Eingeschränktes Tempolimit gilt unter Umständen auch an Feiertagen
Knöllchenfrei über die Osterfeiertage
Ob der Zusatz "Mo-Fr" auch an Feiertagen gilt, die auf einen Wochentag fallen, ist für Laien schwer ersichtlich. Die Rechtssprechung unterscheidet zwei Fälle.
Stuttgart - Tempolimits, die mit Zusatzschildern wie "Mo-Fr, 16-18h" versehen sind, gelten auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen. Darüber informiert der Auto Club Europa (ACE) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg (Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13).
Anders beim Parken: Hier gelten die Zusatzschilder an Feiertagen nicht, erläutert der ACE mit Bezug auf das OLG. Solange der Zusatz "auch an Feiertagen" fehlt, dürfen Autofahrer hier an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, parken.
Die Rechtsprechung differenziert hier zwischen dem ruhenden und dem fließenden Verkehr. Während bei der Parkplatzsuche gegebenenfalls vor Ort geprüft werden kann, ob es einen Grund für das Parkverbot gibt, darf im fließenden Verkehr nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen werden, selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auch an einem Feiertag gewollt und geboten ist – zitiert der Club die Begründung des OLG Brandenburg.
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Quelle: Mit Material von SP-X
Ich bin dank dpa mal wieder verwirrt! In der Überschrift steht, dass der Gesetzgeber zwischen zwei Fällen unterscheiden würde. Im Text, in dem man sich auf eine Meldung des ACE bezieht, ist dann die Rede davon, die Rechtsprechung unterscheide zwischen fließendem und ruhendem Verkehr. Aber es kommt noch besser. Im Text wird als Beleg ein Beschluss des OLG Brandenburg zitiert. Dort findet sich zu dieser angeblichen Unterscheidung nichts! Der lässt die Frage vielmehr ausdrücklich offen:
Nach der Rechtssprechung gilt demnach ein auf "Mo - Fr" beschränktes Tempolimit nicht nur "unter Umständen" sondern immer von Montags bis Freitags, auch an Feiertagen. Es sei denn, es ist ausdrücklich anders geregelt, etwa durch ein weiteres Zusatzschild "außer an Feiertagen".
Aber es kommt noch schöner! Das gleiche Urteil hat einer dpa-Meldung, diesmal unter Berufung auf den ADAC, im Jahr 2013 auch schon einmal dazu gedient, genau das Gegenteil zu behaupten:
Da bleibt mir nur noch den chinesischen Verkehrsminister Um Lei Tung zu zitieren: Wat nu?
🙄
Grüße vom Ostelch
Nun kann man nur noch hoffen, dass der gemeine Verkehrsteilnehmer selber mitdenkt und sich immer dran hält, es sei denn es ist explizit anders Beschildert. Mo-Fr ist immerhin auch an Feiertagen Mo-Fr. Man kann schlecht erwarten, dass man erstmal nachschlagen muss, ob man dort jetzt stehn darf oder nicht. Die Alternative ist, entsprechende Interpretationen (wie gesagt, in der Schule wird ja viel Wert drauf gelegt) an den entsprechenden Schildern auszuhängen, damit sich jeder informieren kann...
Mitdenken erwarten die Behörden immer dann wenn man sich an ihre Anweisungen hält diese aber anders gemeint sind und man es "doch hätte sehen können".
Aber wehe man interpretiert mal ein Schild um...
Mo-Fr hat in den Allermeisten Fällen ja seinen Grund, da "werktags" den Samstag mit einschließt. Wenn Montag ein Feiertag ist finde ich es nicht allzu weit hergeholt das Schild sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr zu ignorieren.
Aber wir würden nicht in Deutschland leben wenn man eine einfache, eindeutige Regelung schaffen würde...
(Alleine, dass Samstag immer noch als Werktag gilt...das Schild gehört komplett abgeschafft)
In bin bisher gut gefahren die Schilder weniger zu interpretieren. Wenn da Mo bis Fr steht guck ich auf den Wochentag und nicht darauf, ob dieser Wochentag was besonderes ist.
Interpretieren macht man eher im Deutsch oder NW-Unterricht.
Wir haben eine eindeutige Regelung. Montag bis Freitag bedeutet Montag bis Freitag, unabhängig davon ob an einem dieser Tage ein gesetzlicher Feiertag ist, Schulfeirien sind oder der Kindergarten Wandertag hat. Werktags bedeutet Montag bis Samstag, denn auch 2014 arbeiteten 52,9 aller Selbständigen mit Beschäftigten und 23,7 aller Arbeitnehmer ständig oder regelmäßig samstags. Nur weil wir ihn zum Wochenende zählen und für viele Arbeitnehmer gilt: "Freitag ab eins macht jeder seins, ab zehn solls auch schon gehen" arbeitet vor allem das Handels- und Dienstleistungsgewerbe auch am Samstag. Auch die Verkehrssituation ist am Samstag eher wie am Freitag als am Sonntag.
Grüße vom Ostelch
Ich würde sagen sie ist weder wie Freitag noch wie Sonntag. Berufsverkehr hab ich nicht, dafür wesentlich mehr Einkaufs/Freizeitverkehr.
Das Schild "werktags" ist m.E. schlicht überflüssig. Warum nicht einfach hinschreiben was man möchte: Mo-Fr oder Mo-Sa?!
Und nachdem Feiertage die Ausnahme sind, ebenso aber Schilder die auch Feiertags gelten sollen aber nicht Sonntags ein drittes Schild: "Mo - Fr inkl. Feiertage"
Vermeidet Verwirrungen und minimiert die Menge erforderlicher Schilder.
Wenn du meinst, dass ein Schild "Mo-Fr inkl. Feiertage" weniger verwirrend ist als ein schlichtes "werktags" müsste es dann schon heißen "Mo - Fr ausgenommen an Feiertagen", denn bei "Mo - Fr" oder "Mo - Sa" sind die Feiertage immer inklusive. Man könnte auch gleich schreiben "ausgenommen an Sonn- und Feiertagen". Aber Verneinungen verstehen manche Leute auch leicht falsch.
Grüße vom Ostelch
Nein, es geht mir darum Schilder so selten wie möglich zu brauchen also mache ich den Regelfall zur Ausgangsbasis und schreibe den Spezialfall aufs Schild.
Mir fällt spontan kein Fall ein in dem es Sinn ergeben würde Mo-Fr auch an Feiertagen zu regulieren.
Was unterscheidet denn den Sonntag vom Feiertag?
Verkaufsoffene Sonntage werden ja auch nicht aufs Schild aufgenommen obwohl es inzwischen in vielen Städten z.T. 4 feste im Jahr gibt...
Völlig richtig. Der Regelfall ist, dass das Schild immer gilt. Alles andere, Mo-Fr oder Mo-Sa, werktags, etc. sind die Ausnahmen. Die Ausnahme "Mo - Fr inkl. Feiertage", die du für überflüssig hältst, hattest du selber vorgeschlagen. Zm Teil werden auc verkaufsoffene Sonntage mit aufs Schild genommen. Ein Beispiel steht in Berlin an der Kantstraße, auch wenn ich jetzt kein Foto davon habe. Da hängen so viele Zusatzschilder unter dem Halteverbot, dass man sich schon eine Zeichnung machen muss, um zu verstehen wann man nun parken darf und wann nicht. 😉
Grüße vom Ostelch