VW-Abgasskandal: Klage von VW-Fahrerin abgewiesen
Klagen gegen Autohäuser: "Die Welle rollt"
Bundesweit befassen sich die Gerichte mit Tausenden Klagen im Dieselskandal. Oft gegen Autohäuser, nicht gegen VW. Die Erfolgsaussichten variieren.
Koblenz - Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Donnerstag die Klage einer VW-Fahrerin abgewiesen. Es war die erste derartige zivilrechtliche Klage vor diesem Gericht, zahlreiche weitere sind inzwischen anhängig. "Die Welle rollt", sagte OLG-Sprecher Christoph Syrbe. Bundesweit sind im Zusammenhang mit manipulierten Dieselmotoren Tausende Klagen erhoben worden. Die Klägerin wollte in dem Koblenzer Berufungsverfahren Verkaufspreis, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge für einen VW-Tiguan in Höhe von insgesamt fast 40.000 Euro erstattet bekommen, weil ihr Dieselmotor EA 189 vom Abgasskandal betroffen ist.
Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen: Diese habe sich gegen ein Autohaus in Heiligenroth im Westerwald gerichtet, das rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VW-Konzern sei. Es sei nicht haftbar für eine etwaige Täuschung von Volkswagen.
Das OLG schloss sich dem im Einklang mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte an: Die Klägerin habe ihren Tiguan schon 2014 gekauft, die Abgasmanipulationen seien aber erst 2015 bekanntgeworden. Somit könne dem zuvor unwissenden Autohaus auch unter Berufung auf ein Vertrauensverhältnis mit Kunden keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Das Autohaus habe auch ein Software-Update für den Motor angeboten, das die Klägerin aber als unzureichend bezeichnet habe. Das Koblenzer OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig - eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wäre möglich.
Musterfeststellungsklage könnte Abhilfe schaffen
An der mündlichen OLG-Verhandlung am 7. September hatten laut Syrbe neben den Rechtsanwälten von Klägerin und beklagtem Autohaus noch weitere Juristen teilgenommen: "VW hat das durch Anwälte beobachten lassen."
Die Klägerin hatte dem Autohaus nur Täuschung vorgeworfen - eine Gewährleistung verlangte sie nicht. Syrbe sagte: "Die interessantere Musik spielt beim Mängelrecht. Da könnten die Erfolgsaussichten nach derzeitiger Einschätzung höher sein." Landgerichte hätten hier auch schon zugunsten von Klägern
entschieden. Damit müssten sich nun die Oberlandesgerichte befassen. Allerdings sind Gewährleistungsrechts-Verfahren mit Beweisaufnahme samt Sachverständigen in der Regel weitaus komplexer und teurer als Prozesse um angebliche arglistige Täuschung im Abgasskandal.Um eine Flut von Klagen wie etwa bei den Motormanipulationen aus Effizienz- und Kostengründen bündeln zu können, läuft derzeit bundesweit die Anhörung zu einem Diskussionsentwurf für ein Gesetz zu Musterfeststellungsklagen. Gerichte, Rechtsanwaltskammern, Verbraucherschutzverbände und andere Organisationen können dazu Stellungnahmen abgeben.
Laut der verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Binz, zeigt das OLG-Urteil, wie hilflos Verbraucher im Dieselskandal seien. "Bis heute wurde seitens der Bundesregierung keine Rechtsverbindlichkeit geschaffen, wonach die betroffenen Automobilhersteller für ihre eigenen Fehler geradestehen müssen." Es gebe für die Industrie keine Verpflichtung zur Hardware-Nachrüstung oder Entschädigung. "Selbst das Software-Update, das beim vergangenen Dieselgipfel vereinbart wurde, ist tatsächlich eine freiwillige Leistung."
Quelle: dpa
Interessant sind die Ansprüche gegen den Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das wird noch eine große Sache, gerade für Fahrzeuge, die schon aus der Gewährleistung sind.
Beispiel: Landgericht Krefeld, Urteil vom 12.07.2017, Aktenzeichen: 7 O 159/16
Dieser Skandal wird definitiv noch einige Jahre lang für Diskussionsstoff sorgen... 😆
VW soll einfach jedem ein Ersatzauto geben. Geschenkt! Die haben es nicht anders verdient. Und mir sollen die auch einen schenken. Dann schreibe ich nicht so unnötige Kommentare.
Ich hatte jetzt den ersten Gütetermin wegen meines Skoda Superb.
Die Anwältin von VW Seite sah das größte Problem darin das VW ja nicht der Hersteller von Skoda sei.
Ich bin gespannt und gehe in die nächste Runde.
Daß die Skoda-Fahrzeuge mit VW-Motoren ausgerüstet werden, dürfte auch die Anwältin nicht bestreiten können... 😆
Ich bin gespannt. Das sind juristische Spitzfindigkeiten die ich nicht nachvollziehen kann.
Eigentlich ist das schon klar.
Dennoch hat der Kunde einen Skoda gekauft und somit muss zunächst gegen Skoda bzw. den Dkodahändler geklagt werden. Skoda muss sich dann ggf das Geld von ihrer Mutter VW zurückholen.