Reisen mit Kindern: Das sind die Regeln im Ausland

Kindersitz-Regeln in Europa

MOTOR-TALK

verfasst am Thu Aug 04 14:35:02 CEST 2016

Urlaubszeit ist Reisezeit. Im Ausland gelten jedoch oft etwas andere Verkehrsregeln als hierzulande. Was bedeutet das für Eltern, die kleine Kinder im Auto mitnehmen wollen?

In den meisten Ländern ist die Kindersitzpflicht an die Körpergröße und das Alter gekoppelt. In diesem Fall ist die Sache klar: Das Mädchen ist noch zu klein, um ohne Gurt mitzufahren
Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Verreisen mit Kindern im Auto: In vielen Ländern gibt es dafür, wie auch in Deutschland, spezielle Regeln. Grundsätzlich, so rät der ADAC, sollte man die verhältnismäßig strengen deutschen Regeln auch im Ausland befolgen. Damit erfüllten Eltern in der Regel auch die Bestimmungen im Ausland.

Laut EU-Richtlinie (2003/20/EG) ist für Kinder unter 1,35 Meter eine zugelassene und dem Gewicht angemessene Rückhalteeinrichtung vorgeschrieben, die das ECE-Prüfzeichen Nr. 44 aufweisen muss. Auf dem Vordersitz dürfen Kinder in Kindersitzen oder Babyschalen entgegen der Fahrtrichtung nur transportiert werden, wenn der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist. Doch was gilt darüber hinaus in den einzelnen EU-Ländern?

  • Deutschland: Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr prinzipiell eine genehmigte Rückhalteeinrichtung benutzen. Zugelassen sind Kindersitze mit dem ECE-Prüfzeichen 44/03 oder 44/04. Für größere oder ältere Kinder gilt die allgemeine Gurtpflicht.
  • Österreich: Hier ist speziell zu beachten, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Gewicht und Größe entsprechenden Sitz bauchen, wenn sie kleiner als 1,50 Meter groß sind.
  • Schweiz: Auch hier gilt die EU-Regelung. Darüber hinaus müssen Kinder wie in Deutschland bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße bis 1,50 Meter in einem Kindersitz mitfahren.
  • Italien: Wer ein nicht in Italien zugelassenes Auto fährt, muss die Kinder wie im Herkunftsland sichern.
  • Spanien: Kinder bis zu 12 Jahren müssen ein an Größe und Gewicht angepassten Kindersitz nutzen, wenn sie auf dem Beifahrersitz mitfahren. Sind sie über 1,35 Meter groß, genügt dort der normale Gurt. Unter dieser Größe müssen sie auf der Rückbank im Kindersitz Platz nehmen. Ausnahme: Taxifahrten in geschlossenen Ortschaften.
  • Schweden: Kinder unter 1,35 Meter müssen einen passenden Kindersitz auf der Rückbank nutzen. Sind sie unter 15 Jahre alt, aber größer als 1,35 Meter, dürfen sie vorne mitfahren und die normalen Gurte nutzen.
  • Dänemark: Unter drei Jahren müssen Kinder in einem ihrer Größe angemessenem Gurtsystem sitzen. Ältere, die aber kleiner als 1,35 Meter sind, fahren in einem Größe und Gewicht angepasstem Kindersitz.
  • Niederlande: Sind die Kinder kleiner als 1,35 Meter, dürfen sie vorn und hinten nur in Systemen ab ECE-Norm 44/03 gesichert mitfahren.
  • Polen: Kinder unter 12 Jahren, die kleiner sind als 1,50 Meter, dürfen vorne und hinten nur in Systemen ab ECE-Norm 44/03 transportiert werden.

 

Quelle: dpa