrsverstoß, wiegt das schwerer als die Betriebsgefahr des Autos. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (AZ 10 U 22/12).
Im vorliegenden Fall wollte eine Elfjährige in der Dunkelheit zwischen parkenden Autos die Straße überqueren, um zu Kindern auf der anderen Straßenseite zu gelangen. Den herannahenden Pkw sah sie zwar, unterschätzte aber die Geschwindigkeit. So schildert es der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die Autofahrerin fuhr mit etwa 25 bis 30 km/h, da sie auf die Kinder auf der anderen Straßenseite bemerkt hatte. Es kam zum Unfall, die 11-Jährige wurde verletzt.
Nach dem Unfall blieb die Klage gegen die Autofahrerin ohne Erfolg. Ihre Geschwindigkeit sei angemessen gewesen und sie habe nicht mit dem Auftauchen des Mädchens rechnen müssen, begründeten die Richter. Laut ihres Urteils kann die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs in diesem Fall nicht zu Lasten der Fahrerin herangezogen werden. Das Mädchen habe erkennen können, dass sie unvernünftig handele. Außerdem sei ihr bewusst gewesen, dass sie besonders vorsichtig sein muss, wenn sie zwischen geparkten Fahrzeugen die Straße überqueren will.
Quelle: SP-X
lach aber fahrradfahrer kriegen mitschuld wenn sie keinen helm tragen ... ist das jetzt verarsche??? und muss jetzt das kind für den schaden am fahrzeug aufkommen? und kriegt das kind für den gefährlichen eingriff in den straßenverkehr punkte und bußgeld und eine führerscheinsperre??
Dafür gibt es die Haftpflichtversicherung der Eltern.
Das Urteil ist schon OK und nicht mit dem Radfahrer-Urteil zu vergleichen....
Voll OK. Endlich ist nicht der Autofahrer der Dumme. Es müssen alle Verkehrsteilnehmer aufpassen und sich nicht auf die Betriebsgefahr blöd ausreden.
Ich finde das Urteil ebenfalls voll OK.
Wozu gibts denn Verkehrserziehung in den Grundschulen?
Wie lange gelten denn Kinder als völlig unzurechnungsfähig im Straßenverkehr?
Gerade heutzutage bei den früh pubertierenden Teenagern ist diese Strafe mehr als angemessen 😉.
Auf der einen Seite großmaulig bis zum abwinken und auf der anderen Seite nicht mal ordentlich über die Straße gehen können - ne ne, das geht nich 😆
(ich hab selbst so nen Spezi daheim 😮)
Wenn 11-Jährige Kinder nachts zwischen Autos rumspielen und offenbar keinen Respekt vor dem Verkehr haben, gehören die Eltern grün und blau geschlagen.
Das Mädchen hats jetzt wohl gelernt.
Ja, an dem Urteil gibt es wirklich nichts zu bemängeln.
was eltern 6-8jahre lang falsch vorgemacht haben, kann kein polizist an einem vormittag wieder geradebiegen!
Stimmt. Aber den Unsinn, die ein Polizist den Drittklässlern eingeimpft hat (Stichworte wie Radwegbenutzungspflicht oder weit rechts fahren werfe ich nur mal in den Raum) müssen die kundigen Eltern wieder ausbüglen.... 😆
Ich finde das Urteil völlig in Ordnung.
Auf der einen Seite gibt es Englisch im Kindergarten und Einschulung mit 5 (....unsere Kinder sind ja so schlau....), und auf der anderen Seite wollen die Eltern dieser Kinder, dass Ihre Kinder dann mit 11 fast wie geistig Behinderte im Straßenverkehr wahrgenommen werden. Sicher ist das sehr überspitzt dargestellt, aber ich möchte nur auf die Verhältnismäßigkeit verweisen. Das Eifon können Sie ja auch schon bestens bedienen. Klar, bleiben es Kinder die unseren besonderen Schutz benötigen. Das ist wichtig und gilt immer. Aber jetzt die Schuld allein auf den Autofahrer zu schieben fände ich auch nicht richtig.
Ich finde es ziemlich bedenklich, wie hier auf die Eltern im eingedroschen wird 🙄. Und ich fühle mich dadurch irgendwie auch direkt angesprochen.
@Romdian: Klar haben Kinder abends und nachts nicht alleine auf der Straße zu sein. ABER wo steht denn, dass das NACHTS passiert ist? Ich sehe im Bericht oben nur "in Dunkelheit" - und das kann je nach Jahreszeit auch schon mal um 17 oder 18 Uhr der Fall sein, also eine Zeit, in der ein elfjähriges Kind durchaus alleine untergwegs sein darf. Außerdem müssen Eltern eine Elfjährige sicher nicht in gleichem Maß beaufsichtigen, wie z.B. eine Dreijährige - deshalb haftet hier ja auch die Elfjährige und eben NICHT die ach so unfähigen Eltern, die Deiner Meinung nach "grün- und blaugeschlagen gehören"...🙄
Natürlich gehört die Verkehrserziehung dazu, aber liegt die Verantwortung hier nur bei den Eltern und in der Schule? Überlegt mal, wieviele Erwachsene bei rot über die Fußgängerampel gehen, obwohl ein Kind anwesend ist. Das ist ein absolutes No-Go und trotzdem regt sich keiner darüber auf. Kinder lernen von allen Verkehrsteilnehmern! Und sie machen nach, was sie dort sehen. Da kann ich als Papa noch so viel erklären und schimpfen, ganz bekommt man das nie weg. Und die Übeltäter an der Ampel direkt ansprechen bringt auch nichts, da gibt es in der Regel null Einsehen und man handelt sich schlimmstenfalls noch Beleidigungen ein.
@blechbanane0170 Der Vergleich mit dem Eifon und der "hohen Intelligenz" der heutigen Kinder hinkt gewaltig. Wer sich ein wenig mit der Entwicklung von Kindern (Stichwort Psychomotorik) auskennt, weiß, dass sich das räumliche Denken von Kindern erst über die Jahre entwickeln muss. Das hat nichts mit der schulischen oder geistigen Intelligenz zu tun. Was wir als Erwachsene im Augenwinkel wahrnehmen, wird von Kindern eben nicht unbedingt genau so wahrgenommen, wenn überhaupt. Auch ist das Ganze eine Frage der Konzentrationsfähigkeit, um die es bei heutigen Kinder wegen der Reizüberflutung durch die Medien eher sogar noch schlechter als früher bestellt ist - und hier haben Eltern auch nur bedingt Einfluß. Die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Gefahren muss von Kindern mühsam erlernt werden und ist erst mit ca. 14 Jahren komplett abgeschlossen (eine genaue Ausführung dazu ist beispielhaft hier zu finden: klick mich). Kinder brauchen daher besonderen Schutz im Strassenverkehr. Und deshalb, @Romdian, haben 30er Zonen und Spielstrassen nichts, aber auch überhaupt gar nichts mit unfähigen Eltern zu tun, die in der verkehrserziehung versagt haben. Sondern sie sind einfach ein Ding der Notwendigkeit, um unsere Kinder unter der Berücksichtung der eingeschränkten Verkehrswahrnehmung vor den viel stärkeren Autos zu schützen!
In diesem speziellen Einzelfall hat das Gericht nun entschieden, dass das elfjährige Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend die Situation hätte einschätzen können müssen. Das ist auch meiner Meinung nach OK so, wenn die Gutachter das so beurteilt haben. Es ist aber eben nur eine Einzelfallentscheidung und kein Freibrief für Autofahrer, das Tempomat in der 30er Zone nun auf 30 zu stellen und nicht damit rechnen zu müssen, dass ein Kind die Situation falsch einschätzt und vor das Auto läuft. Das nächste Kind unterm Auto ist dann vielleicht erst 8 Jahre alt und konnte - seinem Entwicklungsstand entsprechend - die Situation eben doch noch nicht richtig einschätzen. Ja was ist denn dann???
Man sollte hier §1.1 der Straßenverkehrsordung nicht vergessen:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Ein Autofahrer muss also nach wie vor mit angemessener Vorsicht fahren, immer bremsbereit, v.a. wenn Kinder in Sicht sind, denn Kinder bedürfen besonderen Schutz. DARAN wird dieses Urteil zum Glück sicher nichts ändern!
Vielen Dank
Grüße
Marco
Grundsätzlich nachvollziehbar.
Hat jemand nen Komplettlink zum Urteil?
Aber mal pauschal:
Wenn das Ereignis unabwendbar war und das Kind "schuld" hat kann man natürlich prüfen ob:
zutrifft. Das ist ganz einfacher Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. BGB §823 ff
Also Bitte... 11 Jahre alt; da geht man in die 5. Klasse. Da sollte man schon wissen, wie man sich im Verkehr verhält.
Schließlich findet ja in der 3./4. die Verkehrserziehung und -prüfung statt. Und ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie mir schon zu Zeiten vor der Grundschule immer "Links, Rechts, nochmal Links" eingebläut wurde. Das ist der einfachste Grundsatz, den ich auch so früh wie möglich weitergegeben habe. Nebst "Das Auto ist immer das stärkere".
Zu Schaden ist bisher keiner gekommen.
Wenn man hinter jedem geparkten Auto mit einem blind auf die Straße laufenden Kind rechnen müsste, können wir gleich alle aussteigen und das Auto schieben....
Was anderes wäre, wenn einer zu schnell fährt.